USt-Steuersätze 2026 berechnen: § 12 UStG — allgemeiner Satz 19 %(§ 12 Abs. 1) und ermäßigter Satz 7 % (§ 12 Abs. 2). Netto zu Brutto mit einem Klick.
Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 1 UStG — Regelsteuersatz 19 % (UStG) ↗
Allgemeiner Umsatzsteuersatz 19 % seit 01.01.2007 (§ 12 Abs. 1 UStG)
Gültig ab: 1. 1. 2007
- § 12 Abs. 2 UStG — Ermäßigter Steuersatz 7 % (UStG) ↗
§ 12 Abs. 2 UStG: 7 % für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, ÖPNV, Kunstgegenstände
Gültig ab: 1. 1. 1983
Umsatzsteuer-Steuersätze 2026 — § 12 UStG: 19 % und 7 %
Umsatzsteuer-Steuersätze 2026 — § 12 UStG
Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt seit 2007 zwei Steuersätze: den allgemeinen Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) und den ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG). Der Regel-satz gilt für alle Umsätze, die nicht ausdrücklich begünstigt sind.
Ermäßigter Steuersatz 7 % — Anlage 2 UStG
Der ermäßigte Steuersatz gilt für Waren und Leistungen, die in der Anlage 2 zum UStG aufgelistet sind. Wichtigste Kategorien: Lebensmittel (außer Restaurantleistungen), Bücher und Zeitungen (Print und E-Books seit 2020), ÖPNV bis 50 km,Kunstgegenstände, Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen, Unterkunft in Hotels (nur Übernachtung, nicht Frühstück).
Wichtige Änderungen 2024/2026
Zum 01.01.2024 endete die Covid-Sonderregelung für Restaurantleistungen: Der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Speisen in Restaurants wurde auf den Regelsteuersatz 19 % angehoben. Für 2026 sind keine weiteren Steuersatzänderungen geplant. Der Stromsteuer-Satz (§ 3 StromStG) liegt weiterhin bei 2,05 Ct/kWh (für Haushalte ermäßigt auf Mindestsatz).
Reverse Charge und § 13b UStG
Neben den Regelsteuersätzen gibt es das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Bei bestimmten Leistungen schuldet der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) die Umsatzsteuer. Dies gilt z. B. für Bauleistungen, Schrott-Lieferungen und Leistungen ausländischer Unternehmer. Unser separater § 13b UStG Rechner hilft bei der Bestimmung der Steuerschuldnerschaft.
Netto-Brutto-Umrechnung
Unser Rechner ermittelt schnell den Steuer- und Bruttobetrag für jeden Nettobetrag — mit Angabe der Rechtsgrundlage (§ 12 Abs. 1 oder Abs. 2 UStG). Ideal für Rechnungsstellung, Preiskalkulation und Vorsteuer-Ermittlung.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuer
Welche Güter und Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %?
§ 12 Abs. 2 UStG enthält eine abschließende Liste: Grundnahrungsmittel (Nr. 1), Bücher und Zeitungen (Nr. 14), gemeinnützige Leistungen (Nr. 8), Kunstgegenstände (Nr. 12), ÖPNV bis 50 km (Nr. 10), landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 3), Jugendherbergen (Nr. 8a) und weitere. Die Liste in Anlage 2 UStG zählt die ermäßigten Waren im Detail auf.
Wann gilt der Regelsteuersatz von 19 %?
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt nach § 12 Abs. 1 UStG für alle Umsätze, die nicht ausdrücklich einem ermäßigten Satz unterliegen. Typische Bereiche: Dienstleistungen (Software, Beratung, Handwerk), Luxusgüter, Elektronik, Kleidung, Möbel, Kraftstoffe, Restaurant- und Catering-Leistungen (seit 2024 wieder 19 %, nach Covid-Ausnahme 7 %).
Wie berechne ich den Bruttobetrag aus dem Nettobetrag?
Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz). Beispiel: 100 € Netto × 1,19 = 119 € brutto (19 %-Satz). Bei 7 %: 100 € × 1,07 = 107 € brutto. Umgekehrt: Netto aus Brutto = Brutto / (1 + Steuersatz). Z. B.: 119 € / 1,19 = 100 € netto. Die Steuer selbst: Brutto × Steuersatz / (1 + Steuersatz) = 119 × 0,19 / 1,19 = 19 €.
Gilt für Restaurant- und Gaststättenleistungen 7 % oder 19 %?
Seit 01.01.2024 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 % für Restaurantleistungen und Speisen in Gaststätten (nach Ende der Covid-Sonderregelung 7 %). Ausnahmen bleiben: Lieferung von Lebensmitteln zum Mitnehmen ohne weitere Dienstleistung (7 %) — Abgrenzung nach BFH-Rechtsprechung zum Restaurantbegriff. Getränke: immer 19 % in Restaurants.
Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttopreis?
Der Nettopreis ist der Preis ohne Umsatzsteuer — dies ist der Wert, den das Unternehmen für seine Leistung erhält. Der Bruttopreis enthält die Umsatzsteuer (Endpreis für Verbraucher). Unternehmer (vorsteuerabzugsberechtigte) rechnen netto, Privatverbraucher zahlen brutto. Im B2B-Bereich wird meist netto ausgewiesen, im B2C immer brutto (§ 4 PAngV: Preisangabenpflicht).
Wer ist von der Umsatzsteuer befreit?
§ 4 UStG listet echte Steuerbefreiungen: Gesundheitsleistungen (Arzt, Krankenhaus), Bildung, Finanzdienstleistungen, Vermietung von Grundstücken (ohne Option), innergemeinschaftliche Lieferungen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahresumsatz ≤ 22.000 €, laufendes Jahr ≤ 50.000 €) erheben keine Umsatzsteuer — dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.