§ 4 WSF-KOSTV

Berechnen Sie die Kostenpauschalen für WSF-Maßnahmen: 0,5% für Garantien, 0,8% für Rekapitalisierung, 0,3% für Darlehen — gemäß § 4 WSF-KOSTV. Für Finanzverantwortliche und Berater bei WSF-Instrumenten.

Letzte Aktualisierung: 11. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

WSF-Kostenpauschalen für KfW und Finanzagentur

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde 2020 als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gegründet und 2022 für Energiekrisen-Maßnahmen reaktiviert. Er ermöglicht dem Bund, Unternehmen von systemischer Relevanz durch Garantien, Rekapitalisierung und Darlehen zu stabilisieren.

Die Abwicklung der WSF-Maßnahmen erfolgt durch beauftragte Institute, insbesondere die KfW Bank und die Finanzagentur des Bundes. Für deren Aufwand werden Kostenpauschalen erhoben, die sich nach § 4 der WSF-Kostenverordnung (WSF-KOSTV) als Prozentsatz des Maßnahmenwerts bemessen.

Die Kostenpauschalen nach § 4 Abs. 2 WSF-KOSTV unterscheiden sich nach Maßnahmenart: Für Garantiemaßnahmen gilt ein Satz von 0,5% p.a. des garantierten Betrags. Rekapitalisierungsmaßnahmen (Eigenkapitalbeteiligungen) werden mit 0,8% p.a. berechnet, während Stabilisierungsdarlehen mit 0,3% p.a. veranschlagt werden.

Diese Kostenpauschalen sollen die Personal- und Sachkosten der beauftragten Institute nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen decken. Sie werden vom Unternehmen, das die WSF-Leistung in Anspruch nimmt, über den Bundeshaushalt vergütet.

Die konkreten Pauschalsätze wurden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt und können für neue WSF-Programme angepasst werden. Für den Corona-WSF und den Energie-WSF galten unterschiedliche Modalitäten.

Dieser Rechner ermöglicht eine schnelle Berechnung der jährlichen und Gesamt-Kostenpauschalen für WSF-Maßnahmen verschiedener Art und Laufzeit. Er unterstützt Finanzverantwortliche bei der Kosten-Nutzen-Analyse von WSF-Instrumenten.

Häufig gestellte Fragen zu WSF-Kostenpauschalen

Was ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds?

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist ein Sondervermögen des Bundes, das in Krisenzeiten zur Stabilisierung systemrelevanter Unternehmen eingesetzt wird. Er wurde 2020 für Corona-Hilfen und 2022 für Energiekrisen-Maßnahmen aktiviert. Instrumente sind Garantien, Rekapitalisierung und Darlehen.

Wie berechnen sich die WSF-Kostenpauschalen?

Gemäß § 4 WSF-KOSTV berechnen sich die Kostenpauschalen als Prozentsatz des Maßnahmenwerts pro Jahr: 0,5% für Garantien, 0,8% für Rekapitalisierungsmaßnahmen, 0,3% für Darlehen. Sie decken Personal- und Sachkosten der beauftragten Institute.

Wer zahlt die WSF-Kostenpauschalen?

Die Kostenpauschalen werden über den Bundeshaushalt getragen. Sie stellen Kosten des WSF dar, die letztlich aus den Einnahmen des WSF (Gebühren, Provisionen vom unterstützten Unternehmen) oder aus Haushaltsmitteln finanziert werden.

Welche Institute werden durch die WSF-KOSTV vergütet?

Primär KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Deutsche Finanzagentur GmbH, die im Auftrag des BMF die WSF-Maßnahmen abwickeln. Die konkreten Beauftragungen erfolgen durch Verwaltungsvereinbarungen mit dem BMF.

Gilt die WSF-KOSTV noch heute?

Die WSF-KOSTV ist seit März 2020 in Kraft und gilt für alle WSF-Maßnahmen. Da der WSF als dauerhaftes Instrument vorgesehen ist, bleibt sie relevant, auch wenn konkrete Aktivierungen von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage abhängen.

Können die Pauschalsätze angepasst werden?

Ja, die Pauschalsätze nach § 4 WSF-KOSTV wurden im Einvernehmen mit dem BMF festgelegt und können für zukünftige WSF-Programme durch Verordnungsänderung angepasst werden. Die hier verwendeten Sätze beruhen auf der aktuellen Fassung der WSF-KOSTV.

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