Berechnen Sie die Verjährungsfrist Ihrer Forderung nach dem BGB. Ob Standardforderung (3 Jahre), kaufrechtlicher Mangel (2 Jahre) oder Immobilienmangel (5 Jahre) — ermitteln Sie das genaue Verjährungsdatum und prüfen Sie, ob Hemmungsmöglichkeiten bestehen.
Verjährungsrechner 2025 – BGB Fristen
Rechtsgrundlage
- § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Regelmäßige Verjährungsfrist (3 Jahre)
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 199 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 438 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Kaufrechtliche Verjährungsfristen
Gültig ab: 1. 1. 2002
Verjährung im deutschen Recht: Fristen, Beginn und Hemmung
Die Verjährung ist ein zentrales Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts. Sie soll Rechtsfrieden schaffen, indem nach Ablauf bestimmter Fristen der Schuldner die Leistung verweigern darf (§ 214 BGB). Die Forderung besteht weiter, kann aber nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.
Die regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre (§ 195 BGB)
Die mit der Schuldrechtsreform 2002 eingeführte regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt für die meisten zivilrechtlichen Ansprüche: Kaufpreisforderungen, Mietforderungen, Dienstleistungshonorare, Schadensersatzansprüche und Lohnansprüche. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat.
Besondere Fristen im Kaufrecht (§ 438 BGB)
Für kaufrechtliche Mängelansprüche gelten abweichende Fristen: Bewegliche Sachen verjähren in 2 Jahren ab Ablieferung, Bauwerke und Baumaterialien in 5 Jahren. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels greift wieder die regelmäßige Frist von 3 Jahren ab Kenntnis.
Hemmung und Neubeginn der Verjährung
Die Verjährung kann gehemmt werden (§§ 203–213 BGB) — beispielsweise durch Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, durch Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids. Während der Hemmung ruht die Frist. Ein Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB) tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt oder eine Vollstreckungshandlung vorgenommen wird.
Absolute Höchstfristen
Neben den kenntnisabhängigen Fristen existieren absolute Höchstfristen: 10 Jahre für Schadensersatzansprüche (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB), 30 Jahre für Personenschäden und Freiheitsentziehung (§ 199 Abs. 2 BGB). Diese laufen unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers ab Entstehung des Anspruchs.
Häufige Fragen zur Verjährung
Wie lange ist die allgemeine Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis davon erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
Kann die Verjährung gehemmt werden?
Ja, die Verjährung wird durch Verhandlungen (§ 203 BGB), Klageerhebung (§ 204 BGB) oder Mahnbescheid gehemmt. Während der Hemmung läuft die Frist nicht weiter. Nach Ende der Hemmung verlängert sich die Restfrist auf mindestens 6 Monate.
Wann beginnt die Verjährung zu laufen?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine Forderung aus 2023 beginnt also am 31.12.2023 zu verjähren und endet am 31.12.2026.
Welche Verjährungsfrist gilt für kaufrechtliche Mängel?
Kaufrechtliche Mängelansprüche verjähren nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 2 Jahren ab Ablieferung der Sache. Bei Baumängeln an Immobilien beträgt die Frist 5 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gilt die regelmäßige Frist von 3 Jahren.
Gibt es eine absolute Höchstfrist der Verjährung?
Ja. Unabhängig von Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach 10 Jahren (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) bzw. 30 Jahren bei Personenschäden (§ 199 Abs. 2 BGB). Diese absoluten Fristen laufen ab Entstehung des Anspruchs, nicht ab Kenntnis.