Schätzen Sie den Rückkaufswert Ihrer Kapitallebensversicherung bei vorzeitiger Kündigung. Der Rechner berechnet die Deckungsrückstellung auf Basis des Zeitanteils und des garantierten Zinses sowie den voraussichtlichen Verlust gegenüber den eingezahlten Beiträgen — gemäß § 169 VVG.
Lebensversicherung Rückkaufswert Rechner 2026
§ 169 VVG — Rückkaufswert bei Kündigung
Rechtsgrundlage
- § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ↗
Rückkaufswert — mindestens Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals
Gültig ab: 1. 1. 2008
- § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ↗
Kündigung des Versicherungsnehmers — Anspruch auf Rückkaufswert
Gültig ab: 1. 1. 2008
Kurz zum Thema
Die Kapitallebensversicherung ist in Deutschland ein klassisches Instrument der Altersvorsorge und des Todesfallschutzes. Bei vorzeitiger Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert, der in § 169 VVG (Versicherungs vertragsgesetz) geregelt ist. Dieser Betrag fällt in der Regel erheblich unter den eingezahlten Prämien aus, weil Abschlusskosten (Provisionen), Verwaltungskosten und der Risikoanteil für den Todesfallschutz die angesammelten Beträge mindern.
Deckungsrückstellung und Zillmerung
Die Deckungsrückstellung ist der versicherungsmathematische Barwert der zukünftigen Leistungsverpflichtungen. Bei der Berechnung spielt die sogenannte Zillmerung eine wichtige Rolle: Dabei werden die in den ersten Vertragsjahren anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten gegen die Deckungsrückstellung verrechnet. In den ersten Jahren kann die gezillmerte Deckungsrückstellung sogar negativ sein. Das VVG schreibt vor, dass der Rückkaufswert mindestens der Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals entsprechen muss (§ 169 Abs. 3 VVG). Diese Mindestanforderung wurde erst 2008 mit dem reformierten VVG eingeführt.
Verlust bei früher Kündigung
In der Praxis ist der Verlust bei vorzeitiger Kündigung besonders in den ersten Jahren erheblich. Bei einem typischen Vertrag über 20 Jahre Laufzeit kann der Rückkaufswert nach fünf Jahren nur 40–60 % der eingezahlten Prämien betragen. Nach zehn Jahren nähert sich der Rückkaufswert meist den eingezahlten Beträgen an. Am Ende der Laufzeit wird die volle Vertragssumme inklusive Überschussbeteiligung ausgezahlt. Eine Kündigung nach weniger als der Hälfte der Laufzeit ist daher in den meisten Fällen wirtschaftlich nachteilig.
Steuerliche Aspekte bei Kündigung
Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, unterliegen die Erträge (Differenz aus Rückkaufswert und eingezahlten Beiträgen) der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Wurde der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang gehalten und erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr, gilt das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei einem Verlust (Rückkaufs wert unter eingezahlten Beiträgen) entstehen steuerlich anrechenbare Verluste aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 EStG.
Häufig gestellte Fragen zur Lebensversicherung
Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie von Ihrer Lebensversicherung zurückerhalten, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Er entspricht nach § 169 VVG mindestens der Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. In der Praxis liegt er deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil in den ersten Jahren die Abschlusskosten (Provision des Vermittlers) verrechnet werden. Je länger der Vertrag läuft, desto näher rückt der Rückkaufswert an die eingezahlten Beiträge heran.
Wann lohnt sich die Kündigung einer Lebensversicherung?
Die Kündigung lohnt sich selten, weil fast immer ein erheblicher Verlust entsteht. Alternativen zur Kündigung sind: beitragsfreie Fortführung (§ 165 VVG — Vertrag läuft ohne weitere Einzahlungen bis zum Ende), Verkauf der Police an spezialisierte Ankäufer (Policenhandel), Beleihung als Darlehen oder Reduzierung der Versicherungssumme. Eine Kündigung sollte nur als letztes Mittel in echten Notlagen erfolgen. Steuerliche Aspekte (z. B. Versteuerung von Erträgen nach § 20 EStG) sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Was ist das Deckungskapital und wie wird es berechnet?
Das Deckungskapital (Deckungsrückstellung) ist der angesparte Anteil der Beiträge, der für die spätere Versicherungsleistung vorgesehen ist. Es entspricht dem Barwert aller zukünftigen Leistungsverpflichtungen abzüglich der zukünftigen Beiträge. Das "ungezillmerte" Deckungskapital verzichtet dabei auf die übliche Verrechnung der Abschlusskosten (Zillmerung). Nach § 169 Abs. 3 VVG muss der Rückkaufswert mindestens die Hälfte dieses Betrags ausmachen.
Welche Steuern fallen beim Rückkauf einer Lebensversicherung an?
Seit 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen: Die Erträge (Rückkaufswert minus eingezahlte Beiträge) werden mit der Abgeltungsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag) besteuert. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und nach dem 60. Lebensjahr (ab 2012: 62. Lebensjahr) ausgezahlt wird, gilt das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei Verlust (Rückkaufswert unter eingezahlten Beiträgen) entstehen verrechenbare Verluste aus Kapitalvermögen.
Gibt es Alternativen zur Kündigung?
Ja, es gibt mehrere sinnvollere Alternativen: 1) Beitragsfreistellung (§ 165 VVG): Der Vertrag läuft ohne weitere Zahlungen bis zur vereinbarten Laufzeit weiter, allerdings mit reduzierter Versicherungsleistung. 2) Policenverkauf: Spezialisierte Ankäufer zahlen oft mehr als der Rückkaufswert (10–20 % mehr). 3) Policendarlehen: Die Versicherung gewährt ein Darlehen gegen Verpfändung der Police, oft zu günstigen Konditionen. 4) Reduzierung der Beitragshöhe: Falls finanzieller Spielraum gesucht wird, ohne ganz zu kündigen.
Wie kann ich meinen tatsächlichen Rückkaufswert erfahren?
Den exakten Rückkaufswert erfahren Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Dieser weicht vom Schätzwert dieses Rechners ab, weil die genaue versicherungsmathematische Berechnung von Ihrer individuellen Police abhängt (Abschlusskostenverrechnung, Überschussbeteiligung, Todesfallschutzanteil). Versicherungen sind nach § 169 Abs. 1 VVG verpflichtet, Ihnen auf Anfrage jederzeit den aktuellen Rückkaufswert mitzuteilen. Der Rechner liefert eine Näherungsschätzung als erste Orientierung.