§ 651 BGB
Pruefen Sie die Obergrenze der Stornopauschale nach § 651g BGB.
Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0
Rechtsgrundlage
- § 651 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Pruefen Sie die Obergrenze der Stornopauschale nach § 651g BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 651 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 651. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 651 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pauschale bei Pauschalreise-Stornierung?
Nach § 651g BGB darf die Stornopauschale die voraussichtlichen Kosten nicht ueberschreiten. § 651p BGB gibt gestaffelte Prozentsaetze vor.