Berechnen Sie Ihr Nettogehalt und Ihre Sozialabgaben im Übergangsbereich (Midijob). Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt zwischen 603,01 € und 2.000 € profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen bei vollem Rentenanspruch. Alle Werte nach § 20 SGB IV, gültig für 2026.
Midijob-Rechner 2026
§ 20 SGB IV — Übergangsbereich 603,01 € bis 2.000 €
Rechtsgrundlage
- § 20 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) ↗
Übergangsbereich (ehem. Gleitzone) — reduzierte Beitragsbemessung für Arbeitnehmer
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 8 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) ↗
Geringfügigkeitsgrenze: 603 € — Untergrenze des Übergangsbereichs
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 163 Abs. 10 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Voller Rentenanspruch trotz reduzierter Beiträge im Übergangsbereich
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema
Der Übergangsbereich — bis 2019 als Gleitzone bekannt — ist eine sozialversicherungsrechtliche Regelung, die Beschäftigten mit niedrigem Einkommen einen fließenden Übergang von der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) in die volle Sozialversicherungspflicht ermöglicht. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 20 des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV). Seit 2024 gilt der Übergangsbereich für Bruttoeinkommen zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.
Wie funktioniert der Übergangsbereich?
Im Übergangsbereich werden die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt berechnet, sondern auf eine fiktive, niedrigere Bemessungsgrundlage. Am unteren Rand des Bereichs (knapp über 603 Euro) ist diese fiktive Basis deutlich geringer als das Brutto, sodass der Arbeitnehmer nur sehr geringe Beiträge zahlt. Mit steigendem Gehalt nähert sich die fiktive Basis dem tatsächlichen Brutto an, bis bei 2.000 Euro kein Unterschied mehr besteht. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seinen Beitragsanteil immer auf das volle Bruttogehalt — der Vorteil liegt also ausschließlich beim Arbeitnehmer.
Der Faktor F
Für die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage wird ein jährlich festgelegter Faktor F verwendet. Dieser Faktor ergibt sich aus dem Verhältnis der Pauschalabgaben im Minijob zum Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Für 2026 liegt der Faktor F bei etwa 0,6847. Die konkrete Formel lautet: beitragspflichtige Einnahme = F mal 603 plus einem Aufschlag proportional zum Abstand des Brutto von der Minijob-Grenze. Diese etwas komplizierte Berechnung stellt sicher, dass der Übergang gleitend verläuft.
Voller Rentenanspruch
Ein wesentlicher Vorteil des Midijobs gegenüber dem Minijob: Im Übergangsbereich erwerben Beschäftigte trotz der reduzierten Arbeitnehmer-Beiträge volle Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, die Rente wird so berechnet, als hätte der Arbeitnehmer den vollen Beitrag auf sein tatsächliches Brutto gezahlt. Dies ist in § 163 Abs. 10 SGB VI geregelt und macht den Midijob rentenrechtlich sehr attraktiv.
Steuerpflicht im Midijob
Ob im Midijob Lohnsteuer anfällt, hängt von der Steuerklasse ab. In Steuerklasse I und IV bleibt ein Midijob-Einkommen durch den jährlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2026) in der Regel steuerfrei oder nur minimal belastet. In Steuerklasse V oder VI kann dagegen Lohnsteuer anfallen, auch bei Einkommen unter 2.000 Euro monatlich. Der hier dargestellte Rechner zeigt das Netto vor Lohnsteuer — für die genaue Steuerlast sollte ein Brutto-Netto-Rechner mit Steuerklassenangabe verwendet werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Midijob (Übergangsbereich)?
Ein Midijob liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 603,01 € und 2.000 € beträgt. Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitgeber den vollen Anteil auf das tatsächliche Brutto zahlt.
Wie hoch sind die reduzierten Beiträge?
Die Beiträge werden auf Basis einer fiktiven, niedrigeren Bemessungsgrundlage berechnet. Am unteren Ende (603,01 €) zahlt der AN fast nichts, am oberen Ende (2.000 €) nähern sich die Beiträge dem normalen Niveau. Die Formel ist in § 20 Abs. 2 SGB IV festgelegt.
Habe ich im Midijob vollen Rentenanspruch?
Ja, im Übergangsbereich erwerben Sie trotz reduzierter Arbeitnehmer-Beiträge volle Rentenpunkte (§ 163 Abs. 10 SGB VI). Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Minijob, bei dem nur anteilige Rentenansprüche entstehen.
Was ist der Faktor F?
Der Faktor F ist ein rechnerischer Wert, der jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt wird. Er bestimmt, wie stark die Beitragsbemessung im Übergangsbereich abgesenkt wird. Für 2026 liegt F bei ca. 0,6847.
Was passiert, wenn mein Gehalt die 2.000-€-Grenze überschreitet?
Überschreitet Ihr regelmäßiges Entgelt 2.000 € pro Monat, fallen die Vergünstigungen des Übergangsbereichs weg. Sie zahlen dann die normalen Sozialversicherungsbeiträge auf das volle Brutto.
Muss ich im Midijob Lohnsteuer zahlen?
In Steuerklasse I fällt im Midijob-Bereich in der Regel keine oder sehr wenig Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag (2026: 12.096 €) das zu versteuernde Jahreseinkommen oft übersteigt. In Steuerklasse V oder VI kann aber Lohnsteuer anfallen.