Berechnen Sie die Konzessionsabgabe 2026 für Strom und Gas nach § 2 KAV: gestaffelt nach Gemeindegröße für Tarifkunden (1,32–2,39 ct/kWh Strom, 0,51–0,93 ct/kWh Gas) und Pauschalsätze für Sondervertragskunden.
Konzessionsabgabe Strom & Gas Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Höchstbeträge Konzessionsabgaben Strom: 1,32–2,39 ct/kWh (Tarif), 0,11 ct/kWh (Sonder)
Gültig ab: 1. 1. 1992
- § 2 Abs. 3 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Höchstbeträge Konzessionsabgaben Gas: 0,51–0,93 ct/kWh (Tarif), 0,03 ct/kWh (Sonder)
Gültig ab: 1. 1. 1992
- § 1 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Allgemeine Vorschriften zur Konzessionsabgabe für Energieversorgungsunternehmen
Gültig ab: 1. 1. 1992
Konzessionsabgabe nach § 2 KAV — Strom und Gas
Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) regelt die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zahlen. Sie basiert auf § 48 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und gilt für die Versorgung mit Strom und Gas. Die Abgabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Netzentgelte und wird über den Energiepreis an Endverbraucher weitergegeben. Für Gemeinden stellt sie eine wichtige Einnahmequelle dar.
Abgabesätze für Strom nach § 2 Abs. 2 KAV
Die Konzessionsabgabe für Strom ist nach Gemeindegröße gestaffelt. Für Tarifkunden gelten folgende Höchstbeträge: 1,32 ct/kWh in Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern, 1,59 ct/kWh in Gemeinden bis 100.000, 1,99 ct/kWh in Gemeinden bis 500.000 und 2,39 ct/kWh in Großstädten über 500.000 Einwohnern. Sondervertragskunden zahlen einheitlich nur 0,11 ct/kWh, unabhängig von der Gemeindegröße. Dies gilt für Großverbraucher mit individuellen Lieferverträgen.
Abgabesätze für Gas nach § 2 Abs. 3 KAV
Für Gas gelten niedrigere Sätze: 0,51 ct/kWh (Gemeinden ≤ 25.000 EW), 0,61 ct/kWh (≤ 100.000 EW), 0,77 ct/kWh(≤ 500.000 EW) und 0,93 ct/kWh (über 500.000 EW) für Tarifkunden. Sondervertragskunden zahlen pauschal 0,03 ct/kWh. Der deutliche Unterschied zwischen Tarif- und Sondervertragskunden spiegelt die unterschiedliche Kostenstruktur wider: Großverbraucher verursachen geringere Verteilungskosten pro Einheit.
Praktische Bedeutung für Verbraucher
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch in einer Großstadt (über 500.000 EW) beträgt die Konzessionsabgabe 3.500 × 2,39 ct = 83,65 € pro Jahr. Bei Gas mit 20.000 kWh Verbrauch in derselben Stadt sind es 20.000 × 0,93 ct = 186 €. Die Abgabe ist nicht verhandelbar, da sie gesetzlich festgelegt ist. Verbraucher können die Belastung nur durch Energieeinsparungen oder — bei gewerblichem Verbrauch — durch Wechsel in einen Sondervertrag reduzieren. Auf der Energierechnung ist die Konzessionsabgabe als eigenständiger Posten transparent ausgewiesen.
Häufig gestellte Fragen zur Konzessionsabgabe
Was ist die Konzessionsabgabe?
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege und Straßen zur Verlegung und zum Betrieb von Strom- und Gasleitungen zahlen. Sie wird über den Energiepreis an die Endverbraucher weitergegeben und ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.
Wer zahlt die Konzessionsabgabe?
Formal zahlt das Energieversorgungsunternehmen die Abgabe an die Gemeinde. Die Kosten werden jedoch als Preisbestandteil an die Endverbraucher weitergegeben. Auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung ist die Konzessionsabgabe daher als separater Posten ausgewiesen.
Wie unterscheiden sich die Sätze für Tarifkunden und Sondervertragskunden?
Tarifkunden (Grundversorgungs- und Haushaltskunden) zahlen höhere Sätze, die nach Gemeindegröße gestaffelt sind: z.B. 1,32–2,39 ct/kWh für Strom. Sondervertragskunden (Großverbraucher) zahlen einheitlich nur 0,11 ct/kWh (Strom) bzw. 0,03 ct/kWh (Gas), unabhängig von der Gemeindegröße.
Warum hängt die Höhe von der Gemeindegröße ab?
Der Gesetzgeber staffelt die Höchstbeträge nach Einwohnerzahl, da größere Gemeinden höhere Infrastrukturkosten für die Bereitstellung öffentlicher Wege haben. In Gemeinden mit über 500.000 Einwohnern beträgt der Strom-Satz 2,39 ct/kWh, in Gemeinden unter 25.000 Einwohnern nur 1,32 ct/kWh.
Ist die Konzessionsabgabe in allen Bundesländern gleich?
Die Höchstbeträge sind bundesweit einheitlich in der KAV festgelegt. Allerdings können Gemeinden in ihren Konzessionsverträgen auch niedrigere Sätze vereinbaren. Die hier dargestellten Werte sind die gesetzlichen Höchstbeträge nach § 2 KAV.
Wie kann ich die Konzessionsabgabe auf meiner Rechnung erkennen?
Auf Ihrer Energierechnung ist die Konzessionsabgabe in der Regel als eigener Posten unter Netzentgelten oder Abgaben aufgeführt. Sie wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch in einer mittleren Stadt beträgt sie beispielsweise rund 55–70 € pro Jahr.