§ 23 KStG — 15 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer

Berechnen Sie die vollständige Steuerbelastung einer GmbH oder AG nach deutschem Steuerrecht: Körperschaftsteuer (15 % des Gewinns nach § 23 KStG) + Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) + Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % × Hebesatz). Die Gesamtbelastung liegt je nach Gemeinde bei ca. 29–33 % des Gewinns.

Körperschaftsteuer GmbH Rechner 2026 (KStG § 23)

KSt 15 % + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer — Gesamtsteuerbelastung einer GmbH

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Letzte Aktualisierung: 20. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Körperschaftsteuer und Gesamtsteuerbelastung einer GmbH 2026

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist in Deutschland als Kapitalgesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die steuerliche Belastung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Zusammen ergeben sie eine effektive Gesamtbelastung von typischerweise 29–33 % des Jahresüberschusses vor Steuern.

Körperschaftsteuer nach § 23 KStG

Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2008 einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (zvE) — unabhängig von der Höhe des Gewinns. Dies unterscheidet die GmbH grundlegend von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen der Gewinn mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert wird. Auf die Körperschaftsteuer werden zusätzlich 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben, was einer effektiven KSt-Belastung von 15,825 % entspricht.

Gewerbesteuer — die variable Komponente

Die Gewerbesteuer ist die variabelste Komponente der GmbH-Steuerbelastung, da der Hebesatz von der Gemeinde festgelegt wird. Das Berechnungsschema: Gewinn × Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) = Gewerbesteuer-Messbetrag; Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Gewerbesteuer. Wichtig: Kapitalgesellschaften haben keinen Gewerbesteuer-Freibetrag — im Gegensatz zu Einzelunternehmen (24.500 €).

Gesamtbelastung je nach Standort

Der Standort der GmbH hat erheblichen Einfluss auf die Gesamtsteuerbelastung. In einer kleinen Gemeinde mit niedrigem Hebesatz (z.B. 250 %) beträgt die GewSt nur 8,75 % des Gewinns, die Gesamtbelastung liegt bei ca. 25 %. In einer großen Stadt (München 490 %, Frankfurt 460 %, Berlin 410 %) steigt die GewSt auf 17,15 % resp. 16,1 %, die Gesamtbelastung auf 33 % resp. 32 %.

Dividendenbesteuerung auf Gesellschafterebene

Nach der GmbH-Steuer kommt es auf Gesellschafterebene zur weiteren Besteuerung: Ausgeschüttete Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % + SolZ (= 26,375 %). Die GmbH behält die KapESt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Alternativ kann für natürliche Personen mit hohen Beteiligungen das Teileinkünfteverfahren vorteilhafter sein: 40 % der Dividende sind steuerfrei, 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer (KStG § 23)

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer für eine GmbH?

Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 KStG). Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (= 0,825 %) sowie die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde 7–17 % des Gewinns ausmacht.

Was ist die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH?

Die effektive Gesamtsteuerbelastung einer GmbH beträgt typischerweise 29–32 %: Körperschaftsteuer 15 % + SolZ 0,825 % + Gewerbesteuer je nach Hebesatz (bei 400 %: ca. 14 %). Mit höherem Hebesatz (z.B. München 490 %: ca. 17,15 % GewSt) steigt die Belastung auf über 33 %.

Kann das Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt die KSt reduzieren?

Ja. Das Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe und mindert den GmbH-Gewinn vor Steuern. Dies verschiebt die Steuer auf Ebene des Gesellschafters (Lohnsteuer). Im Gesamtbild kann dies steuerlich vorteilhafter sein, wenn der persönliche Steuersatz unter dem GmbH-Steuersatz liegt.

Wie werden Dividenden besteuert?

Ausgeschüttete Dividenden unterliegen beim empfangenden Gesellschafter der Kapitalertragsteuer von 25 % + SolZ (= 26,375 %), einbehalten durch die GmbH. Bei natürlichen Personen kann das Teileinkünfteverfahren günstiger sein (40 % steuerfrei, 60 % mit persönlichem Steuersatz).

Gibt es einen Gewerbesteuer-Freibetrag für GmbHs?

Nein. Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag — die Gewerbesteuer fällt ab dem ersten Euro Gewinn an.

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