§ 22 Nr. 3 EStG

Wie viel Steuer zahlen Sie auf Krypto-Staking und Mining? Unser Rechner berechnet Ihre Steuerlast nach § 22 Nr. 3 EStG — mit der Freigrenze von 256 €/Jahr und der Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Mining nach § 15 EStG.

Krypto Staking/Mining Steuer Rechner 2026 (§ 22 Nr. 3 EStG)

Steuer auf Staking- und Mining-Einnahmen mit Freigrenze 256 € berechnen

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krypto Staking & Mining Steuer 2026 — Rechtslage und Berechnung

Die Besteuerung von **Kryptowährungen** in Deutschland ist in den letzten Jahren durch BMF-Schreiben und Rechtsprechung präzisiert worden. Für **Staking** und **Mining** gelten unterschiedliche Regelungen — die entscheidende Frage ist, ob es sich um private oder gewerbliche Tätigkeit handelt. **Staking — immer sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)** Einnahmen aus Proof-of-Stake-Mechanismen (z.B. Ethereum, Cardano, Solana) werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Die entscheidende Kenngröße ist die **Freigrenze von 256 €/Jahr**: - Bis 256 €: steuerfrei - Über 256 €: voller Betrag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert Achtung: Die 256-€-Grenze ist eine **Freigrenze**, kein Freibetrag. Wer 257 € Staking-Einnahmen hat, muss alle 257 € versteuern. **Mining — privat oder gewerblich?** Beim Mining (Proof-of-Work, z.B. Bitcoin) hängt die steuerliche Behandlung von der Intensität der Tätigkeit ab: *Privates Hobby-Mining* wird wie Staking als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) behandelt — ebenfalls mit Freigrenze 256 €. *Gewerbliches Mining* (professionelle Infrastruktur, erheblicher Umfang, Gewinnerzielungsabsicht) fällt unter § 15 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hier gibt es keine Freigrenze; der volle Gewinn unterliegt der Einkommensteuer, und es kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. **Abgrenzung privat/gewerblich** Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe ist fließend. Indikatoren für Gewerblichkeit: eigene Mining-Farm oder ASIC-Cluster, erhebliche Investitionen in Hardware, systematische Optimierung der Tätigkeit, Buchhaltung. Die Finanzbehörden orientieren sich an den allgemeinen Kriterien des § 15 Abs. 2 EStG. **Dokumentationspflichten** Für alle Krypto-Transaktionen empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation: Datum des Zuflusses, Kurs in Euro, verwendete Wallet-Adresse, Mining-Pool oder Staking-Protokoll. Diese Daten werden für die Anlage SO der Einkommensteuererklärung benötigt.

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer

Wie werden Staking-Einnahmen 2026 besteuert?

Staking-Einnahmen aus Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Es gilt eine Freigrenze von 256 €/Jahr. Liegt die Summe aller sonstigen Einkünfte (inkl. Staking) darunter, sind sie steuerfrei. Überschreiten die Einnahmen die Freigrenze, ist der volle Betrag — nicht nur der Überschuss — mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Was ist die Freigrenze für sonstige Einkünfte?

Die Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG beträgt 256 €/Jahr. Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag! Das bedeutet: Übersteigen die Einnahmen 256 €, wird nicht nur der Überschuss, sondern der gesamte Betrag steuerpflichtig. Bei 257 € Staking-Einnahmen müssen also 257 € versteuert werden, nicht nur 1 €.

Wann gilt Krypto-Mining als gewerblich?

Krypto-Mining ist gewerblich (§ 15 EStG), wenn es mit Gewinnerzielungsabsicht, nachhaltig und mit erheblichem Aufwand betrieben wird — etwa mit professioneller Mining-Hardware, mehreren ASICs oder GPU-Farmen. Hobby-Mining mit einem einzelnen Computer gilt regelmäßig als privat (§ 22 Nr. 3 EStG). Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen; im Zweifel empfiehlt sich Steuerberatung.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zwischen Staking und Trading?

Staking-Einnahmen werden als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Krypto-Trading hingegen unterliegt § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) mit einer Freigrenze von 1.000 €/Jahr und einer Haltefrist von einem Jahr — wer länger als ein Jahr hält, zahlt keine Steuer auf den Verkaufsgewinn. Für Staking gibt es keine Jahresfreistellungs-Haltefrist; die Einnahmen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig.

Muss ich Krypto-Staking in der Steuererklärung angeben?

Ja, Staking-Einnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) angegeben werden. Auch wenn die Summe unter der Freigrenze von 256 € liegt, sollten Sie die Einnahmen dokumentieren. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung Nachweise über Krypto-Transaktionen anfordern. Nutzen Sie Krypto-Tracking-Tools zur Dokumentation.

Fällt beim gewerblichen Mining auch Gewerbesteuer an?

Ja, wenn Krypto-Mining als Gewerbebetrieb eingestuft wird (§ 15 EStG), unterliegen die Gewinne grundsätzlich auch der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Der Gewerbesteuerfreibetrag beträgt 24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Darüber hinaus greift der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Die gezahlte Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

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