Berechnen Sie die Rueckerstattung bei nicht autorisierten Zahlungen nach § 675x BGB.
Rechtsgrundlage
- § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Berechnen Sie die Rueckerstattung bei nicht autorisierten Zahlungen nach § 675x BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 675 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 675. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 675 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Wann muss ein Zahlungsdienstleister zurueckerstatten?
Bei nicht autorisierten Zahlungsgeschaeften muss der Zahlungsdienstleister den vollen Betrag unverzueglich, spaetestens innerhalb von 10 Geschaeftstagen nach Benachrichtigung, zurueckerstatten.
Was gilt bei grober Fabrlässigkeit des Zahlungsdienstnutzers?
Hat der Zahlungsdienstnutzer seine Pflichten bei der Nutzung des Zahlungsinstruments grob verletzt, kann der Zahlungsdienstleister die Erstattung verweigern oder teilweise verlangen.
Kann der Zahlungsdienstleister bei Verdacht auf Betrug die Zahlung stoppen?
Ja, bei begründetem Verdacht auf Betrug oder Missbrauch kann der Zahlungsdienstleister die Zahlung sperren oder verzögern. Er muss den Kunden unverzüglich informieren.
Welche Frist gilt für die Benachrichtigung bei nicht autorisierter Zahlung?
Der Zahlungsdienstnutzer muss den Zahlungsdienstleister unverzüglich benachrichtigen, sobald er von der nicht autorisierten Zahlung Kenntnis erlangt. Bei Versäumnis kann er seine Ansprüche verlieren.
Wer trägt die Beweislast bei nicht autorisierten Zahlungen?
Der Zahlungsdienstleister trägt die Beweislast dafür, dass die Zahlung autorisiert war. Gelingt ihm der Nachweis nicht, muss er erstatten.