§ 8 SGB IV

Wie viele Stunden dürfen Sie 2026 im Minijob arbeiten? Berechnen Sie die maximale Stundenzahl, Ihren Nettoverdienst und die Arbeitgeberkosten. Die Minijob-Grenze liegt bei 603 Euro monatlich und ist dynamisch an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt. Alle Werte nach § 8 SGB IV.

Minijob-Rechner 2026

§ 8 SGB IV — Geringfügige Beschäftigung (max. 603 €)

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Ein Minijob — auch geringfügige Beschäftigung genannt — ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das regelmäßige monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Seit Oktober 2022 ist diese Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird nach der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3 berechnet. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro im Jahr 2026 ergibt sich eine Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat.

Sozialversicherung im Minijob

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Diese Pflicht besteht seit 2013 als Standardregelung — eine Befreiung ist jedoch auf Antrag möglich. Wer sich befreien lässt, erhält zwar das volle Brutto als Netto, verzichtet aber auf den vollen Erwerb von Rentenansprüchen, Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und die Berücksichtigung von Wartezeiten. Die Befreiung gilt für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und kann nicht widerrufen werden.

Arbeitgeberabgaben

Der Arbeitgeber eines Minijobbers zahlt erhebliche Pauschalen: 13 Prozent für die Krankenversicherung, 15 Prozent für die Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer. Hinzu kommen Umlagen für Krankheit (U1 mit 1,1 Prozent), Mutterschaft (U2 mit 0,22 Prozent) und die Insolvenzgeldumlage (0,06 Prozent). Insgesamt betragen die Arbeitgeberabgaben damit rund 31,4 Prozent auf das Bruttogehalt. Bei einem Verdienst von 600 Euro entstehen dem Arbeitgeber also Gesamtkosten von knapp 790 Euro.

Mindestbemessungsgrundlage

Für den Rentenversicherungsbeitrag des Minijobbers gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 175 Euro. Das bedeutet: Auch wenn jemand nur 100 Euro im Monat verdient, wird der RV-Eigenanteil von 3,6 Prozent auf mindestens 175 Euro berechnet, also mindestens 6,30 Euro monatlich. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch bei sehr niedrigen Verdiensten ein Mindestmaß an Rentenansprüchen aufgebaut wird.

Steuerliche Behandlung

Minijob-Einkünfte unterliegen in der Regel der pauschalen Besteuerung durch den Arbeitgeber mit 2 Prozent. Der Arbeitnehmer selbst muss den Verdienst nicht in der Einkommensteuererklärung angeben und zahlt keine Einkommensteuer darauf. Alternativ kann der Arbeitgeber auch die individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerklasse wählen, was aber selten vorkommt und für den Arbeitnehmer weniger vorteilhaft ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze beträgt 2026 voraussichtlich 603 Euro pro Monat. Seit Oktober 2022 ist sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3. Bei 13,90 Euro Mindestlohn ergibt sich 603 Euro.

Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?

Ja, standardmäßig sind Minijobber rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 % des Bruttoverdienstes. Sie können sich aber auf Antrag befreien lassen. Ohne RV-Pflicht erhalten Sie das volle Brutto als Netto, verlieren aber anteilige Rentenansprüche.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Es gibt keine feste Stundengrenze. Die maximale Stundenzahl ergibt sich aus der Minijob-Grenze geteilt durch Ihren Stundenlohn. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das maximal 43 Stunden pro Monat.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalen: 13 % KV, 15 % RV, 2 % Pauschsteuer plus Umlagen U1 (1,1 %), U2 (0,22 %) und Insolvenzgeldumlage (0,06 %). Das sind insgesamt rund 31,4 % auf das Brutto.

Muss ich meinen Minijob versteuern?

In der Regel nicht. Der Arbeitgeber übernimmt die Versteuerung mit einer Pauschsteuer von 2 %. Sie selbst müssen den Minijob-Verdienst nicht in Ihrer Steuererklärung angeben und zahlen keine Einkommensteuer darauf.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dürfen Sie genau einen Minijob ausüben. Wird ein zweiter Minijob aufgenommen, wird dieser mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig. Ohne Hauptbeschäftigung sind mehrere Minijobs bis insgesamt 603 Euro möglich.

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