Berechnen Sie Grundelemente des Pauschalreisevertrags nach § 651a BGB.
Rechtsgrundlage
- § 651 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Berechnen Sie Grundelemente des Pauschalreisevertrags nach § 651a BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 651 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 651. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 651 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Was ist ein Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB?
Durch den Pauschalreisevertrag wird ein Unternehmer verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Der Vertrag umfasst Befoerderung, Unterbringung und weitere Leistungen.
Welche Pflichten hat der Reiseveranstalter vor Reiseantritt?
Der Reiseveranstalter muss den Reisenden über wesentliche Eigenschaften der Reise, den Reisepreis und eventuelle Preisänderungen sowie über Stornobedingungen informieren.
Wann kann der Reiseveranstalter den Reisepreis erhöhen?
Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde und sich die Beförderungskosten oder Wechselkurse wesentlich geändert haben. Die Erhöhung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
Welche Kündigungsrechte bestehen bei erheblichen Preiserhöhungen?
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder eine gleichwertige Alternative verlangen. Der Reiseveranstalter muss eine kostenlose Umbuchung anbieten.
Haftet der Reiseveranstalter für das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen?
Ja, der Reiseveranstalter haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter und aller Leistungsträger wie Hotels und Transportunternehmen, die er zur Erbringung seiner Leistungen einsetzt.