Pruefen Sie die Wirkung verbundener Geschaefte nach § 358 BGB.
Rechtsgrundlage
- § 358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Pruefen Sie die Wirkung verbundener Geschaefte nach § 358 BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 358 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 358. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 358 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Was passiert bei Widerruf eines verbundenen Geschaefts?
Nach § 358 BGB erstreckt sich der Widerruf des Verbrauchers auf verbundene Geschaefte. Tritt der Verbraucher vom Kaufvertrag zurueck, wird auch der Darlehensvertrag gegenstandslos.
Wann liegt ein verbundenes Geschaeft vor?
Ein verbundenes Geschaeft liegt vor, wenn der Kaufvertrag und das Darlehen oder die Finanzierungshilfe wirtschaftlich zusammen gehoeren und der Kreditgeber den Kaufvertrag finanziert.
Welche Wirkung hat der Widerruf auf Ratenkaeufe?
Bei verbundenen Ratenkaeufen erstreckt sich der Widerruf auf den Kaufvertrag und fuehrt gleichzeitig zur Beendigung des Kreditvertrags ohne Kosten fuer den Verbraucher.
Wer schützt den Verbraucher bei verbundenen Geschaeften?
Der Verbraucher wird durch § 358 BGB geschuetzt, der bestimmt, dass der Kreditgeber beim Widerruf des Kaufvertrags nicht besser gestellt werden darf als bei Ausuebung des Widerrufs.
Gilt das verbundene Geschaeft auch fuer Immobilienkredite?
Ja, § 358 BGB gilt auch fuer verbundene Immobilienkredite und grundpfandrechtlich gesicherte Kreditvertrege. Bei Widerruf des Kaufvertrags wird auch der Kreditvertrag aufgehoben.