Berechnen Sie Nettolohn und Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich. Der Rechner zeigt die reduzierten AN-Beiträge, den vollen AG-Anteil und die Ersparnis gegenüber einer Beschäftigung im Normalbereich nach § 20 SGB IV.
Midijob-Rechner 2025 (Übergangsbereich)
§ 20 SGB IV — Reduzierte SV-Beiträge im Übergangsbereich 556–2.000 €
Rechtsgrundlage
- § 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) ↗
Beitragsberechnung im Übergangsbereich (Midijob)
Gültig ab: 1. 10. 2022
- § 20 Abs. 2a Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) ↗
Übergangsbereich Midijob — gleitende Beitragsreduktion
Gültig ab: 1. 10. 2022
Midijob im Übergangsbereich — So funktioniert die Gleitzone
Der Übergangsbereich (früher: Gleitzone) ist ein arbeits- und sozialrechtliches Konzept, das Beschäftigungen zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlichem Bruttogehalt umfasst. Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Ziel ist es, den Übergang vom Minijob in eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern, indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am unteren Einkommensrand entlastet werden.
Gleitformel und reduzierte Beiträge
Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge gleiten linear von fast null (knapp über der Minijobgrenze von 556 €) bis auf den vollen Arbeitnehmeranteil bei 2.000 €. Der Arbeitgeber zahlt hingegen stets den vollen Arbeitgeberanteil auf das tatsächliche Bruttogehalt. Trotz reduzierter Beiträge genießen Midijobber vollen Sozialversicherungsschutz — insbesondere in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Auswirkungen auf die Rente
Für die Rentenversicherung werden die vollen Ansprüche auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts berechnet, obwohl der Arbeitnehmer weniger Beiträge zahlt. Der Arbeitgeber trägt den Differenzbetrag. Midijobber haben damit die Möglichkeit, auch mit geringem Einkommen vollwertige Rentenbeitragszeiten zu erwerben.
Änderungen 2022
Zum 1. Oktober 2022 wurde die Obergrenze des Übergangsbereichs von 1.600 € auf 2.000 € angehoben. Gleichzeitig wurde die Minijobgrenze von 450 € auf 520 €, seit 2024 auf 556 € erhöht. Damit profitieren deutlich mehr Beschäftigte von der Midijob-Regelung als zuvor.
Häufig gestellte Fragen zum Midijob
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlichem Bruttogehalt. Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, haben aber vollen SV-Schutz.
Ab welchem Gehalt kein Midijob mehr?
Ab einem Bruttogehalt über 2.000 € monatlich gelten volle Sozialversicherungsbeiträge. Die Regelung gilt seit Oktober 2022 (vorher war die Grenze bei 1.600 €).
Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Minijob?
Beim Minijob (bis 556 €) zahlt der Arbeitnehmer keine oder nur geringe SV-Beiträge. Beim Midijob (556–2.000 €) zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge und hat vollen SV-Schutz.
Verliert man beim Midijob Rentenansprüche?
Nein. Im Midijob hat der Arbeitnehmer vollen Rentenversicherungsschutz. Die Beitragszeiten werden vollständig für die Rente angerechnet.
Wie hoch ist die Ersparnis beim Midijob?
Die Ersparnis steigt mit der Nähe zur Minijobgrenze. Bei 600 € Bruttogehalt sind die AN-SV-Beiträge fast null, bei 2.000 € entsprechen sie dem Normalsatz von ca. 20 %.