§ 475 BGB

Pruefen Sie die Frist zur Mangelrüge beim Kauf nach § 475 BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Pruefen Sie die Frist zur Mangelrüge beim Kauf nach § 475 BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 475 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 475. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 475 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wie lange hat ein Verbraucher Zeit, Maengel zu rügen?

Nach § 475 BGB muss der Verbraucher Maengel unverzueglich, spaetestens innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung, gegenueber dem Verkaeufer rügen. Die Verjaehrung beginnt mit der Lieferung.

Was passiert, wenn der Verbraucher die Mängelrüge versäumt?

Versäumt der Verbraucher die zwei-Monats-Frist, tritt keine Sperrwirkung ein. Der Verbraucher verliert jedoch seine Gewaehrleistungsansprüche, wenn der Verkaeufer nachweist, dass der Mangel bei Lieferung bereits vorhanden war.

Gilt die Rügepflicht auch für gebrauchte Waren?

Bei gebrauchten Waren kann die Rügefrist vertraglich auf ein Jahr verkuertzt werden. Für Verbraucher gilt jedoch eine Mindestfrist von einem Jahr ab Lieferung.

Welche Form muss die Mängelrüge haben?

Die Mängelrüge sollte schriftlich oder in Textform erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Eine mündliche Rüge ist jedoch ebenfalls wirksam, muss aber beweisbar sein.

Unterscheidet sich die Rügeobliegenheit von der Verjährung?

Ja, die Rügeobliegenheit nach § 475 BGB ist von der Verjährungsfrist zu unterscheiden. Die Verjährung von Gewaehrleistungsansprüchen beträgt zwei Jahre bei Neuwaren und ein Jahr bei gebrauchten Waren.

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