§ 651 BGB

Berechnen Sie Preisminderung bei Pauschalreise nach § 651k BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie Preisminderung bei Pauschalreise nach § 651k BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 651 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 651. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 651 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wann mindert sich der Reisepreis bei Pauschalreisen?

Ist eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemaess erbracht, kann der Reisende nach § 651k BGB den Reisepreis mindern.

Wie wird die Preisminderung bei Pauschalreisen berechnet?

Die Preisminderung wird nach dem Verhältnis berechnet, in dem die versprochene Leistung zur tatsächlich erbrachten Leistung steht. Massgeblich ist der Wert der Leistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Kann der Reisende auch Schadensersatz verlangen?

Ja, neben der Preisminderung kann der Reisende auch Schadensersatz verlangen, wenn er durch die mangelhafte Erbringung der Reiseleistung einen Schaden erlitten hat. Der Schadensersatz umfasst auch Mangelfolgeschäden.

Wie muss der Reisende die Preisminderung geltend machen?

Der Reisende muss dem Reiseveranstalter den Mangel anzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Nach Ablauf der Frist kann er die Preisminderung oder den Rücktritt erklären.

Welche Bedeutung hat die Anzeigepflicht des Reisenden?

Der Reisende muss dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, verliert er möglicherweise seinen Anspruch auf Preisminderung und Schadensersatz.

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