§ 2 KAEAnO — Höchstbeträge der Konzessionsabgaben

Berechnen Sie die Konzessionsabgabe für Strom und Gas nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAEAnO). Die Abgabe hängt von der Gemeindegröße und dem Energieverbrauch ab und wird über den Energiepreis an die Verbraucher weitergegeben. Die Höchstsätze sind in § 2 KAEAnO nach vier Gemeindegrößenklassen gestaffelt.

Konzessionsabgabe Rechner (KAEAnO)

Konzessionsabgaben für Strom- und Gasversorgung nach Gemeindegröße

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Konzessionsabgaben für Strom und Gas nach der KAEAnO

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung und zum Betrieb von Strom- und Gasleitungen zahlen. Die Rechtsgrundlage bildet § 48 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung (KAEAnO), die die Höchstbeträge der Abgaben festlegt. Diese Kosten werden als Bestandteil des Energiepreises an die Endverbraucher weitergegeben.

Gestaffelte Höchstsätze nach Gemeindegröße

Die KAEAnO sieht in § 2 Abs. 2 vier Größenklassen für Gemeinden vor, nach denen die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben gestaffelt sind. Für Strom gelten: bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh, 25.001 bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, 100.001 bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh, über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Für Gas gelten niedrigere Sätze: bis 25.000 Einwohner 0,51 ct/kWh, 25.001 bis 100.000 Einwohner 0,61 ct/kWh, 100.001 bis 500.000 Einwohner 0,77 ct/kWh, über 500.000 Einwohner 0,93 ct/kWh.

Konzessionsverträge zwischen Gemeinden und Versorgern

Die Konzessionsabgabe wird im Rahmen von Konzessionsverträgen zwischen der Gemeinde und dem Energieversorger vereinbart. Diese Verträge haben eine typische Laufzeit von 20 Jahren und regeln neben der Abgabenhöhe auch die Pflichten des Versorgers zur Netzunterhaltung und -erweiterung. Die tatsächlich vereinbarte Abgabe darf die Höchstbeträge der KAEAnO nicht überschreiten — in der Praxis werden die Höchstsätze jedoch fast immer voll ausgeschöpft, da sie eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden darstellen.

Bedeutung für den Energiepreis

Die Konzessionsabgabe ist ein fester Bestandteil des Strom- und Gaspreises für Endverbraucher. Bei einem durchschnittlichen Haushalt mit ca. 3.500 kWh Stromverbrauch macht die Konzessionsabgabe je nach Gemeindegröße zwischen 46 € und 84 € pro Jahr aus. Bei Gas (ca. 20.000 kWh) liegt die jährliche Belastung zwischen 102 € und 186 €. Damit ist die Konzessionsabgabe einer der kleineren, aber dennoch relevanten Preisbestandteile neben Energiebeschaffung, Netzentgelten, EEG-Umlage und Stromsteuer.

Sonderregelungen für Industriekunden

Für Sondervertragskunden (typischerweise größere Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch über 30.000 kWh/a bei Strom bzw. 1.500 kWh/a pro kW Leistung bei Gas) gelten nach § 2 Abs. 3 KAEAnO reduzierte Höchstsätze von 0,11 ct/kWh (Strom) bzw. 0,03 ct/kWh (Gas). Diese deutlich niedrigeren Sätze sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen sichern.

Kommunale Einnahmen und Quersubventionierung

Konzessionsabgaben sind für viele Gemeinden eine bedeutende Einnahmequelle. Bundesweit fließen jährlich mehrere Milliarden Euro an die Kommunen. In kleineren Gemeinden können die Konzessionsabgabeneinnahmen einen erheblichen Anteil des Gemeindehaushalts ausmachen. Gemeinden mit eigenen Stadtwerken profitieren doppelt: Sie erhalten die Konzessionsabgabe und gleichzeitig Gewinnanteile aus dem Versorgungsunternehmen. Die Abgabe darf gemäß § 3 KAEAnO nicht zu einer Quersubventionierung kommunaler Aufgaben zweckentfremdet werden, wobei dies in der Praxis schwer kontrollierbar ist.

Historischer Hintergrund

Die Konzessionsabgabenverordnung stammt aus dem Jahr 1992 und wurde seitdem nicht wesentlich geändert. Die Höchstsätze sind seit über 30 Jahren unverändert, was angesichts der Inflation bedeutet, dass die reale Belastung für die Verbraucher im Laufe der Zeit gesunken ist. Diskussionen über eine Anpassung der Sätze werden regelmäßig geführt, haben bisher aber nicht zu einer Novellierung geführt.

Häufige Fragen zur Konzessionsabgabe

Was sind Konzessionsabgaben?

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden zahlen, weil sie deren öffentliche Wege und Plätze für die Verlegung von Strom- und Gasleitungen nutzen dürfen (Wegenutzungsrecht). Diese Kosten werden über den Energiepreis an die Verbraucher weitergegeben. Die Rechtsgrundlage ist § 48 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung (KAEAnO).

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Strom?

Die Höchstsätze für Strom nach § 2 KAEAnO betragen: bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh, 25.001–100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh, 100.001–500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh, über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch ergibt sich je nach Gemeindegröße eine jährliche Belastung zwischen ca. 46 € und 84 €.

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Gas?

Die Höchstsätze für Gas nach § 2 KAEAnO betragen: bis 25.000 Einwohner 0,51 ct/kWh, 25.001–100.000 Einwohner 0,61 ct/kWh, 100.001–500.000 Einwohner 0,77 ct/kWh, über 500.000 Einwohner 0,93 ct/kWh. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh ergibt sich eine jährliche Belastung zwischen ca. 102 € und 186 €.

Warum hängt die Konzessionsabgabe von der Gemeindegröße ab?

Größere Gemeinden haben in der Regel ein umfangreicheres und wertvolleres Wegenetz, weshalb die Verordnung nach Einwohnerzahl gestaffelte Höchstsätze vorsieht. Die Gemeinden haben innerhalb der Höchstgrenzen Verhandlungsspielraum mit den Versorgungsunternehmen — in der Praxis werden die Höchstsätze jedoch fast immer voll ausgeschöpft.

Wo finde ich die Konzessionsabgabe auf meiner Stromrechnung?

Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil des Netzentgelts oder wird als eigener Posten unter „Konzessionsabgabe" auf der Stromrechnung ausgewiesen. Bei der Aufschlüsselung der Strompreisbestandteile (Energiebeschaffung, Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen) erscheint sie typischerweise unter den regulierten Netzentgelten oder als separate Abgabe.

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