Die GmbH-Gewinnausschüttung wird auf zwei Ebenen besteuert: Körperschaftsteuer (15 % + Soli) auf GmbH-Ebene und Kapitalertragsteuer (25 % + Soli) auf Gesellschafterebene. Dieser Rechner zeigt, wie viel nach allen Steuern netto beim Gesellschafter ankommt.
Rechtsgrundlage
- § 23 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ↗
Körperschaftsteuersatz 15% auf GmbH-Gewinn
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 43 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) 25% auf Ausschüttungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
GmbH-Gewinnausschüttung und Steuern — Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer
Die Gewinnausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter unterliegt einer zweistufigen Besteuerung, die das gesamte Steuerrecht der GmbH prägt. Auf GmbH-Ebene zahlt die Gesellschaft Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Auf Gesellschafterebene wird die Dividende dann mit Kapitalertragsteuer belastet. Zusammen ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von typischerweise 45–55 %.
Stufe 1: Besteuerung auf GmbH-Ebene
Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn vor Ausschüttung Körperschaftsteuer von 15 % nach § 23 KStG sowie den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (effektiv 15,825 %). Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, die je nach Hebesatz der Gemeinde variiert und bei einem Hebesatz von 400 % ca. 14 % beträgt. Die Gesamtsteuerbelastung auf GmbH-Ebene liegt damit typischerweise bei rund 30 %.
Stufe 2: Kapitalertragsteuer auf Gesellschafterebene
Die Ausschüttung des verbleibenden GmbH-Gewinns an die Gesellschafter unterliegt der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % nach § 43a Abs. 1 EStG sowie dem Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KapESt, effektiv 26,375 %). Die KapESt wird von der GmbH einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Mit der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuerpflicht auf die Ausschüttung grundsätzlich erfüllt.
Kirchensteuer auf Dividenden
Kirchensteuerpflichtige Gesellschafter zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 %). Durch die Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer nach § 51a Abs. 2c EStG automatisch, sodass die kombinierte Belastung aus KapESt und Kirchensteuer begrenzt bleibt. Seit 2015 muss die GmbH die Kirchensteuerpflicht des Gesellschafters beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen.
Gesamtsteuerquote und Thesaurierungsvorteil
Wird der GmbH-Gewinn nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert (in der GmbH einbehalten), fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Steuerlast beschränkt sich dann auf die GmbH-Steuern (ca. 30 %). Dieser Thesaurierungsvorteil ist besonders attraktiv, wenn das Geld für Reinvestitionen in der GmbH benötigt wird. Erst bei späterer Ausschüttung oder Verkauf der GmbH-Anteile fällt die Kapitalertragsteuer an.
Häufige Fragen — GmbH Gewinnausschüttung Steuer Rechner 2026
Welche Steuern fallen auf eine GmbH-Gewinnausschüttung an?
Auf eine GmbH-Gewinnausschüttung fallen Steuern auf zwei Ebenen an: Auf GmbH-Ebene zahlt die Gesellschaft zunächst Körperschaftsteuer von 15 % (§ 23 KStG) plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KSt). Auf Gesellschafterebene unterliegt die Ausschüttung der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH-Ausschüttung?
Die Gesamtbelastung auf eine GmbH-Ausschüttung beträgt ohne Gewerbesteuer ca. 48–50 %. Von 100 € Gewinn zahlt die GmbH 15,825 € KSt + Soli. Die verbleibenden 84,175 € werden ausgeschüttet und unterliegen 26,375 % KapESt + Soli, also ca. 22 €. Netto verbleiben ca. 62 € beim Gesellschafter — eine Gesamtbelastung von etwa 38 %. Mit Gewerbesteuer liegt die Belastung deutlich höher.
Was ist die Abgeltungsteuer und wann wird sie fällig?
Die Abgeltungsteuer ist die Kapitalertragsteuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen. Sie gilt als Abgeltung, d. h. mit ihr ist die Einkommensteuerpflicht auf die Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten — unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Die GmbH führt die KapESt bei der Ausschüttung automatisch ans Finanzamt ab.
Lohnt sich die Günstigerprüfung bei der Kapitalertragsteuer?
Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. In diesem Fall kann der Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung beantragen, dass die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden. Die bereits einbehaltene KapESt wird dann angerechnet und der Überhang erstattet. Bei hohen Einkommen ist die Abgeltungsteuer dagegen vorteilhaft.
Wie wirkt sich Kirchensteuerpflicht auf die Gewinnausschüttung aus?
Kirchensteuerpflichtige Gesellschafter zahlen zusätzlich zur Kapitalertragsteuer Kirchensteuer (8 % oder 9 % je nach Bundesland). Durch die Kirchensteuer ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer automatisch: Die KapESt wird auf ca. 24,45 % (bei 9 % Kirchensteuer) gesenkt, sodass die Gesamtbelastung aus KapESt und Kirchensteuer nicht unverhältnismäßig ansteigt.