§ 23 KStG

Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer von 15 % nach § 23 KStG plus Solidaritätszuschlag (effektiv 15,825 %) sowie Gewerbesteuer nach dem lokalen Hebesatz. Dieser Rechner berechnet die vollständige GmbH-Steuerbelastung, den Gewinn nach Steuern, Ausschüttung und Thesaurierung.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der GmbH — Gesamtbelastung berechnen

Die GmbH als Kapitalgesellschaft unterliegt einem eigenen Steuerregime: Statt Einkommensteuer zahlt sie Körperschaftsteuer. Die Steuerlast setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Zusammen bestimmen diese Steuern, wie viel vom GmbH-Gewinn nach Steuern für Ausschüttungen oder Reinvestitionen zur Verfügung steht.

Körperschaftsteuer nach § 23 KStG

Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2008 einheitlich 15 % auf das zu versteuernde Einkommen der GmbH (§ 23 KStG). Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Jahresüberschuss unter Berücksichtigung steuerlicher Korrekturen (Hinzurechnungen, Abzüge) ermittelt. Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts — wie verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben oder Verlustvorträge — beeinflussen das zu versteuernde Einkommen.

Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer

Auf die Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Da der Solidaritätszuschlag für natürliche Personen ab 2021 weitgehend abgeschafft wurde, zahlen GmbHs und andere Kapitalgesellschaften ihn jedoch weiterhin in voller Höhe. Effektiv beträgt die Körperschaftsteuerbelastung inklusive Soli 15,825 % des zu versteuernden Einkommens.

Gewerbesteuer — kein Freibetrag für GmbHs

Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben GmbHs keinen Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Die Gewerbesteuer berechnet sich als Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × Hebesatz der Gemeinde. Bei dem in vielen Großstädten üblichen Hebesatz von 400–500 % ergibt sich eine Gewerbesteuerbelastung von 14–17,5 %. Die Gewerbesteuer ist für die GmbH eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).

Thesaurierung vs. Ausschüttung

Der verbleibende Gewinn nach GmbH-Steuern kann thesauriert (einbehalten) oder ausgeschüttet werden. Bei Thesaurierung beschränkt sich die Steuerlast auf die GmbH-Steuern (ca. 30 %). Bei Ausschüttung kommt auf Gesellschafterebene Kapitalertragsteuer von 26,375 % hinzu. Die Entscheidung zwischen Thesaurierung und Ausschüttung ist eine der zentralen steuerlichen Fragen in der GmbH-Führung und hängt von den individuellen Liquiditätsbedürfnissen und Investitionsplänen ab.

Häufige Fragen — Körperschaftsteuer GmbH Rechner 2026

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer für eine GmbH?

Der Körperschaftsteuersatz für GmbHs beträgt nach § 23 KStG einheitlich 15 % auf das zu versteuernde Einkommen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (effektiv 15,825 %). Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, die je nach kommunalem Hebesatz variiert. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gesamtsteuerbelastung der GmbH ca. 30 %.

Gibt es einen Freibetrag bei der Körperschaftsteuer für GmbHs?

Nein, GmbHs haben keinen Körperschaftsteuerfreibetrag. Der Körperschaftsteuersatz von 15 % gilt für jeden Euro Gewinn ab dem ersten Euro. Bei der Gewerbesteuer gibt es ebenfalls keinen Freibetrag für Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG) — im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Freibetrag von 24.500 € genießen.

Was ist der Unterschied zwischen Thesaurierung und Ausschüttung?

Thesaurierung bedeutet, dass die GmbH den Gewinn nach Steuern einbehält und nicht ausschüttet. Die Steuerlast beschränkt sich dann auf ca. 30 % (KSt + GewSt). Bei einer Ausschüttung an die Gesellschafter fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % + Soli auf die Dividende an, was die Gesamtbelastung auf ca. 48–50 % erhöht.

Kann das Geschäftsführergehalt die Körperschaftsteuer reduzieren?

Ja, das Geschäftsführergehalt ist eine Betriebsausgabe der GmbH nach § 8 KStG und mindert den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn. Je höher das Gehalt, desto niedriger der GmbH-Gewinn und damit die Körperschaftsteuer. Allerdings ist das Gehalt beim Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkommensteuer belastet, und es darf nicht unangemessen hoch sein (sonst verdeckte Gewinnausschüttung).

Wie wirkt sich der Gewerbesteuerhebesatz auf die Gesamtsteuer aus?

Die Gewerbesteuer berechnet sich als Gewerbeertrag × 3,5 % (Messzahl) × Hebesatz. Bei einem Hebesatz von 400 % entspricht die Gewerbesteuer 14 % des Gewerbeertrags, bei 500 % sind es 17,5 %. In Kombination mit 15,825 % Körperschaftsteuer + Soli ergibt sich bei Hebesatz 400 % eine Gesamtbelastung von ca. 29,83 %, bei Hebesatz 500 % von ca. 33,33 %.

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