§ 651 BGB

Berechnen Sie die Stornokosten bei Pauschalreise nach § 651p BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie die Stornokosten bei Pauschalreise nach § 651p BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 651 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 651. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 651 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wie werden Stornokosten bei Pauschalreisen berechnet?

Nach § 651p BGB kann der Reiseveranstalter bei Stornierung eine pauschalierte Vergütung verlangen. Die Hoehe richtet sich nach der Frist bis zum Reisebeginn und dem Reisepreis.

Verwandte Rechner