Wie hoch ist Ihre Bildungsgutschein-Förderung? Berechnen Sie Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Unterhaltsgeld nach §§ 81–82 SGB III — inklusive Bürgergeld-Weiterzahlung.
Rechtsgrundlage
- § 81 SGB III — Grundsatz der Förderung beruflicher Weiterbildung (SGB III) ↗
Fördervoraussetzungen: Arbeitslosigkeit, Arbeitsbedrohung, Berufsrückkehr
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 82 SGB III — Bildungsgutschein (SGB III) ↗
Ausgabe, Gültigkeit und Einlösung des Bildungsgutscheins
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 83 SGB III — Zugelassene Träger und Maßnahmen (SGB III) ↗
AZAV-Zertifizierung der Träger und Maßnahmen erforderlich
Gültig ab: 1. 1. 2026
Bildungsgutschein 2026 — §§ 81–82 SGB III, AZAV, Förderdauer
Bildungsgutschein — §§ 81–82 SGB III
Der Bildungsgutschein (§ 82 SGB III) ist das zentrale Instrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Er wird ausgestellt, wenn die Teilnahme an einer Maßnahme für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Mit dem Gutschein können Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte bei zugelassenen Trägern eine Qualifizierung absolvieren, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.
Fördervoraussetzungen
Die Grundvoraussetzungen für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins (§ 81 SGB III) sind: Arbeitslosigkeit oder konkrete Arbeitsbedrohung, fehlende Berufsausbildung oder Berufsrückkehr nach mindestens 4 Jahren Berufsunterbrechung. Bei Beschäftigten ist seit dem Qualifizierungschancengesetz (2019) auch ein gesicherter Förderbedarf bei drohender Strukturveränderung möglich — mit anteiliger Arbeitgeberbeteiligung an den Kosten.
AZAV-Zertifizierung: Pflicht für Träger
Seit 2012 müssen alle Träger und Maßnahmen, die über Bildungsgutscheine finanziert werden, nach der AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle anerkannt sein (§ 83 SGB III). Dies stellt Qualitätsstandards sicher und schützt Teilnehmer vor fragwürdigen Anbietern.
Leistungsumfang: Was wird finanziert?
Über den Bildungsgutschein werden Lehrgangsgebühren direkt an den Träger gezahlt. Zusätzlich können erstattet werden: Fahrtkosten (Pauschale bis 5,20 €/Fahrtag), Lernmittelkosten, auswärtige Unterbringungskosten sowie Kinderbetreuungskosten für die Dauer der Maßnahme. Während einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein wird ggf. Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiter gezahlt. Seit 2023 gibt es zusätzlich einen Weiterbildungsbonus von 150 €/Monat nach § 87a SGB III.
Maximale Förderdauer
Die maximale Förderdauer einer Maßnahme über Bildungsgutschein beträgt nach § 84 SGB III 24 Monate. Für Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen kann eine längere Förderung beantragt werden, wenn die Abschlussquote des Trägers den BA-Vorgaben entspricht.
Häufige Fragen zum Bildungsgutschein
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Arbeitnehmer und Arbeitslose können einen Bildungsgutschein (§ 82 SGB III) erhalten, wenn sie arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind, oder einen Berufsabschluss nachholen wollen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Ausgabe. Auch Beschäftigte können im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert werden.
Was wird mit dem Bildungsgutschein finanziert?
Mit dem Bildungsgutschein werden Maßnahmekosten (Lehrgangsgebühren) direkt an den zugelassenen Träger gezahlt. Zusätzlich können Fahrtkosten (§ 83 SGB III), notwendige auswärtige Unterkunftskosten, Lernmittel und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Der Wert des Bildungsgutscheins entspricht den genehmigten Maßnahmekosten.
Wie lange darf ein Bildungsgutschein gültig sein?
Ein Bildungsgutschein ist nach § 82 Abs. 3 SGB III in der Regel 3 Monate gültig. Er kann verlängert werden, wenn es gute Gründe gibt (z.B. keine freien Plätze beim gewünschten Träger). Die maximale Förderdauer einer Maßnahme beträgt nach § 84 SGB III grundsätzlich 24 Monate.
Wird Bürgergeld während einer Weiterbildung weitergezahlt?
Ja. Wer Bürgergeld bezieht und an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, erhält das Bürgergeld weiter (Unterhaltsgeld). Zusätzlich kann ein monatlicher Weiterbildungsbonus von 150 € (§ 87a SGB III) gewährt werden. Der Bildungsgutschein unterbricht nicht den SGB-II-Leistungsbezug.
Muss der Träger für Bildungsgutscheine zertifiziert sein?
Ja. Träger und Maßnahmen müssen nach der AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein (§ 83 SGB III). Die Zertifizierungsstellen werden von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassen. Nur bei zugelassenen Trägern kann der Bildungsgutschein eingelöst werden.
Welche Fahrtkosten werden beim Bildungsgutschein übernommen?
Fahrtkosten werden bis zur günstigsten zumutbaren Verbindung (öffentlicher Nahverkehr) erstattet. Die BA-Richtlinien sehen eine Pauschale von bis zu 5,20 €/Fahrtag vor. Bei ca. 20 Arbeitstagen pro Monat sind das max. 104 €/Monat. Bei auswärtiger Unterbringung können auch Übernachtungskosten in angemessener Höhe übernommen werden.