Berechnen Sie die Lohnsteuer auf Ihre Kündigungsabfindung mit der Fünftelregelung nach § 34 EStG. Der Rechner vergleicht die Steuerbelastung mit und ohne Fünftelregelung und zeigt die mögliche Steuerersparnis — inkl. Kirchensteuer und Splittingtarif.
Lohnsteuer Abfindung Fünftelregelung (§ 34 EStG / LStDV)
Vergünstigte Besteuerung von Kündigungsabfindungen berechnen
Rechtsgrundlage
- § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Außerordentliche Einkünfte — Fünftelregelung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) ↗
Lohnsteuer bei außerordentlichen Einkünften
Gültig ab: 1. 1. 2026
Abfindung und Lohnsteuer: Die Fünftelregelung im Detail
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, erhalten viele Arbeitnehmer eine Abfindung als Entschädigung. Diese Zahlung ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig — einen Freibetrag für Abfindungen gibt es seit 2006 nicht mehr. Da Abfindungen typischerweise in einem einzigen Jahr ausgezahlt werden, kann die progressive Einkommensteuer dazu führen, dass ein unverhältnismäßig hoher Steuersatz anfällt.
Funktionsweise der Fünftelregelung (§ 34 EStG)
Die Fünftelregelung ist ein rechnerisches Verfahren zur Milderung der Steuerprogression. Dabei wird nicht die gesamte Abfindung auf einmal besteuert, sondern es wird berechnet, wie viel Mehrsteuer anfallen würde, wenn dem regulären Einkommen nur ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet wird. Diese Mehrsteuern werden dann mit fünf multipliziert:
- Schritt 1: ESt auf das reguläre Jahreseinkommen berechnen
- Schritt 2: ESt auf Jahreseinkommen + 1/5 der Abfindung berechnen
- Schritt 3: Differenz (Schritt 2 − Schritt 1) × 5 = Steuer auf Abfindung
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV § 2)
Die LStDV regelt die praktische Umsetzung der Lohnsteuer bei außerordentlichen Einkünften. Seit dem Veranlagungsjahr 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden. Arbeitnehmer müssen den Steuervorteil stattdessen über ihre Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt wendet die günstigere Methode automatisch an.
Steuerklassen und Splittingtarif
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Abfindungsbesteuerung maßgeblich. Bei Steuerklasse III (verheiratet, ein Alleinverdiener) wird der Splittingtarif angewendet: Das zu versteuernde Einkommen wird halbiert, die Steuer nach dem Grundtarif berechnet und verdoppelt. Dieser Mechanismus reduziert die Progression und führt bei Abfindungen zu einer spürbar geringeren Steuerbelastung, insbesondere wenn die Einkommen der Ehepartner deutlich voneinander abweichen.
Kirchensteuer auf Abfindungen
Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich zur Einkommensteuer Kirchensteuer auf die Abfindungssteuer: 9 % in den meisten Bundesländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg. Ein Kirchenaustritt vor der Auszahlung kann die Kirchensteuer auf die Abfindung vollständig vermeiden — allerdings sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein, da der Austritt auch andere kirchliche Leistungen betrifft.
Typische Steuerersparnis
Die Ersparnis durch die Fünftelregelung hängt vom Verhältnis zwischen Einkommen und Abfindung ab. Bei einem Jahreseinkommen von 45.000 € und einer Abfindung von 50.000 € kann die Steuerersparnis mehrere Tausend Euro betragen. Bei höherem Einkommen oder im Spitzensteuersatzbereich ist der relative Vorteil geringer, der absolute Betrag kann aber dennoch erheblich sein.
Häufige Fragen zur Fünftelregelung bei Abfindungen
Was ist die Fünftelregelung bei Kündigungsabfindungen?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen. Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: Die Steuer auf ein Fünftel wird berechnet und dann verfünffacht. So fällt die Gesamtsteuer häufig deutlich niedriger aus als bei direkter Besteuerung.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung lohnt sich besonders bei mittlerem bis hohem Einkommen und einer hohen Abfindung. Je stärker die Abfindung den Steuersatz nach oben drückt, desto größer die Ersparnis. Bei sehr niedrigem Einkommen oder kleiner Abfindung kann der Vorteil minimal oder null sein.
Wie beantrage ich die Fünftelregelung?
Seit 2025 kann die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Sie müssen die Vergünstigung über Ihre Einkommensteuererklärung (Anlage N) geltend machen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Fünftelregelung günstiger ist.
Welche Steuerklasse wirkt sich auf die Fünftelregelung aus?
Die Steuerklasse bestimmt den anwendbaren Tarif: Steuerklasse III nutzt den Splittingtarif (günstigere Progression), die übrigen Klassen den Grundtarif. Bei Zusammenveranlagung (Klasse III) fällt die Abfindungssteuer in der Regel niedriger aus.
Wird auf die Abfindungssteuer auch Kirchensteuer fällig?
Ja, Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Einkommensteuer der Abfindung — 9 % in den meisten Bundesländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg. Durch den Kirchenaustritt vor Auszahlung kann die Kirchensteuer auf die Abfindung entfallen.