Pruefen Sie die Rechtsfolgen eines Kopplungsgeschaefts nach § 492b BGB.
Rechtsgrundlage
- § 492 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Pruefen Sie die Rechtsfolgen eines Kopplungsgeschaefts nach § 492b BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 492 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 492. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 492 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Was ist ein Kopplungsgeschaeft bei Verbraucherdarlehen?
Ein Kopplungsgeschaeft liegt vor, wenn der Darlehensgeber den Abschluss eines Darlehensvertrags von der gleichzeitigen Annahme eines weiteren Vertrags abhaengig macht. Dies ist nach § 492b BGB nur in Ausnahmefaellen zulaessig.
Welche Kopplungsgeschaefte sind nach § 492b BGB verboten?
Verboten sind insbesondere Kopplungsgeschaefte, bei denen der Darlehensnehmer zugleich ein Zahlungskonto, ein Wertpapierdepot oder andere Finanzdienstleistungen abschliessen muss, die nicht unmittelbar mit dem Darlehen zusammenhängen.
Kann der Darlehensnehmer ein Kopplungsgeschaeft wirksam anfechten?
Ja, ein unwirksames Kopplungsgeschaeft kann vom Darlehensnehmer angefochten werden. Der Darlehensvertrag bleibt jedoch wirksam, wenn die verbundene Vereinbarung keinen Einfluss auf die condicio-Einigung hatte.
Welche Rechtsfolgen hat ein unwirksames Kopplungsgeschaeft?
Ist die Kopplungsvereinbarung unwirksam, kann der Darlehensnehmer verlangen, dass die Leistung aus der unwirksamen Vereinbarung zurueckerstattet wird. Der Darlehensvertrag bleibt davon unberuehrt.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot der Kopplungsgeschaefte?
Ja, ausgenommen sind Kopplungsgeschaefte, bei denen die Nebenleistung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Darlehensvertrags erforderlich ist, wie z.B. eine Restschuldversicherung.