§ 651 BGB

Pruefen Sie die Standardinformationen bei Pauschalreisen nach § 651i BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Pruefen Sie die Standardinformationen bei Pauschalreisen nach § 651i BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 651 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 651. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 651 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Welche Informationen muessen vor Buchung einer Pauschalreise gegeben werden?

Nach § 651i BGB muss der Reiseveranstalter vor Buchung Standardinformationen ueber das Reiseland, die Reiseart, das Transportmittel, die Verpflegung, das Reiseziel und die Mindestteilnehmerzahl geben.

Müssen auch Informationen über Visum- und Passbestimmungen gegeben werden?

Ja, der Reiseveranstalter muss den Reisenden über die Pass- und Visumserfordernisse informieren, einschließlich der Fristen für die Beantragung. Bei Änderungen muss der Reisende unverzüglich informiert werden.

Wie müssen die Informationen übermittelt werden?

Die Standardinformationen müssen in der Buchungsbestätigung oder in einem vergleichbaren Dokument enthalten sein. Elektronische Übermittlung ist zulässig, wenn der Reisende zustimmt.

Welche Folgen hat eine fehlende oder falsche Information über das Reiseland?

Werden wesentliche Informationen nicht oder falsch gegeben, kann der Reisende den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen. Der Reiseveranstalter haftet für alle daraus entstehenden Schäden.

Gibt es Sonderregelungen für Last-Minute-Angebote?

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Reisebeginn) können einige Standardinformationen mündlich gegeben werden. Alle wesentlichen Informationen müssen jedoch spätestens bei Reisebeginn vorliegen.

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