§ 357 BGB

Berechnen Sie die Rueckerstattungsfrist bei besonderen Fernabsatzvertraegen nach § 357b BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie die Rueckerstattungsfrist bei besonderen Fernabsatzvertraegen nach § 357b BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 357 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 357. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 357 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wie lange hat der Verbraucher bei Widerruf Zeit, zurueckzusenden?

Bei Fernabsatzvertraegen ueber Finanzdienstleistungen betraegt die Rueckgabefrist nach § 357b BGB 30 Tage. Der Unternehmer muss innerhalb dieser Frist zurueckerstatten.

Was ist der Unterschied zur normalen 14-Tage-Frist?

Die verlaengerte Frist von 30 Tagen gilt nur fuer Fernabsatzvertraege ueber Finanzdienstleistungen. Bei sonstigen Waren und Dienstleistungen gilt die uebliche 14-taegige Frist.

Wann beginnt die 30-Tage-Frist zu laufen?

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Ware erhalten oder die Finanzdienstleistung in Anspruch genommen hat. Der Unternehmer muss den Verbraucher ueber die Frist informieren.

Welche Folgen hat die verspätete Rücksendung durch den Verbraucher?

Sendet der Verbraucher die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen zurueck, gilt dies als Annahmeverweigerung. Der Unternehmer kann den Kaufpreis behalten.

Gilt die 30-Tage-Frist auch fuer Online-Dienstleistungen?

Ja, § 357b BGB gilt auch fuer digitale Dienstleistungen und online erbrachte Finanzdienstleistungen. Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung.

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