Berechnen Sie die Energiesteuer auf Erdgas und Gasöl nach EnergieStG § 2. Der Rechner verwendet die gültigen Sätze für 2026: Erdgas 5,50 €/MWh, Gasöl begünstigt 61,35 €/1000l, Gasöl Standard 470,40 €/1000l.
Rechtsgrundlage
- § 2 Energiesteuergesetz (EnergieStG) ↗
Steuertarif für Energieerzeugnisse — Energiesteuersätze 2026
Gültig ab: 1. 1. 2022
Kurz zum Thema
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse wie Erdgas, Gasöl, Benzin, Diesel und Kohle. Sie wurde 1999 als Nachfolger der Mineralölsteuer eingeführt und ist im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt. Die Steuer dient der Energieeinsparung und dem Umweltschutz und belastet den Verbrauch fossiler Energieträger. Die Steuersätze werden regelmäßig an die europäischen Mindeststeuersätze angepasst und sind seit 2022 stabil.
Steuersätze für Erdgas und Gasöl 2026
Erdgas wird nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG besteuert. Für begünstigte Anlagen — insbesondere Wärme- und Krafterzeugung — beträgt der Steuersatz 5,50 Euro pro Megawattstunde (MWh). Dies entspricht rund 0,19 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Gasöl gelten gestaffelte Sätze: begünstigtes Heizöl (schwefelarm, max. 50 mg/kg Schwefel) 61,35 Euro pro 1.000 Liter, Standard-Gasöl 470,40 Euro pro 1.000 Liter.
Begünstigte Anlagen
Die ermäßigten Steuersätze für Gasöl und Erdgas gelten nur für bestimmte Verwendungszwecke. Als begünstigte Anlagen gelten insbesondere Anlagen zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden, gewerblichen Betrieben und industriellen Prozessen sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Die Begünstigung setzt eine entsprechende Registrierung beim zuständigen Hauptzollamt voraus. Bei Missbrauch — etwa der Verwendung von begünstigtem Heizöl im Straßenverkehr — drohen empfindliche Nachzahlungen und Strafen.
Berechnung und Abführung
Die Energiesteuer wird in der Regel vom Lieferanten (Energieversorger oder Mineralölunternehmen) erhoben und an die Zollverwaltung abgeführt. Bei der gewerblichen Nutzung von Energieerzeugnissen kann beim Hauptzollamt eine Erlaubnis zur steuerfreien Entnahme beantragt werden (Steuerlager). Der Rechner dient der ersten Orientierung für Unternehmen und Privatpersonen, die die voraussichtliche Energiesteuerbelastung abschätzen möchten.
Häufig gestellte Fragen zur Energiesteuer
Wie hoch ist die Energiesteuer auf Erdgas 2026?
Für begünstigte Anlagen (Wärme- und Krafterzeugung) beträgt der Steuersatz für Erdgas 5,50 Euro pro Megawattstunde (MWh). Für Heizzwecke ohne besondere Begünstigung kann der Satz abweichen. Der Rechner verwendet den begünstigten Satz als Standard.
Was sind begünstigte Anlagen nach EnergieStG?
Als begünstigte Anlagen gelten solche, die Erdgas oder Gasöl für die Wärme- oder Krafterzeugung nutzen — insbesondere Heizkraftwerke, Blockheizkraftwerke und industrielle Wärmeerzeugungsanlagen. Für diese Anwendungen gelten ermäßigte Steuersätze. Die Begünstigung erfordert in der Regel eine entsprechende Anmeldung beim Hauptzollamt.
Unterscheiden sich die Sätze für Gasöl nach Schwefelgehalt?
Ja, die Unterscheidung ist wesentlich. Schwefelarmes Gasöl mit einem Schwefelgehalt von höchstens 50 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) kann als begünstigtes Heizöl zu einem Satz von 61,35 Euro pro 1.000 Liter verwendet werden. Das Standard-Gasöl unterliegt einem Satz von 470,40 Euro pro 1.000 Liter.
Wie unterscheidet sich die Energiesteuer von der Erdgassteuer?
Die Energiesteuer (EnergieStG) ersetzt die seit 2006 abgeschaffte Erdgassteuer. Für Erdgas gelten die Steuersätze nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG. Die Steuer wird von Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Erdgaslieferung erhoben und auf die Endverbraucher umgelegt.
Welche Brennstoffe unterliegen der Energiesteuer?
Der Energiesteuer unterliegen Benzin, Diesel, Gasöl, Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle und andere Energieerzeugnisse. Die Steuersätze variieren stark je nach Verwendungszweck und Begünstigungsstatus. Der Rechner fokussiert auf die häufigsten gewerblichen Anwendungen: Erdgas und Gasöl.