Berechnen Sie Ihren monatlichen GKV-Beitrag für 2026 — als Arbeitnehmer, freiwillig Versicherter oder Selbstständiger. Mit Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenze und effektivem Beitragssatz.
GKV-Beitrag Rechner 2026
Gesetzliche Krankenversicherung — Beiträge für AN, Freiwillige und Selbstständige (§ 241 SGB V)
Rechtsgrundlage
- § 241 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ↗
Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen
Gültig ab: 1. 1. 2015
- § 242 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ↗
Zusatzbeitrag: krankenkassenindividuell, hälftig von AN und AG getragen
Gültig ab: 1. 1. 2015
GKV-Beiträge 2026 — Allgemeiner Satz und Zusatzbeitrag
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Rund 90 % der Bevölkerung sind in der GKV versichert. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und wird aus dem allgemeinen Beitragssatz (§ 241 SGB V) und einem krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V) zusammengesetzt.
Beitragssatz und Zusatzbeitrag 2026
Der allgemeine Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festsetzt. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitragssatz 2026 bei rund 1,7 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sowohl den allgemeinen Satz als auch den Zusatzbeitrag je hälftig. Für einen Arbeitnehmer mit 3.500 €/Monat Bruttolohn und einem Zusatzbeitrag von 1,7 % ergibt sich damit ein AN-Beitrag von rund 285 €/Monat.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet. Diese beträgt 2026 monatlich 5.512,50 € (jährlich 66.150 €). Wer mehr verdient, zahlt dennoch nur Beiträge auf maximal diesen Betrag — der effektive Beitragssatz sinkt also mit steigendem Einkommen über der BBG. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), ab der eine private Krankenversicherung möglich ist, liegt 2026 bei 73.800 €.
Freiwillig Versicherte und Selbstständige
Wer die JAEG überschreitet, kann sich freiwillig in der GKV versichern oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Freiwillig GKV-Versicherte zahlen den vollen Beitragssatz selbst, da sie keinen Arbeitgeber haben, der die Hälfte übernimmt. Selbstständige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen zahlen ebenfalls den vollen Satz — haben aber Anspruch auf den hälftigen Beitragszuschuss von ihren Auftraggebern, falls es sich um arbeitnehmerähnliche Selbstständige handelt.
Ermäßigter Satz ohne Krankengeld
Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld — z. B. Rentner im Ruhestand, Studenten oder bestimmte freiwillig Versicherte — zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % statt 14,6 %. Der Unterschied von 0,6 Prozentpunkten entspricht dem Beitragsanteil für das Krankengeld. Auch auf diesen Satz kommt der Zusatzbeitrag hinzu.
Häufige Fragen zum GKV-Beitrag 2026
Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 weiterhin 14,6 % (§ 241 SGB V). Dazu kommt ein krankenkassenindividueller Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V — der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei ca. 1,7 %. Arbeitnehmer zahlen diesen Gesamtsatz hälftig mit dem Arbeitgeber.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 monatlich 5.512,50 € (jährlich 66.150 €). Auf Einkommensanteile über dieser Grenze werden keine GKV-Beiträge erhoben — wer mehr verdient, zahlt trotzdem nur Beiträge auf maximal 5.512,50 €/Monat.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz?
Der allgemeine Beitragssatz (14,6 %) gilt für alle Versicherten mit Anspruch auf Krankengeld. Der ermäßigte Satz (14,0 %) gilt für Versicherte ohne Krankengeldanspruch — z. B. Rentner, Studenten oder bestimmte freiwillig Versicherte. Der Zusatzbeitrag wird auf beide Sätze aufgeschlagen.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag — AN oder AG?
Nach der Reform von 2019 wird der Zusatzbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig getragen (§ 242 SGB V). Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 1,7 % erhebt, zahlen AN und AG je 0,85 %. Vor 2019 trugen Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine.
Was zahlen freiwillig Versicherte und Selbstständige?
Freiwillig gesetzlich Versicherte (z. B. bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze) und Selbstständige zahlen in der Regel den vollen Beitragssatz selbst — also 14,6 % (oder 14,0 %) plus Zusatzbeitrag. Es gibt jedoch Mindestbeitragsgrenzen und Höchstbeiträge, die je nach Einkommensnachweis gelten.