§ 497 BGB

Berechnen Sie Verzugszinsen bei Verbraucherdarlehen nach § 497 BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie Verzugszinsen bei Verbraucherdarlehen nach § 497 BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 497 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 497. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 497 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen bei Verbraucherdarlehen?

Bei Verbraucherdarlehen betraegt der Verzugszinssatz nach § 497 BGB 5 Prozentpunkte ueber dem Basiszinssatz. Bei anderen Rechtsgeschaeften kann er bis zu 9 Prozentpunkte betragen.

Wann beginnt der Verzug bei Verbraucherdarlehen?

Der Verzug beginnt bei Verbraucherdarlehen automatisch nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Der Darlehensnehmer muss nicht mahnen.

Kann der Darlehensnehmer bei Verzug die Zahlung verweigern?

Nein, bei Zahlungsverzug kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag kündigen und sofortige Rückzahlung des ausstehenden Betrags verlangen. Der Darlehensnehmer verliert insoweit den Anspruch auf Stundung.

Welche Auswirkungen hat der Basiszinssatz auf die Verzugszinsen?

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich angepasst. Der Verzugszinssatz bei Verbraucherdarlehen beträgt dauerhaft 5 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz.

Kann der Darlehensgeber bei Verzug auch Schadensersatz verlangen?

Ja, neben den Verzugszinsen kann der Darlehensgeber auch Ersatz für den tatsächlich entstehenden Schaden verlangen, soweit dieser nicht bereits durch die Verzugszinsen abgedeckt ist.

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