Berechnen Sie den effektiven Jahreszins (APR) bei Verbraucherdarlehen nach § 491 BGB. Der Rechner berücksichtigt Sollzins, Laufzeit, Vertragsgebühren und die PAngV-Pauschale. Gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 491 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Verbraucherdarlehen — Preisangabenpflicht, Effektiver Jahreszins
Gültig ab: 1. 7. 2023
- § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) ↗
Pauschale für weitere Kosten — 150 € pro Darlehensvertrag
Gültig ab: 1. 7. 2023
Kurz zum Thema
Der effektive Jahreszins (APR) ist das zentrale Instrument zur Vergleichbarkeit von Verbraucherdarlehen. Nach § 491 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Darlehensgeber verpflichtet, den effektiven Jahreszins klar und deutlich anzugeben — vor Vertragsschluss, in der Werbung und im Vertrag selbst. Dies ermöglicht es Verbrauchern, verschiedene Angebote objektiv miteinander zu vergleichen.
Zusammensetzung des APR
Der effektive Jahreszins setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem nominalen Sollzins, der die reinen Kapitalkosten abbildet, den Darlehensgebühren und Bearbeitungsentgelten, der PAngV-Pauschale (150 €) für weitere nicht individualisierte Kosten, sowie dem Zeitfaktor — ein Darlehen mit kürzerer Laufzeit hat bei gleichen Gesamtkosten einen höheren APR als eines mit längerer Laufzeit.
Vergleichbarkeit und Entscheidungshilfe
Der APR ist das einzige verlässliche Vergleichsinstrument für Verbraucher. Ein Darlehen mit niedrigerem Sollzins kann durch hohe Anfangskosten einen höheren effektiven Jahreszins haben als ein Konkurrenzangebot mit etwas höherem Sollzins aber niedrigeren Gebühren. Der Rechner hilft dabei, diese Unterschiede sichtbar zu machen und die wahre Kostenbelastung jedes Angebots zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen zum Verbraucherdarlehen
Was ist der effektive Jahreszins (APR)?
Der effektive Jahreszins (Annual Percentage Rate, APR) ist der Gesamtkostensatz eines Darlehens pro Jahr, ausgedrückt in Prozent. Er umfasst nicht nur den Sollzins, sondern auch alle weiteren Kosten wie Gebühren, Provisionen und die PAngV-Pauschale. Der APR ermöglicht einen direkten Vergleich verschiedener Darlehensangebote — ein niedrigerer APR bedeutet ein günstigeres Darlehen.
Welche Kosten sind im effektiven Jahreszins enthalten?
Im effektiven Jahreszins nach § 491 BGB i.V.m. der Preisangabenverordnung (PAngV) sind folgende Kosten enthalten: der Darlehenszins (Sollzins), alleDarlehensnebenkosten wie Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsprovisionen, Kosten für Kontoführung und weitere vertraglich vereinbarte Nebenleistungen. Die PAngV-Pauschale von 150 € ist als Mindestbetrag für weitere Kosten in den APR einzurechnen, sofern nicht alle Kosten bereits individualisiert angegeben werden.
Wie wird der effektive Jahreszins berechnet?
Die APR-Berechnung folgt einer komplexen Formel nach EU-Verordnung: Ausgehend von der Gleichung des Barwerts werden alle Zahlungen (Rate, Gebühren, Zinsen) auf ihren Barwert zurückgerechnet, um denjenigen Zinssatz zu finden, bei dem die Summe der Barwerte aller Zahlungen der Darlehenshöhe entspricht. Der Rechner verwendet eine vereinfachte Nährungsformel, die für typische Annuitätendarlehen gute Ergebnisse liefert.
Was ist die PAngV-Pauschale?
Die Preisangabenverordnung schreibt eine Pauschale von 150 € für weitere Kosten vor, die nicht individualisiert angegeben werden können — etwa Kontoführungsgebühren, Schätzgebühren oder Beurkundungskosten. Diese Pauschale muss in den effektiven Jahreszins eingehen, sofern keine individuelle Aufstellung aller Kosten vorliegt. Dies sorgt für Vergleichbarkeit auch bei unterschiedlichem Kostenstrukturen verschiedener Banken.
Warum ist der effektive Jahreszins höher als der Sollzins?
Der effektive Jahreszins ist grundsätzlich höher als der Sollzins, weil er alle Kosten des Darlehens einbezieht — nicht nur den Preis für das geliehene Kapital. Bei einem Darlehen mit 5,9 % Sollzins und 150 € Pauschale über 48 Monate kann der effektive Jahreszins bei etwa 6,06 % liegen — ein Aufschlag von 0,16 Prozentpunkten durch die Nebenkosten. Bei längeren Laufzeiten und höheren Gebühren kann der Unterschied deutlich größer ausfallen.