§§ 12, 19 UStG

Berechnen Sie die Umsatzsteuer nach § 12 UStG — 19 % oder 7 % — in beide Richtungen: Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto. Inklusive Hinweis auf die Kleinunternehmergrenze 25.000 € nach § 19 UStG.

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Umsatzsteuer Rechner 2026 — §§ 12, 19 UStG

Umsatzsteuer in Deutschland — Grundlagen

Die Umsatzsteuer (USt) — im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt — ist eine der wichtigsten Steuereinnahmen des deutschen Staats. Sie wird auf nahezu alle Lieferungen und Leistungen von Unternehmern erhoben. Das Umsatzsteuergesetz (UStG)regelt die Steuersätze in § 12: den allgemeinen Steuersatz von 19 %und den ermäßigten Steuersatz von 7 % für bestimmte Güter und Dienstleistungen.

Steuersätze: 19% und 7% nach § 12 UStG

Der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt u.a. für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Kunstgegenstände, Theatertickets, Hotelübernachtungen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis 50 km Fahrtstrecke. Bestimmte Leistungen — wie Heilbehandlungen, Bildungsleistungen oder Versicherungsdienstleistungen — sind nach § 4 UStG vollständig von der Umsatzsteuer befreit.

Kleinunternehmerregelung — § 19 UStG

Seit 2025 gilt eine erhöhte Kleinunternehmergrenze von 25.000 € Jahresumsatz (vorher 22.000 €). Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € Umsatz erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, haben dafür aber auch kein Vorsteuerabzugsrecht. Die Regelung ist vor allem für Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen relevant.

Netto zu Brutto vs. Brutto zu Netto

In der Praxis gibt es zwei häufige Berechnungsrichtungen: Beim Aufschlagsverfahren(Netto → Brutto) wird die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag aufgeschlagen: Brutto = Netto × (1 + USt). Beim Herausrechnungsverfahren (Brutto → Netto) wird die enthaltene Steuer ermittelt: Netto = Brutto ÷ (1 + USt). Letzteres wird z.B. bei Preisschildern angewendet, die den Endpreis (Brutto) anzeigen.

Vorsteuerabzug für Unternehmer

Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies stellt sicher, dass jede Wertschöpfungsstufe nur die Steuer auf den eigenen Mehrwert trägt. Der Endverbraucher trägt die gesamte Steuerlast. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben kein Vorsteuerabzugsrecht.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer

Wie berechne ich die Umsatzsteuer aus dem Nettobetrag?

Die Umsatzsteuer ergibt sich aus: Nettobetrag × Steuersatz. Bei 19% und 1.000 € Netto: 1.000 × 0,19 = 190 € USt. Der Bruttobetrag beträgt dann 1.190 €. Bei 7% und 1.000 € Netto: 1.000 × 0,07 = 70 € USt, Brutto = 1.070 €.

Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?

Um die USt aus dem Bruttobetrag herauszurechnen: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19% und 1.190 € Brutto: Netto = 1.190 ÷ 1,19 = 1.000 €. USt = 1.190 − 1.000 = 190 €. Bei 7% und 1.070 € Brutto: Netto = 1.070 ÷ 1,07 = 1.000 €.

Welche Waren und Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%?

Der ermäßigte Steuersatz von 7% (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt z.B. für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Kunstgegenstände, Personennahverkehr (ÖPNV) bis 50 km, Kulturveranstaltungen (Theater, Museen), Hotelübernachtungen sowie bestimmte medizinische Hilfsmittel.

Was ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine Umsatzsteuer erheben und abführen, wenn ihr Vorjahresumsatz 25.000 € nicht überstieg (ab 2025 erhöht von 22.000 €) und ihr aktueller Jahresumsatz voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Kleinunternehmer dürfen keine USt in Rechnungen ausweisen und haben kein Vorsteuerabzugsrecht.

Welche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?

Steuerbefreite Leistungen nach § 4 UStG umfassen: Heilbehandlungen und ärztliche Leistungen, bestimmte Bildungsleistungen und Schulunterricht, Versicherungs- und Bankdienstleistungen, Grundstücksvermietung (mit Optionsmöglichkeit), innergemeinschaftliche Lieferungen (Ausfuhr in EU-Länder) sowie Exportlieferungen.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Umsatzsteuer (USt) und Mehrwertsteuer (MwSt) bezeichnen dieselbe Steuer — die MwSt ist der allgemeine Sprachgebrauch, USt der juristische Fachbegriff nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Unternehmer zahlen auf jeder Wertschöpfungsstufe nur die Steuer auf den eigenen Mehrwert (Vorsteuerabzug). Endverbraucher tragen die gesamte Steuerbelastung.

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