§ 493 BGB

Berechnen Sie die Zinsänderung und prüfen Sie, ob eine Mitteilungspflicht nach § 493 BGB besteht. Bei Änderungen ab 0,25 Prozentpunkten muss der Darlehensgeber den Darlehensnehmer informieren. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Sollzinsmitteilung nach § 493 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schützt Verbraucher vor Überraschungen bei veränderlichen Zinssätzen. Wenn sich der Zinssatz eines laufenden Darlehens ändert, muss der Darlehensgeber den Kreditnehmer rechtzeitig und umfassend informieren. Die Mitteilungspflicht entsteht ab einer Änderung von 0,25 Prozentpunkten.

Der 0,25-Prozentpunkte-Schwellenwert

Der Schwellenwert von 0,25 Prozentpunkten wurde bewusst gewählt, um eine Balance zwischen Verbraucherschutz und praktischer Handhabbarkeit zu finden. Kleinere Schwankungen — etwa im Bereich von 0,1 Prozentpunkten — sind im Rahmen normaler Marktschwankungen und lösen keine Mitteilungspflicht aus. Erreicht oder überschreitet die Änderung jedoch 0,25 Punkte, muss der Darlehensgeber aktiv informieren.

Praktische Auswirkungen

Bei einem Darlehen mit 150.000 € Restschuld und einer Zinserhöhung um 0,5 Prozentpunkte beträgt die zusätzliche Jahresbelastung 750 € — also etwa 63 € pro Monat. Der Rechner berechnet diese Zusatzbelastung und zeigt gleichzeitig, ob die Mitteilungspflicht greift. Dies hilft both dem Darlehensnehmer, seine zukünftige Belastung einzuschätzen, und dem Darlehensgeber, seine Informationspflichten korrekt zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen zur Sollzinsbindung

Wann entsteht eine Mitteilungspflicht bei Sollzinsänderungen?

Eine Mitteilungspflicht nach § 493 BGB entsteht, wenn sich der Sollzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte ändert. Dies kann sowohl eine Erhöhung als auch eine Senkung sein — in beiden Fällen muss der Darlehensgeber den Darlehensnehmer informieren. Bei einer Änderung um weniger als 0,25 Prozentpunkte besteht keine Mitteilungspflicht.

Was muss bei einer Sollzinsmitteilung angegeben werden?

Die Mitteilung muss den alten und den neuen Sollzinssatz, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung und die Änderung der monatlichen Rate清清楚楚 enthalten. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen — also schriftlich oder in einem dauerhaften elektronischen Format. Die Frist für die Mitteilung beträgt mindestens drei Werk Tage vor dem Wirksamwerden der Änderung.

Wie wirkt sich die Zinsänderung auf meine monatliche Rate aus?

Die Zinsänderung wirkt sich proportional auf die monatliche Rate aus. Bei einer Restschuld von 100.000 € und einer Zinsänderung um 0,5 Prozentpunkte beträgt die zusätzliche Jahresbelastung 500 € — also rund 42 € mehr pro Monat. Der Rechner zeigt die genaue Jahresschwankung und ob die Mitteilungspflicht ausgelöst wird.

Gilt die Mitteilungspflicht für alle Darlehensarten?

Die Mitteilungspflicht nach § 493 BGB gilt für Verbraucherdarlehensverträge. Sie erfasst variable Sollzinsen und Referenzzinssätze, bei denen sich die Zinsen periodisch ändern können. Bei fest vereinbarten Sollzinsbindungen über die gesamte Laufzeit besteht keine wiederkehrende Mitteilungspflicht, da der Zinssatz über die gesamte Bindungsfrist konstant bleibt.

Was passiert, wenn die Mitteilung nicht erfolgt?

Erfolgt die Mitteilung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der required Form, so ist die Änderung dem Darlehensnehmer gegenüber unwirksam. Der Darlehensnehmer kann dann weiterhin den bisherigen Zinssatz und die bisherige Rate verlangen. Dies ist ein starkes Druckmittel für den Darlehensnehmer und ein wichtiger Compliance-Punkt für Darlehensgeber.

Verwandte Rechner