Berechnen Sie die amtlichen Verwaltungsgebühren für Straßenverkehrs-Amtshandlungen nach der Straßenverkehrs-Gebührenordnung (GebOSt) — Führerschein, Fahrzeugzulassung, Ummeldung, Kennzeichenwechsel, Hauptuntersuchung und Führerscheinprüfungen.
Rechtsgrundlage
- § 1 Straßenverkehrs-Gebührenordnung (GebOSt) ↗
Gebühren für Amtshandlungen im Straßenverkehr
Gültig ab: 1. 1. 2011
- Anlage (zu § 1) GebOSt — Gebührentarif für Amtshandlungen (GebOSt Anlage) ↗
Festgebühren: Führerschein, Fahrzeugzulassung, Hauptuntersuchung, Prüfungen
Gültig ab: 1. 1. 2011
KFZ-Verwaltungsgebühren 2026 — Straßenverkehrs-Gebührenordnung (GebOSt)
Die Straßenverkehrs-Gebührenordnung (GebOSt) regelt die behördlichen Gebühren für Amtshandlungen im Straßenverkehr. Die GebOSt gilt bundesweit einheitlich und legt Festgebühren für die häufigsten Verwaltungsakte bei Zulassungsbehörden und Fahrerlaubnisbehörden fest.
Führerschein und Fahrerlaubnisgebühren
Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet nach GebOSt 43,40 €. Diese Gebühr fällt bei Neuausstellung (z.B. nach Verlust), Umtausch älterer nationaler Führerscheine sowie bei Änderung der Fahrerlaubnisklasse an. Für dietheoretische Prüfung werden 22,49 € erhoben, für diepraktische Prüfung PKW 81,60 €. Die Behördengebühren sind von den Prüfungsgebühren der TÜV/DEKRA-Prüfstellen zu unterscheiden.
Fahrzeugzulassung und Ummeldung
Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs fällt eine Verwaltungsgebühr von 26,30 € an. Die Ummeldung (z.B. bei Umzug oder Halterwechsel) kostet 27,60 €. Ein Kennzeichenwechsel ohne sonstige Änderungen schlägt mit 10,20 € zu Buche. Diese Gebühren werden von den Zulassungsbehörden (Kfz-Zulassungsstellen der Kommunen) erhoben und sind von den Kosten für Kennzeichen-Schilder zu unterscheiden.
Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Die Hauptuntersuchung (HU) ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge vorgeschrieben. Die Verwaltungsgebühr nach GebOSt beträgt 33,20 €. Die eigentlichen Untersuchungskosten der zugelassenen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) werden separat berechnet und variieren je nach Fahrzeugklasse und Region. PKW zahlen typischerweise 55–80 € für die eigentliche Prüfung.
Mehrfache Vorgänge und Gesamtkosten
Bei mehreren gleichartigen Verwaltungsakten — etwa bei einer Flotte von Firmenfahrzeugen — multiplizieren sich die Gebühren entsprechend. Mit diesem Rechner können Sie bis zu 10 gleichartige Vorgänge auf einmal berechnen. Beachten Sie: Die GebOSt-Gebühren sind Festgebühren und können von den Behörden nicht individuell angepasst werden.
Häufige Fragen zu KFZ-Verwaltungsgebühren
Welche Gebühr fällt bei der Fahrzeugzulassung an?
Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs fällt eine Verwaltungsgebühr von 26,30 € an. Diese Grundgebühr nach GebOSt deckt die eigentliche Zulassungsgebühr ab. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kennzeichen und die Kfz-Steuer, die jedoch separat berechnet werden und nicht in dieser Verwaltungsgebühr enthalten sind.
Was kostet ein neuer Führerschein beim Straßenverkehrsamt?
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines neuen Führerscheins (z.B. Neuausstellung nach Verlust oder Beschädigung, Umtausch EU-Führerschein) beträgt nach GebOSt 43,40 €. Bei Ersterteilung im Rahmen der Fahrausbildung können abweichende Gebühren gelten. Diese Gebühr ist an die Zulassungsbehörde zu entrichten.
Was ist die Hauptuntersuchung (HU) und was kostet sie?
Die Hauptuntersuchung (HU, früher TÜV) ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung aller Fahrzeuge gemäß § 29 StVZO. Die Verwaltungsgebühr nach GebOSt beträgt 33,20 €. Diese Gebühr geht an die zuständige Behörde. Die eigentlichen Prüfkosten beim TÜV, DEKRA oder anderen anerkannten Prüforganisationen werden davon getrennt abgerechnet und können je nach Fahrzeugklasse und Anbieter variieren.
Wie hoch sind die Gebühren für Führerscheinprüfungen?
Die Gebühr für die theoretische Führerscheinprüfung beträgt 22,49 € (Verwaltungsgebühr). Die praktische Fahrprüfung für PKW kostet 81,60 € als Behördengebühr. Diese Gebühren sind von den Fahrstunden- und Kursgebühren der Fahrschule zu unterscheiden. Bei nicht bestandener Prüfung fallen bei einer Wiederholung erneut die entsprechenden Prüfgebühren an.
Fallen bei der Fahrzeugummeldung andere Gebühren an als bei der Neuzulassung?
Ja, die Gebühren unterscheiden sich. Eine Neuzulassung kostet 26,30 €, eine Ummeldung (bei Umzug oder Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel) 27,60 €. Wenn gleichzeitig das Kennzeichen geändert wird, kommen noch 10,20 € Kennzeichenwechselgebühr dazu. Bei einem einfachen Halterwechsel mit neuem Kennzeichen fallen also 27,60 € + 10,20 € = 37,80 € an.