Pruefen Sie die Standardinformationen bei Pauschalreisen nach § 651i BGB.
Rechtsgrundlage
- § 651 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Pruefen Sie die Standardinformationen bei Pauschalreisen nach § 651i BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 651 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 651. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 651 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Welche Informationen muessen vor Buchung einer Pauschalreise gegeben werden?
Nach § 651i BGB muss der Reiseveranstalter vor Buchung Standardinformationen ueber das Reiseland, die Reiseart, das Transportmittel, die Verpflegung, das Reiseziel und die Mindestteilnehmerzahl geben.