§ 1a BetrAVG / § 3 Nr. 63 EStG

Berechnen Sie den tatsächlichen Netto-Aufwand Ihrer Entgeltumwandlung und sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie durch Steuer- und SV-Ersparnis wirklich sparen. Inklusive Arbeitgeberzuschuss und Gesamtbeitrag. Gültig 2026.

Entgeltumwandlung Rechner 2026

Netto-Aufwand und Steuer+SV-Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge (§ 1a BetrAVG)

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Entgeltumwandlung 2026 — Steuer- und SV-Vorteile

Die Entgeltumwandlung ist eine der effizientesten Möglichkeiten der Altersvorsorge in Deutschland. Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einbringen und dabei erhebliche Steuer- und Sozialversicherungsvorteile nutzen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), insbesondere § 1a, sowie § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Steuerfreiheit und SV-Freiheit 2026

Im Jahr 2026 können Arbeitnehmer bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Die BBG West beträgt 2026 monatlich 7.600 €, sodass sich ein steuerfreier Betrag von maximal 608 €/Monat (ca. 604 €/Monat nach Rundung) ergibt. Sozialversicherungsfrei sind sogar nur die ersten 4 % der BBG — das entspricht rund 304 €/Monat. Für den Betrag zwischen 4 % und 8 % BBG fällt zwar keine Lohnsteuer an, wohl aber SV-Beiträge.

Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss seit 2022

Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern — sofern sie durch die Gehaltsumwandlung eigene SV-Beiträge einsparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Dieser Zuschuss erhöht den Gesamtbeitrag in die bAV und verbessert die Rendite der Altersvorsorge erheblich. Bei einem Umwandlungsbetrag von 200 €/Monat kommen so mindestens 30 € pro Monat vom Arbeitgeber hinzu — ohne Zusatzkosten für den Arbeitnehmer.

Wie der Rechner den Netto-Aufwand berechnet

Der Rechner ermittelt den tatsächlichen Netto-Aufwand der Entgeltumwandlung auf Basis des eingegebenen Umwandlungsbetrags, der Steuerklasse und des vereinfachten Grenzsteuersatzes (Steuerklasse I und IV: 30 %, Steuerklasse III: 25 %). Von dem Umwandlungsbetrag werden die Steuerersparnis und die SV-Ersparnis abgezogen. Zusätzlich wird der vom Arbeitgeber geleistete Zuschuss separat ausgewiesen. Der Netto-Aufwand ist der Betrag, den Sie tatsächlich weniger auf Ihrem Nettokonto sehen werden.

Besteuerung der Betriebsrente im Alter

Die Entgeltumwandlung folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge werden brutto — also vor Steuern und SV — eingezahlt, die Betriebsrente wird im Rentenalter jedoch voll als Einkommen versteuert. Zusätzlich fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an (KVdR). Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter oft niedriger ist als während der Erwerbsphase, ist die Gesamtbilanz in der Regel positiv — insbesondere wenn ein Arbeitgeberzuschuss den Vertrag mitfinanziert.

Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung

Wie viel spare ich wirklich durch Entgeltumwandlung?

Durch Entgeltumwandlung sparen Sie Lohnsteuer (abhängig von Ihrer Steuerklasse und Ihrem Grenzsteuersatz) sowie Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag — bis 4 % der RV-Beitragsbemessungsgrenze (2026: 304 €/Monat). Bei 200 €/Monat Umwandlung beträgt der tatsächliche Netto-Aufwand typischerweise nur 90–120 €.

Was ist die Beitragsfreigrenze für Entgeltumwandlung 2026?

Bis 4 % der RV-Beitragsbemessungsgrenze West sind die Beiträge sozialversicherungsfrei — das sind 2026 ca. 304 €/Monat (4 % × 7.600 €/Monat). Bis 8 % der BBG sind sie zudem steuerfrei (ca. 604 €/Monat). Der Arbeitgeberzuschuss wird bei der Steuerfreigrenze eingerechnet.

Wie hoch muss der Arbeitgeberzuschuss mindestens sein?

Bei Neuverträgen ab 2022 und Übergangsverträgen ab 2019 muss der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten — sofern er durch die Entgeltumwandlung selbst SV-Beiträge spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Lohnt sich Entgeltumwandlung trotz Abzügen im Rentenalter?

Im Rentenalter werden Betriebsrenten als "sonstige Einkünfte" voll besteuert und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dennoch ist das Ergebnis oft positiv, wenn der Grenzsteuersatz im Rentenalter niedriger ist als während der Erwerbsphase. Auch der Arbeitgeberzuschuss und die Ansparphase verbessern die Rendite.

Was passiert bei Jobwechsel mit der Entgeltumwandlung?

Die bAV ist grundsätzlich portierbar. Bei einem Jobwechsel kann der neue Arbeitgeber den Vertrag im gleichen Durchführungsweg übernehmen (§ 4 BetrAVG). Alternativ kann der Vertrag mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Seit 2005 gilt Unverfallbarkeit nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahrs.

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