§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Berechnen Sie Ihr Arbeitszeitkonto-Saldo: Wie viele Plus- oder Minusstunden haben Sie angesammelt? Wie viel sind Ihre Plusstunden wert, und wie lange dauert der Ausgleich? Alle Werte nach BetrVG und ArbZG, gültig 2026.

Arbeitszeitkonto Rechner 2026

Plus- und Minusstunden berechnen: Kontostand, Wert und Ausgleichsdauer

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Arbeitszeitkonto ist ein wichtiges Instrument zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Es ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Schwankungen im Arbeitsanfall auszugleichen, ohne dass sofort Überstundenzuschläge gezahlt oder Kurzarbeit angeordnet werden muss. Die rechtliche Grundlage für Arbeitszeitkonten liegt im Betriebsverfassungsgesetz: § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG räumt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit ein.

Plus- und Minusstunden im Überblick

Plusstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer mehr als die vereinbarte Sollarbeitszeit geleistet hat. Minusstunden entstehen bei Unterschreitung der Sollzeit. Die Verwaltung dieser Salden erfolgt im Arbeitszeitkonto. Arbeitgeber dürfen Minusstunden nur buchen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verschuldet nicht geleistet hat — betriebliche Gründe (schlechte Auftragslage, Maschinenstillstand) berechtigen nicht zur Minusstunden- Buchung. Umgekehrt haben Arbeitnehmer Anspruch auf Ausgleich ihrer Plusstunden entweder durch Freizeitausgleich oder monetäre Vergütung.

Rechtliche Grenzen des Arbeitszeitkontos

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt Obergrenzen: Auch bei Arbeitszeitkonten darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Im Ausgleichszeitraum (Referenzzeitraum von 6 Monaten) darf der Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht übersteigen. Überschreitungen dieser Grenzen sind auch bei ausdrücklicher Vereinbarung unwirksam. Tarifverträge können abweichende Regelungen zum Ausgleichszeitraum treffen.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeitkonto

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto erfasst die Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Arbeitszeit. Plusstunden können als Freizeit oder Geld ausgeglichen werden, Minusstunden müssen nachgearbeitet werden.

Können Arbeitgeber Minusstunden einseitig verbuchen?

Minusstunden darf der Arbeitgeber nur dann verbuchen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit schuldhaft nicht geleistet hat. Betriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel) berechtigen nicht zur Verbuchung von Minusstunden.

Verfallen Plusstunden?

Plusstunden verfallen nicht automatisch. Sie unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre). Allerdings können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Ausgleichszeiträume und Obergrenzen festlegen.

Muss der Betriebsrat bei Arbeitszeitkonten zustimmen?

Ja, nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten. Ohne Betriebsvereinbarung sind Konten nicht zulässig.

Wie werden Plusstunden bei Kündigung ausgezahlt?

Bei Kündigung sind aufgehäufte Plusstunden in der Regel auszuzahlen — zum vereinbarten Stundenlohn zuzüglich etwaiger Zuschläge. Minusstunden dürfen in der Regel nicht vom letzten Gehalt abgezogen werden, wenn sie durch Arbeitgeberverschulden entstanden.

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