§ 12 UStG

Berechnen Sie die Umsatzsteuer nach § 12 UStG — 19 % Regelsteuersatz oder 7 % ermäßigter Steuersatz. Der Rechner zeigt die Steuer auf den Nettobetrag und den Brutto-Endbetrag. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Umsatzsteuer (MwSt) ist eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland und wird auf jede Lieferung und jede Leistung erhoben, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Regelung in § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) legt die beiden geltenden Steuersaetze fest: den allgemeinen Steuersatz von 19 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Die zwei Steuersaetze im Überblick

Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die große Mehrheit aller Umsätze. Er wurde temporär von 19 % auf 16 % gesenkt in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 als Konjunkturmaßnahme, kehrte dann auf 19 % zurück und wurde erneut auf 16 % gesenkt vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021. Seit dem 1. Januar 2022 gilt dauerhaft wieder der volle Satz von 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % betrifft grundlegende Güter des täglichen Bedarfs und dient der sozialen Abfederung der Steuerbelastung.

Anwendung in der Praxis

Der Rechner ermöglicht eine schnelle Berechnung der Umsatzsteuer auf einen beliebigen Nettobetrag. Für Unternehmer ist dabei wichtig: Die berechnete Umsatzsteuer ist eine Durchlaufposten — sie muss an das Finanzamt abgeführt werden, mindert aber nicht den Gewinn, da sie gleichzeitig als Umsatz zu buchen ist. Die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen kann von der Zahllast abgezogen werden. Der Rechner eignet sich damit sowohl für Endverbraucher als auch für Unternehmer bei der schnellen Kalkulation.

Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer

Wann gilt der 19-prozentige Regelsteuersatz?

Der allgemeine Steuersatz von 19 % gilt für die meisten Umsätze — alle Lieferungen und Leistungen, die nicht ausdrücklich dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Dazu gehören Handwerksleistungen, Beratungsdienstleistungen, IT-Dienstleistungen, Warenlieferungen aller Art, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (nach Mehrwertsteuerabsenkung seit 2020), sowie Mieten und Pachten gewerblicher Art.

Welche Umsätze haben den ermäßigten 7-prozentigen Steuersatz?

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für eine lange Liste von Gütern und Dienstleistungen: Lebensmittel (Brot, Milch, Gemüse, Fleisch), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Wasser (Trinkwasser), öffentlicher Personennahverkehr, Beherbergungsleistungen (Hotels, Pensionen), landwirtschaftliche Erzeugnisse, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, sowie kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen.

Wie berechnet sich die Umsatzsteuer?

Die Berechnung ist einfach: Nettobetrag × Steuersatz = Umsatzsteuer. Beispiel: 100 € netto × 19 % = 19 € USt, Brutto also 119 €. Bei 7 %: 100 € netto × 7 % = 7 € USt, Brutto 107 €. Wichtig: Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag erhoben — der Bruttobetrag geteilt durch 1,19 oder 1,07 ergibt den Nettobetrag, nicht umgekehrt.

Kann ein Unternehmer die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Ja, Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Die Differenz zwischen der geschuldeten Umsatzsteuer auf eigene Umsätze und der abziehbaren Vorsteuer auf Eingänge ergibt die tatsächlich an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer. Dies gilt nur für Unternehmer im Sinne des UStG — Kleinunternehmer und Privatpersonen können keine Vorsteuer abziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Netto und Brutto?

Der Nettopreis ist der Preis ohne Umsatzsteuer. Der Bruttopreis enthält die Umsatzsteuer. In Deutschland werden Endverbraucherpreise in der Regel brutto angegeben (alle Preise inkl. 19 % MwSt.). Unternehmer erhalten Nettopreise und berechnen ihrerseits Umsatzsteuer auf ihre Ausgangsleistungen. Der Rechner zeigt Both den Nettobetrag und den Bruttobetrag einschließlich der berechneten Umsatzsteuer.

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