Berechnen Sie Rückstellungen nach § 249 HGB: Gewährleistungen, Pensionsrückstellungen, Prozessrisiken. Mit Abzinsung nach § 253 HGB(10-Jahres-Durchschnittszinssatz).
Rechtsgrundlage
- § 249 HGB — Rückstellungen (HGB) ↗
Pflichtansatz: ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste, Instandhaltung
Gültig ab: 29. 5. 2009
- § 253 Abs. 2 HGB — Abzinsung Rückstellungen (HGB) ↗
Abzinsung langfristiger Rückstellungen mit 10-Jahres-Durchschnittszinssatz
Gültig ab: 1. 1. 2016
Rückstellungen nach § 249 HGB — Pflicht, Bewertung und Abzinsung
§ 249 HGB — Pflichtansatz für Rückstellungen
§ 249 HGB verpflichtet Kaufleute zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Das Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) gebietet, alle vorhersehbaren Risiken im Jahresabschluss zu berücksichtigen — auch wenn sie noch nicht sicher eingetreten sind.
Arten von Rückstellungen nach § 249 HGB
Rückstellungspflichtig sind nach § 249 Abs. 1 HGB: Ungewisse Verbindlichkeiten(Pensionen, Gewährleistungen, Prozessrisiken), drohende Verluste aus schwebenden Geschäftenund unterlassene Instandhaltungen (die im Folgejahr nachgeholt werden). Ein Wahlrecht besteht nur noch für wenige Tatbestände (§ 249 Abs. 2 HGB).
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem10-Jahres-Durchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank abzuzinsen. Für Pensionen gilt aktuell ein Zinssatz von etwa 1–2 %. Die Bundesbank veröffentlicht monatlich die maßgeblichen Zinssätze.
HGB-Bilanz vs. Steuerbilanz
Erhebliche Unterschiede bestehen zwischen HGB-Handelsbilanz und Steuerbilanz: In der Steuerbilanz sind Drohverlustrückstellungen verboten (§ 5 Abs. 4a EStG), Pensionsrückstellungen werden mit 6 % (§ 6a EStG) statt mit dem niedrigeren HGB-Zinssatz abgezinst, und rückwirkende Pensionszusagen dürfen steuerlich nicht rückgestellt werden. Diese Differenzen führen zu aktiven und passiven latenten Steuern in der HGB-Bilanz.
Bewertung: Vollkostenprinzip
Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen — also dem Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung tatsächlich aufgewendet werden muss. Das schließt künftige Preis- und Kostensteigerungen ein. Eine reine Anschaffungskostenbewertung ist handelsrechtlich unzulässig, wenn Kostensteigerungen absehbar sind.
Häufige Fragen zu HGB-Rückstellungen
Wann muss eine Rückstellung nach § 249 HGB gebildet werden?
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind Pflicht, wenn (1) eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten wahrscheinlich besteht oder entsteht, (2) sie wirtschaftlich aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr stammt, und (3) die Höhe oder der Zeitpunkt des Eintritts noch nicht feststeht. Das Imparitätsprinzip gebietet, alle vorhersehbaren Risiken zu berücksichtigen.
Wie werden Rückstellungen nach HGB bewertet?
Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (Vollkostenprinzip). Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit > 1 Jahr) müssen nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank abgezinst werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pensionsrückstellungen und anderen Rückstellungen?
Pensionsrückstellungen unterliegen besonderen Bewertungsvorschriften: In der Handelsbilanz Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz (aktuell ca. 1–2 %), in der Steuerbilanz nach § 6a EStG mit fest 6 %. Diese Diskrepanz führt zu erheblichen Unterschieden zwischen HGB- und Steuerbilanz. Zudem dürfen Pensionsrückstellungen steuerlich rückwirkend nicht gebildet werden.
Sind Drohverlustrückstellungen handelsrechtlich zulässig?
Ja, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften besteht nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB eine Pflicht zur Rückstellungsbildung. In der Steuerbilanz sind Drohverlustrückstellungen dagegen nach § 5 Abs. 4a EStG verboten — eine weitere wesentliche Differenz zwischen HGB- und Steuerbilanz.
Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit bei der Rückstellungsbewertung berücksichtigt?
Bei der Bemessung der Rückstellungshöhe fließt die Eintrittswahrscheinlichkeit als Erwartungswert ein. Eine Verbindlichkeit mit 80 % Wahrscheinlichkeit und nominalem Risiko von 100.000 € ergibt eine Rückstellung von 80.000 € (Erwartungswertmethode). Bei nahezu sicher eintretenden Verbindlichkeiten wird der volle Betrag angesetzt.
Wann können Rückstellungen aufgelöst werden?
Rückstellungen sind aufzulösen, wenn (1) der Grund für die Rückstellung weggefallen ist (z.B. gewonnener Prozess), (2) die Rückstellung zu hoch bemessen war, oder (3) die Verbindlichkeit tatsächlich in anderer Höhe eingetreten ist. Die Auflösung erfolgt ergebniswirksam — zu hohe Rückstellungen erhöhen den Jahresüberschuss.