PKW-ENVKV § 3a

Ermitteln Sie die CO₂-Klasse (A–G) Ihres Pkw nach § 3a der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-ENVKV). Geben Sie den WLTP-Kombinierten CO₂-Ausstoß in g/km ein — das Tool ordnet das Fahrzeug automatisch einer Klasse zu. Elektroautos erhalten immer Klasse A; Plugin-Hybride werden für kombinierten und elektrischen Betrieb separat klassifiziert.

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: CO₂-Klassen für Pkw nach PKW-ENVKV

Seit der Novelle der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-ENVKV) sind Neuwagen in Deutschland mit einer CO₂-Klasse zu kennzeichnen, die auf Basis der WLTP-Kombinierten Emissionen ermittelt wird. Die Skala reicht von Klasse A (0 g/km, Elektrofahrzeuge) bis Klasse G (176 g/km und mehr, Hochleistungs- oder Großraumfahrzeuge).

Grenzwerte und Klasseneinteilung

Die sieben Klassen sind durch feste CO₂-Grenzwerte definiert: A (0 g/km), B (1–95 g/km), C (96–115 g/km), D (116–135 g/km), E (136–155 g/km), F (156–175 g/km), G (ab 176 g/km). Die Grenzwerte basieren auf dem WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure), das seit 2017 das ältere NEFZ-Verfahren abgelöst hat. WLTP-Werte sind realistischer und typischerweise 20–30 % höher als die früheren NEFZ-Angaben.

Sonderregelung für Plugin-Hybride

Plugin-Hybride (PHEV) werden nach zwei Werten klassifiziert: dem kombinierten WLTP-Wert (Mischbetrieb Benzin + elektrisch) und dem rein elektrischen Betriebswert. Aufgrund des standardisierten Testverfahrens, das einen hohen elektrischen Anteil enthält, landen PHEVs im kombinierten Wert häufig in Klasse B (unter 50 g/km), obwohl der rein konventionelle Verbrauch deutlich höher liegen kann. Im rein elektrischen Betrieb ist der Wert typischerweise 0 g/km (Klasse A).

Bedeutung für Käufer und Händler

Händler sind nach § 3 PKW-ENVKV verpflichtet, die CO₂-Klasse bei Neuwagen am Point of Sale zu kennzeichnen und in Werbematerialien anzugeben. Für Käufer dient die Klasse als Orientierungshilfe beim Vergleich des Umwelteinflusses verschiedener Fahrzeuge. Indirekte steuerliche Relevanz ergibt sich über die Kfz-Steuer (CO₂-Komponente) und bei Dienstwagen über die Fahrtenbuch- oder 1-%-Methode im Einkommensteuerrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Pkw CO₂-Klasse

Wie werden die CO₂-Klassen A–G definiert?

Die CO₂-Klassen werden nach § 3a PKW-ENVKV auf Basis der WLTP-Kombinierten CO₂-Emissionen (g/km) eingeteilt: Klasse A = 0 g/km, B = 1–95 g/km, C = 96–115 g/km, D = 116–135 g/km, E = 136–155 g/km, F = 156–175 g/km, G = 176 g/km und mehr. Die Einteilung erfolgt automatisch durch Einordnung in das entsprechende Intervall.

Welche CO₂-Klasse erhält ein Elektroauto?

Elektrofahrzeuge (BEV — Battery Electric Vehicle) erhalten immer CO₂-Klasse A, da sie im Betrieb 0 g/km CO₂ ausstoßen. Die in der Produktion entstehenden Emissionen (Well-to-Wheel) werden bei der PKW-ENVKV-Klassifizierung nicht berücksichtigt.

Wie werden Plugin-Hybride (PHEV) eingestuft?

Plugin-Hybride erhalten zwei CO₂-Klassen: eine für den kombinierten WLTP-Betrieb (Benzin + elektrisch) und eine für den rein elektrischen Betrieb. Der kombinierte Wert liegt häufig unter 50 g/km (Klasse B), da ein Teil des Tests elektrisch gefahren wird. Im rein elektrischen Betrieb ist der Ausstoß meist 0 g/km (Klasse A).

Wo finde ich den WLTP-CO₂-Wert meines Fahrzeugs?

Den WLTP-Kombinierten CO₂-Wert finden Sie: (1) Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7), (2) im EU-Konformitätszertifikat (CoC-Dokument), (3) auf dem Kraftstoffverbrauchsausweis des Fahrzeugs (beim Kauf auszuhändigen), (4) auf der Website des Herstellers oder Händlers. Ältere Fahrzeuge haben noch NEFZ-Werte — diese weichen von WLTP ab.

Hat die CO₂-Klasse steuerliche Auswirkungen?

Die CO₂-Klasse nach PKW-ENVKV dient primär der Verbraucherinformation und Kennzeichnungspflicht. Direkte steuerliche Auswirkungen ergeben sich über die Kfz-Steuer (CO₂-basierter Anteil) und über das Dienst­wagen­privileg im Einkommensteuergesetz. Bei der Kfz-Steuer wird ab 95 g/km ein CO₂-abhängiger Zuschlag erhoben.

Gilt die Klassifizierung für alle Fahrzeugtypen?

Die PKW-ENVKV gilt primär für Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge. Motorräder, schwere Nutzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge fallen nicht unter diese Verordnung. Für Neuwagen gilt die Pflicht zur Anzeige der CO₂-Klasse bei Werbung und am Point of Sale (Händler). Gebrauchtwagen werden optional eingestuft.

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