§ 651 BGB

Berechnen Sie die Stornokosten bei Pauschalreise nach § 651p BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie die Stornokosten bei Pauschalreise nach § 651p BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 651 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 651. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 651 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wie werden Stornokosten bei Pauschalreisen berechnet?

Nach § 651p BGB kann der Reiseveranstalter bei Stornierung eine pauschalierte Vergütung verlangen. Die Hoehe richtet sich nach der Frist bis zum Reisebeginn und dem Reisepreis.

Welche Stornierungsstufen sind gesetzlich festgelegt?

Die gesetzlichen Stornierungsstufen sind: bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %, bis 14 Tage 50 %, bis 7 Tage 80 %, und ab 7 Tage oder bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.

Kann der Reiseveranstalter höhere Stornokosten verlangen?

Ja, der Reiseveranstalter kann nachweisen, dass die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale. Der Reisende kann seinerseits nachweisen, dass die Kosten niedriger sind.

Was gilt bei Abbruch der Reise?

Bei unbegründetem Reiseabbruch durch den Reisenden gelten die normalen Stornierungsregeln. Bei begründetem Abbruch (z.B. höhere Gewalt, Erkrankung) kann eine anteilige Rückerstattung erfolgen.

Gibt es eine Frist, innerhalb derer der Reiseveranstalter die Stornokosten berechnen muss?

Der Reiseveranstalter muss die Stornokosten unverzüglich nach Kenntnis des Stornierungsgrundes berechnen und dem Reisenden mitteilen. Eine verspätete Berechnung kann zur Verwirkung führen.

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