Berechnen Sie kalkulatorische Abschreibungen und Eigenkapitalverzinsung für Wasserstoffnetzentgelte gemäß §§ 8, 10 WasserstoffNEV — das Werkzeug für Netzbetreiber und Regulierungsexperten beim Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes.
Rechtsgrundlage
- § 8 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (WasserstoffNEV) ↗
Kalkulatorische Abschreibungen für Wasserstoffnetzanlagen
Gültig ab: 20. 10. 2023
- § 10 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (WasserstoffNEV) ↗
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung (6,78% für 2026)
Gültig ab: 20. 10. 2023
Kalkulatorische Kosten für Wasserstoffnetze nach WasserstoffNEV
Die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (WasserstoffNEV) regelt seit Oktober 2023 die Kalkulation der Netzentgelte für das entstehende Wasserstoffnetz in Deutschland. Als Teil der Energiewende soll Wasserstoff als Energieträger eine zentrale Rolle spielen, und die Netzinfrastruktur muss entsprechend ausgebaut werden.
Die kalkulatorische Abschreibung nach § 8 WasserstoffNEV basiert auf dem Prinzip der linearen Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Für Wasserstoff-Pipelines wird eine Nutzungsdauer von typischerweise 40 Jahren angenommen, was einem jährlichen Abschreibungssatz von 2,5% entspricht. Diese Kosten fließen in die Netzentgeltkalkulation ein.
Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach § 10 WasserstoffNEV berücksichtigt die Kapitalkosten des Netzbetreibers. Der regulierte Eigenkapitalzinssatz für 2026 beträgt 6,78% — er wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und dem Investitionsrisiko von Wasserstoffnetzinfrastruktur.
Beide Komponenten zusammen — kalkulatorische Abschreibung plus Eigenkapitalverzinsung — bilden die kalkulatorischen Netzkosten, die ein wesentlicher Bestandteil der Netzentgeltkalkulation sind. Hinzu kommen noch Betriebskosten, kalkulatorische Gewerbesteuer und weitere regulierte Kostenpositionen.
Das Wasserstoffnetz Deutschland wird schrittweise aufgebaut. Viele Leitungen entstehen durch Umwidmung bestehender Erdgasleitungen (sogenanntes Repurposing). Die WasserstoffNEV regelt sowohl neue Leitungen als auch umgewidmete Erdgasleitungen, wobei für letztere spezielle Bewertungsvorschriften gelten.
Dieser Rechner unterstützt Wasserstoff-Netzbetreiber, Regulierungsexperten und Energiewirtschaftsberater bei der Berechnung der kalkulatorischen Kosten nach WasserstoffNEV. Die Ergebnisse sind Näherungswerte und ersetzen keine vollständige Netzentgeltkalkulation.
Häufig gestellte Fragen zur Wasserstoffnetz-Kalkulation
Was regelt die WasserstoffNEV?
Die WasserstoffNEV (Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen) regelt die Kalkulation und Festlegung der Netzentgelte für Wasserstoffnetze in Deutschland. Sie ist seit Oktober 2023 in Kraft und legt Methodik, Kostenarten und Verzinsungssätze fest.
Was sind kalkulatorische Abschreibungen nach § 8 WasserstoffNEV?
Kalkulatorische Abschreibungen erfassen den Wertverzehr der Netzanlage über ihre Nutzungsdauer. Nach § 8 WasserstoffNEV erfolgt die Abschreibung linear — die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Sie sind von steuerlichen Abschreibungen zu unterscheiden.
Wie hoch ist der Eigenkapitalzinssatz nach § 10 WasserstoffNEV?
Der Eigenkapitalzinssatz wird von der Bundesnetzagentur regulatorisch festgelegt. Für 2026 beträgt er 6,78% auf die Eigenkapitalbasis. Er orientiert sich an Kapitalmarktverhältnissen und dem spezifischen Investitionsrisiko der Wasserstoffnetzinfrastruktur.
Wer muss Netzentgelte nach WasserstoffNEV zahlen?
Netzentgelte zahlen Nutzer des Wasserstoffnetzes — also Unternehmen, die Wasserstoff durch das Netz transportieren oder aus dem Netz entnehmen. Die WasserstoffNEV sichert einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu regulierten Entgelten.
Gilt die WasserstoffNEV auch für umgewidmete Erdgasleitungen?
Ja, die WasserstoffNEV gilt sowohl für neu errichtete Wasserstoffleitungen als auch für umgewidmete (repurposed) Erdgasleitungen. Für letztere gelten Sonderregelungen zur Bewertung des Anlagevermögens, die den bereits abgeschriebenen Wert der ursprünglichen Erdgasleitung berücksichtigen.
Wie werden Netzentgelte für Wasserstoffnetze genehmigt?
Netzentgelte für Wasserstoffnetze werden von der Bundesnetzagentur reguliert und genehmigt. Netzbetreiber reichen eine Netzentgeltkalkulation ein, die auf den regulierten Kostenpositionen nach WasserstoffNEV basiert. Die Genehmigung stellt sicher, dass nur effiziente Kosten in die Entgelte einfließen.