KraftStG § 9

Berechnen Sie die jährliche Kraftfahrzeugsteuer für Ihren PKW nach KraftStG §9: Hubraumanteil (Benzin: 2 €/100 ccm, Diesel: 9,50 €/100 ccm) plus progressiver CO₂-Anteil ab 95 g/km. Elektrofahrzeuge sind bis 31.12.2030 steuerbefreit.

Kraftfahrzeugsteuer PKW Rechner 2026

Kfz-Steuer nach KraftStG §9 berechnen

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Letzte Aktualisierung: 25. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Kraftfahrzeugsteuer PKW 2026

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Bundessteuer, die für jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug erhoben wird. Für PKW richtet sich die Höhe nach Kraftstoffart, Hubraum und CO₂-Emissionen. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde 2009 grundlegend reformiert: Seit dem 1. Juli 2009 gilt für neu zugelassene PKW das kombinierte Hubraum-CO₂-Modell nach §9 Abs.1 Nr.2.

Hubraumanteil: Benzin vs. Diesel

Der Hubraumanteil bildet die Grundkomponente der Kfz-Steuer. Für Benziner und Hybridfahrzeuge beträgt er 2,00 € je angefangene 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum. Für Dieselfahrzeuge liegt der Satz mit 9,50 € je 100 ccm deutlich höher — dies soll die steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff bei der Energiesteuer teilweise ausgleichen. Ein Diesel mit 2.000 ccm zahlt allein für den Hubraumanteil 190 € jährlich, ein gleich großer Benziner nur 40 €.

Progressiver CO₂-Anteil

Für PKW mit Erstzulassung ab 01.07.2009 gilt ein progressiver CO₂-Tarif. Die ersten 95 g/km sind steuerfrei. Für jedes Gramm darüber hinaus wird ein ansteigender Betrag erhoben: 2,00 €/g (96–115 g/km), 2,20 €/g (116–135), 2,50 €/g (136–155), 2,90 €/g (156–175), 3,40 €/g (176–195) und 4,00 €/g ab 196 g/km. Ein SUV mit 220 g/km CO₂ zahlt allein für den CO₂-Anteil über 280 € jährlich.

Elektrofahrzeuge: steuerbefreit bis 2030

Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) sind nach KraftStG §3 Nr.1 bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt ab dem Datum der Erstzulassung für 10 Jahre, jedoch längstens bis 31.12.2030. Plug-in-Hybride (PHEV) sind nicht befreit — für sie gelten die normalen Sätze auf Basis von Hubraum und CO₂-Emissionen.

Zuständigkeit und Fälligkeit

Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt verwaltet und erhoben — nicht vom Finanzamt. Der Steuerbescheid wird automatisch bei der Zulassung erstellt. Die Steuer ist jährlich im Voraus fällig, i.d.R. per SEPA-Lastschrift. Bei Abmeldung des Fahrzeugs wird die zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer für PKW berechnet?

Für PKW mit Erstzulassung ab 01.07.2009 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen (KraftStG §9 Abs.1 Nr.2): 1. Hubraumanteil: 2,00 € je angefangene 100 ccm (Benzin/Hybrid) oder 9,50 € je angefangene 100 ccm (Diesel). 2. CO₂-Anteil: Progressiver Aufschlag für CO₂-Emissionen über 95 g/km nach einer Staffel mit Sätzen von 2,00 €/g bis 4,00 €/g. Beide Beträge werden addiert.

Warum ist Diesel teurer besteuert als Benzin?

Der höhere Hubraumsatz für Dieselfahrzeuge (9,50 €/100 ccm statt 2,00 €/100 ccm) soll die Begünstigung von Diesel beim Kraftstoffsteuerrecht teilweise kompensieren. Dieselkraftstoff unterliegt einer geringeren Energiesteuer pro Liter als Benzin, daher wird die Kfz-Steuer als Ausgleich höher angesetzt.

Wie funktioniert der progressive CO₂-Anteil?

Die CO₂-Emissionen bis 95 g/km sind steuerfrei. Darüber greifen progressive Staffeln: 96–115 g/km: 2,00 €/g (max. 40 €), 116–135 g/km: 2,20 €/g (max. 44 €), 136–155 g/km: 2,50 €/g (max. 50 €), 156–175 g/km: 2,90 €/g (max. 58 €), 176–195 g/km: 3,40 €/g (max. 68 €), ab 196 g/km: 4,00 €/g (unbegrenzt). Die Staffel wird kumuliert angewendet.

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja, reine Elektrofahrzeuge (keine Hybride) sind nach KraftStG §3 Nr.1 bis zum 31.12.2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis dahin erstmals zugelassen werden oder bereits zugelassen sind. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Datum der Erstzulassung für 10 Jahre, maximal bis 31.12.2030.

Welche CO₂-Emissionen sind für die Kfz-Steuer maßgebend — WLTP oder NEFZ?

Für PKW mit Erstzulassung ab 01.01.2021 ist der WLTP-Wert (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure) maßgebend. Bei Erstzulassung vor 2021 wird der NEFZ-Wert (Neuer Europäischer Fahrzyklus) herangezogen. Den maßgebenden CO₂-Wert finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7).

Wann wird die Kfz-Steuer fällig?

Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus fällig, und zwar am Jahrestag der Erstzulassung. Der Bescheid wird vom Hauptzollamt (nicht vom Finanzamt) zugestellt. Bei unterjähriger An- oder Abmeldung wird die Steuer anteilig berechnet. Eine SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt ist die übliche Zahlungsweise.

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