Berechnen Sie die Steuerermäßigung für Wasserkraftwerke: 50% des gesetzlichen Steuersatzes für die ersten 20 Betriebsjahre gemäß § 4 WasKWV — Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer.
Rechtsgrundlage
- § 4 Verordnung über die Steuerermäßigung für Wasserkraftwerke (WasKWV) ↗
50% Ermäßigung des gesetzlichen Steuersatzes für 20 Jahre ab Betriebsbeginn
Gültig ab: 1. 1. 1951
- § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne
Gültig ab: 1. 1. 2008
Steuerermäßigung für Wasserkraftwerke nach WasKWV
Die Verordnung über die Steuerermäßigung für Wasserkraftwerke (WasKWV) sieht in § 4 eine erhebliche Steuervergünstigung für Betreiber von Wasserkraftwerken vor. Für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Betriebsbeginn wird die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf den Gewinn aus dem Betrieb des Wasserkraftwerks auf 50% des sonst anzuwendenden Steuersatzes ermäßigt.
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) bedeutet die Ermäßigung: Statt des normalen Körperschaftsteuersatzes von 15% fällt nur 7,5% Körperschaftsteuer auf den Wasserkraftwerksgewinn an. Bei einem Jahresgewinn von 100.000 Euro spart das 7.500 Euro pro Jahr — über 20 Jahre sind das 150.000 Euro.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt die Ermäßigung auf den persönlichen Einkommensteuersatz. Da der Einkommensteuerspitzensatz 42% beträgt, ermäßigt sich der Steuersatz auf 21%.
Diese Regelung ist eine der ältesten steuerlichen Förderungen für erneuerbare Energien in Deutschland und geht auf die frühe Nachkriegszeit zurück.
Häufig gestellte Fragen zur Wasserkraftwerk-Steuerermäßigung
Welche Steuerermäßigung gilt für Wasserkraftwerke?
Gemäß § 4 WasKWV gilt eine Ermäßigung auf 50% des gesetzlichen Steuersatzes für Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Bei 15% Körperschaftsteuer sind es effektiv 7,5%, bei 42% Einkommensteuerspitzensatz effektiv 21%.
Wie lange gilt die Steuerermäßigung nach WasKWV?
Die Steuerermäßigung gilt für maximal 20 Jahre ab Betriebsbeginn des Wasserkraftwerks. Nach Ablauf dieser Frist unterliegen die Gewinne wieder der normalen Besteuerung.
Gilt die WasKWV-Ermäßigung für alle Wasserkraftwerke?
Die WasKWV gilt grundsätzlich für Wasserkraftwerke im Sinne der Verordnung. Darunter fallen Laufwasserkraftwerke und Speicherkraftwerke, die elektrische Energie erzeugen.
Kann die Ermäßigung mit anderen Steuervergünstigungen kombiniert werden?
Grundsätzlich ja, sofern keine Doppelbegünstigung entsteht. Die Kombination mit Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g EStG) und erhöhten Abschreibungen ist in der Regel möglich, sollte aber mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Was passiert, wenn das Wasserkraftwerk nach 10 Jahren verkauft wird?
Bei Veräußerung des Wasserkraftwerks endet die persönliche Begünstigung für den Veräußerer. Der Erwerber kann für die verbleibende Zeit der 20-Jahres-Frist ab ursprünglichem Betriebsbeginn ebenfalls die Ermäßigung in Anspruch nehmen.
Gilt die WasKWV auch für den Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag bemisst sich nach der festzusetzenden Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Da diese durch die WasKWV ermäßigt werden, reduziert sich der Solidaritätszuschlag entsprechend anteilig.