Berechnen Sie Ihren Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG). Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Wohngeld, BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe. Beim 1. Heizkostenzuschuss erhalten Wohngeldbezieher ab 270 € (1 Person), beim 2. Heizkostenzuschuss ab 415 €.
Heizkostenzuschuss Rechner (§ 2 HeizkZuschG)
Anspruchshöhe des Heizkostenzuschusses berechnen
Rechtsgrundlage
- § 2 Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) ↗
Höhe des Heizkostenzuschusses — § 2 HeizkZuschG
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 1 Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) ↗
Anspruchsberechtigte: Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe
Gültig ab: 1. 1. 2022
Heizkostenzuschuss 2026 — Berechnung nach § 2 HeizkZuschG
Der Heizkostenzuschuss wurde als staatliche Energiehilfe eingeführt, um einkommensschwache Haushalte angesichts gestiegener Energiepreise zu entlasten. Das Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) regelt in § 1 den Kreis der Berechtigten und in § 2 die Höhe der Zuschüsse. Es gab bisher zwei Zuschussrunden: den 1. Heizkostenzuschuss (2022) und den 2. Heizkostenzuschuss (2022/2023 wegen weiter gestiegener Energiekosten).
Anspruchsberechtigte nach § 1 HeizkZuschG
Anspruchsberechtigt sind drei Gruppen: Wohngeldbezieher (nach WoGG), BAföG-Empfänger (nach BAföG) und Bezieher vonBerufsausbildungsbeihilfe (nach SGB III, §§ 56 ff.). Nicht anspruchsberechtigt sind Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger — deren Heizkosten sind bereits in den Kosten der Unterkunft berücksichtigt.
Beträge nach § 2 HeizkZuschG
Für Wohngeldbezieher gelten einkommensabhängige Staffelbeträge je nach Haushaltsgröße: Beim 1. HKZ erhalten Einpersonenhaushalte 270 €, Zweipersonenhaushalte 350 €, für jede weitere Person 70 € mehr. Beim 2. HKZ betragen die Werte 415 € (1 Person), 540 € (2 Personen) und +100 € je weitere Person. BAföG- und Berufsausbildungsbeihilfe-Empfängererhalten einheitlich 230 € (1. HKZ) oder 345 € (2. HKZ), unabhängig von der Haushaltsgröße.
Automatische Auszahlung
Besonders praktisch: Der Heizkostenzuschuss wird in der Regel ohne gesonderten Antrag ausgezahlt. Die Wohngeldstellen, Studentenwerke und Agenturen für Arbeit zahlen ihn direkt an die Berechtigten aus. Für Wohngeldbezieher war der Stichtag jeweils ein bestimmter Leistungsmonat (z. B. September 2022). Wer im maßgeblichen Monat Wohngeld bezogen hat, erhielt den Zuschuss automatisch.
Steuerfreiheit und Anrechnungsfreiheit
Der Heizkostenzuschuss ist nach § 3 Nr. 11b EStG (in Verbindung mit Steuerbefreiungsregelungen für Sozialleistungen) steuerfrei. Er wird auch nicht auf das Wohngeld, BAföG oder andere Sozialleistungen angerechnet. Die Zahlung ist auch nicht pfändbar (§ 851 ZPO in Verbindung mit Sozialleistungsrecht).
Historischer Kontext: Energiepreiskrise 2022/2023
Der Heizkostenzuschuss war eine der zahlreichen Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers zur Abfederung der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Parallel wurden u. a. die Gaspreis- und Strompreisbremse (EWPBG, StromPBG), das Wohngeld-Plus-Gesetz (deutliche Erhöhung des Wohngelds ab 2023) und die Energiepauschale für Arbeitnehmer (300 €) eingeführt. Der Heizkostenzuschuss richtete sich gezielt an Haushalte, die weder vom Arbeitnehmer-Bonus noch von der Wohngelderhöhung in ausreichendem Maß profitieren konnten.
Häufige Fragen zum Heizkostenzuschuss
Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss?
Anspruch auf den Heizkostenzuschuss nach HeizkZuschG haben Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) sowie Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III. Voraussetzung ist, dass im maßgeblichen Monat ein Anspruch auf diese Leistungen bestanden hat. Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) erhalten keine gesonderten Heizkostenzuschüsse — ihre Heizkosten sind bereits im Regelbedarf oder den Kosten der Unterkunft enthalten.
Was ist der Unterschied zwischen dem 1. und 2. Heizkostenzuschuss?
Der 1. Heizkostenzuschuss wurde 2022 eingeführt, um gestiegene Energiepreise abzufedern (Wohngeld: 270 € für 1 Person). Der 2. Heizkostenzuschuss war eine Erhöhung wegen weiter gestiegener Energiekosten (Wohngeld: 415 € für 1 Person). Für Wohngeldbezieher erhöht sich der Betrag mit jeder weiteren Person im Haushalt. BAföG- und Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger erhalten einen einheitlichen Pauschalbetrag unabhängig von der Personenzahl.
Muss ich den Heizkostenzuschuss beantragen?
Nein. Der Heizkostenzuschuss wird in der Regel ohne gesonderten Antrag automatisch ausgezahlt, wenn ein Anspruch auf Wohngeld, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bestand. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Stelle (Wohngeldstelle, Studentenwerk, Arbeitsagentur). Falls die Zahlung ausgeblieben ist, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.
Wie wird der Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher mit mehr als 2 Personen berechnet?
Für Wohngeldbezieher gilt: 1 Person = 270 €, 2 Personen = 350 €, für jede weitere Person +70 € (1. HKZ) bzw. 1 Person = 415 €, 2 Personen = 540 €, für jede weitere Person +100 € (2. HKZ). Ein Haushalt mit 5 Personen erhält beim 2. Heizkostenzuschuss: 540 + 3 × 100 = 840 €.
Ist der Heizkostenzuschuss steuerpflichtig?
Nein. Der Heizkostenzuschuss ist eine steuerfreie staatliche Sozialleistung. Er muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und mindert auch keine anderen Ansprüche (kein Anrechnungstatbestand im SGB). Er ist auch nicht pfändbar und wird nicht auf das Wohngeld oder andere Sozialleistungen angerechnet.
Gilt der Heizkostenzuschuss auch für Studierende ohne BAföG-Berechtigung?
Nein. Studierende ohne BAföG-Bezug oder ohne Wohngeldanspruch haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss nach HeizkZuschG. Für einkommensschwache Haushalte ohne diese spezifischen Leistungen gibt es ggf. Unterstützung über die Härtefallfonds der Länder oder kommunale Energiehilfefonds. Eine Beratung bei der Sozialberatung der Studierendenwerke empfiehlt sich.