§ 7 ArbZG

Ist Ihre Schichtlänge zulässig? Unser Rechner prüft die Schichtarbeit nach § 7 ArbZG — mit und ohne Tarifvertrag. Max. 12 Stunden Schicht bei Dreischicht mit TV, Ausgleich bis zu 12 Monate.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Schichtarbeit 2026 — § 7 ArbZG, Tarifvertrag und Nachtarbeitsschutz

§ 7 ArbZG — Ausnahmen durch Tarifvertrag

§ 7 ArbZG ermöglicht es Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaften), von den gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen abzuweichen. Die wichtigsten Abweichungen betreffen die Verlängerung der Tagesarbeitszeit über 10 Stunden hinaus (bis 12 Stunden in Schichtbetrieben) und die Ausdehnung des Ausgleichszeitraums auf bis zu 12 Monate.

Schichtmodelle und zulässige Höchstzeiten

Im Zweischichtbetrieb (z.B. 6–14 Uhr und 14–22 Uhr) gilt ohne TV die 10-Stunden-Grenze. Im Dreischichtbetrieb und Vierschichtbetrieb (kontinuierlich 24/7) kann per Tarifvertrag die Schichtlänge auf 12 Stunden ausgedehnt werden — mit entsprechend längerem Ausgleichszeitraum von bis zu 12 Monaten.

Nachtarbeitschutz

Nachtarbeiter haben nach § 6 ArbZG einen besonderen Schutz: Die durchschnittliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (bezogen auf einen Monat oder 4-Wochen-Zeitraum). Bei nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht ein Umsetzungsanspruch auf Tagarbeit. Außerdem haben Nachtarbeiter Anspruch auf kostenlose Gesundheitsuntersuchungen (§ 6 Abs. 3 ArbZG).

Betriebliche Praxis und Betriebsrat

In der Praxis werden Schichtpläne oft in Betriebsvereinbarungen geregelt — allerdings nur im Rahmen der tarifvertraglichen Ermächtigung. Ohne Tarifvertrag kann der Betriebsrat keine Verlängerung über 10 Stunden vereinbaren. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechtebei der Arbeitszeitgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG).

Häufige Fragen zur Schichtarbeit

Darf man in Schichtarbeit länger als 10 Stunden arbeiten?

Ja, aber nur mit einem gültigen Tarifvertrag nach § 7 ArbZG. Für Dreischicht- und Vierschichtbetrieb kann die Tagesarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden. Ohne Tarifvertrag gilt die gesetzliche Grenze von 10 Stunden (§ 3 ArbZG). Die Gewerkschaften haben hier besondere Gestaltungsmacht.

Wie lang darf der Ausgleichszeitraum bei Schichtarbeit sein?

Ohne Tarifvertrag: max. 6 Kalendermonate (24 Wochen) nach § 3 ArbZG. Mit Tarifvertrag nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG: bis zu 12 Monate. Im Dreischichtbetrieb wird der längere Ausgleichszeitraum häufig genutzt, da die Schichtpläne schwer innerhalb von 6 Monaten zu glätten sind.

Was ist ein Dreischichtbetrieb im Sinne des ArbZG?

Ein Dreischichtbetrieb liegt vor, wenn die Produktion oder Dienstleistung rund um die Uhr in drei aufeinanderfolgenden Schichten stattfindet (Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht). Die Schichten decken i.d.R. je 8 Stunden ab. Bei ununterbrochenen Dreischichtbetrieben (7 Tage) gelten besondere Regelungen nach § 7 Abs. 1 ArbZG.

Welche Pausen müssen bei langen Schichten eingehalten werden?

Nach § 4 ArbZG: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause. Bei 12-Stunden-Schichten (nach § 7 ArbZG) sind mindestens 45 Minuten Pflicht. Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Gilt das ArbZG für alle Schichtarbeiter?

Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer außer leitende Angestellte (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG) und bestimmte berufsschutzlose Tätigkeiten. Für Nachtarbeiter gelten besondere Schutzvorschriften (§ 6 ArbZG): max. 8 h/Tag im Durchschnitt, Anspruch auf Gesundheitsuntersuchung und Umsetzungsanspruch bei gesundheitlichen Problemen.

Was ist Nachtarbeit im Sinne des ArbZG?

Nachtarbeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit mehr als zwei Stunden in die Nachtzeit fällt (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Nachtzeit ist definiert als 23:00–06:00 Uhr (Bäcker/Konditoren: 22:00–05:00 Uhr). Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich — entweder bezahlte Freizeitausgleich oder Nachtarbeitszuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

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