§ 288 BGB

Berechnen Sie die Verzugszinsen nach § 288 BGB — 6,97 % für Verbraucher (Basiszins + 5 %), 10,97 % für Unternehmer (Basiszins + 9 %). Der Rechner zeigt die Zinsen auf die Hauptforderung und die Gesamtforderung. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Verzugszinsen sind ein wichtiges Instrument des deutschen Schuldrechts, um Gläubiger für den Schaden zu kompensieren, der ihnen durch verspätete Zahlung entsteht. Die gesetzliche Regelung in § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt fest, welcher Zinssatz bei Zahlungsverzug gilt — differenziert nach der Art des Schuldners.

Basiszinssatz als variable Komponente

Der Basiszinssatz ist die variable Komponente des Verzugszinses. Er wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst — zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Die aktuelle Höhe von 1,97 % p.a. gilt seit dem 1. Januar 2024. Dieser Wert wird zu den gesetzlichen Aufschlägen addiert, um den jeweiligen Verzugszins zu ermitteln.

Anwendungsbereich und Berechnung

Verzugszinsen fallen bei jeder verspäteten Zahlung an — sei es eine offene Rechnung, eine Mietforderung oder eine Betriebskostenabrechnung. Die Berechnung erfolgt tagesgenau: Je länger der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist, desto höher fallen die Zinsen aus. Bei längeren Verzögerungen — etwa einem Jahr — kann die Zinslast erheblich sein: Bei einer Hauptforderung von 10.000 € und 10,97 % p.a. würden nach einem Jahr 1.097 € an Verzugszinsen anfallen.

Häufig gestellte Fragen zu Verzugszinsen

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen sind gesetzlich festgelegt in § 288 BGB. Für Verbraucher beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz — aktuell also 6,97 % p.a. (Basiszinssatz 1,97 % + 5 %). Für Unternehmer sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also 10,97 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich angepasst.

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist ein Referenzzins, der die aktuelle Zinssituation am Geldmarkt widerspiegelt. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres von der Deutschen Bundesbank angepasst — basierend auf dem aktuellen Leitzins der Europäischen Zentralbank. Aktuell (seit 01.01.2024) beträgt er 1,97 % p.a. Die Anpassung des Verzugszinses erfolgt damit automatisch.

Wie berechnen sich die Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen werden tagesgenau berechnet: Hauptforderung × (Zinssatz / 100) × (Verzugstage / 365). Beispiel: Bei 1.000 € Hauptforderung, 30 Verzugstagen und 6,97 % Zinssatz ergeben sich 5,73 € Verzugszinsen. Die Gesamtforderung beträgt dann 1.005,73 €.

Ab wann beginnt der Verzug?

Der Verzug beginnt grundsätzlich nach einer schriftlichen Mahnung oder wenn eine Rechnung eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist enthält und diese fruchtlos abläuft. Bei Geschäften zwischen Unternehmen kann der Verzug auch ohne Mahnung eintreten — spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung, wenn der Schuldner nicht earlier widerspricht.

Gibt es unterschiedliche Sätze für Verbraucher und Unternehmer?

Ja, § 288 Abs. 1 BGB regelt den niedrigeren Verzugszins für Verbraucher (Basiszins + 5 Prozentpunkte), während Abs. 2 den höheren Satz für unternehmerische Geschäfte festlegt (Basiszins + 9 Prozentpunkte). Dies soll den besonderen Schutzbedürfnissen von Verbrauchern bei Zahlungsverzug Rechnung tragen und verhindern, dass Unternehmen aus hochverzinslichen Forderungen Profit schlagen.

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