Berechnen Sie die steuerfreien Zuschläge fuer Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG. 25%/40% Nachtzuschlag, 50% Sonntagszuschlag, 125% Feiertagszuschlag — alle steuerfrei bis 50 €/h Grundlohn.
Rechtsgrundlage
- § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ↗
Nacht- und Schichtarbeit — Zuschlagspflicht
Gültig ab: 1. 7. 2005
- § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerfreie Zuschlaege fuer Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema
Arbeitnehmer, die in der Nacht, an Sonntagen oder an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf Zuschläge. Diese Zuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei — geregelt in EStG § 3b. Die Steuerfreiheit gilt jedoch nur bis zu einem Grundlohn von maximal 50€ pro Stunde.
Nachtarbeitszuschlag
Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt vor, wenn sie zwischen 23:00 und 6:00 Uhr geleistet wird. Der steuerfreie Zuschlag beträgt 25% des Grundlohns fuer die „Normalnacht" (23–24h und 4–6h) und 40% fuer die „tiefe Nacht" (0–4h). Die hoehere Staffelung fuer die tiefe Nacht reflektiert die besondere Belastung durch die Umkehrung des Schlaf-Wach-Rhythmus.
Sonntags- und Feiertagszuschlag
Sonntagsarbeit (Samstag 0:00 bis Sonntag 24:00) erhaelt einen Zuschlag von 50% des Grundlohns. Fuer gesetzliche Feiertage beträgt der Zuschlag sogar 125% — der hoechste aller steuerfreien Zuschläge. Beide Zuschläge sind steuerfrei, wenn der Grundlohn 50€/h nicht übersteigt.
Beruecksichtigung des Grundlohns
Die Steuerfreiheit ist an die Hoehe des Grundlohns geknüpft. Bei einem Stundenlohn von 30€ werden die Zuschläge auf Basis der vollen 30€ berechnet. Bei 80€/h werden nur 50€/h für die Steuerfreiheit herangezogen — die darüberliegenden 30€/h bleiben steuerpflichtig. Der Rechner zeigt beide Szenarien transparent.
Haeufig gestellte Fragen zum Nachtarbeitszuschlag-Rechner
Wie hoch ist der steuerfreie Nachtzuschlag nach § 3b EStG?
Der Nachtzuschlag beträgt nach EStG § 3b Abs. 1 Nr. 1 fuer Nachtarbeit 25% des Grundlohns. Fuer die tiefe Nacht (0:00 bis 4:00 Uhr) erhöht sich der Zuschlag auf 40%. Voraussetzung ist, dass der Grundlohn 50€ pro Stunde nicht übersteigt — bei höherem Lohn wird nur dieser Maximalbetrag fuer die Steuerfreiheit herangezogen.
Welche Nachtstunden sind zuschlagpflichtig?
Nachtarbeit im Sinne des ArbZG § 2 Abs. 3 umfasst die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Innerhalb dieser Nachtzeit gilt: 23:00 bis 24:00 und 4:00 bis 6:00 erhalten 25% Zuschlag, 0:00 bis 4:00 (tiefe Nacht) erhalten 40% Zuschlag. Die Zuschläge sind steuerfrei, wenn der Grundlohn 50€/h nicht übersteigt.
Wie wird der Sonntagszuschlag berechnet?
Der Sonntagszuschlag nach EStG § 3b Abs. 1 Nr. 2 beträgt 50% des Grundlohns fuer alle Stunden, die zwischen Samstag 0:00 und Sonntag 24:00 gearbeitet werden. Dieser Zuschlag ist steuerfrei, sofern der Grundlohn 50€/h nicht übersteigt. Im Unterschied zum Nachtzuschlag gilt keine Staffelung.
Was ist der Unterschied zwischen 25% und 40% Nachtzuschlag?
Der 25%-Zuschlag gilt fuer Nachtarbeitsstunden ausserhalb der tiefen Nacht — also 23:00 bis 24:00 und 4:00 bis 6:00. Der 40%-Zuschlag gilt nur fuer die tiefe Nacht von 0:00 bis 4:00, in der die Belastung für den Arbeitnehmer besonders hoch ist. Beide Sätze sind steuerfrei bis zu einem Grundlohn von 50€/h.
Gibt es eine Obergrenze fuer den steuerfreien Grundlohn?
Ja, nach EStG § 3b Abs. 2 ist die Steuerfreiheit auf einen Grundlohn von hoechstens 50€ pro Stunde begrenzt. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als 50€/h, wird nur der Anteil bis 50€/h fuer die Berechnung der steuerfreien Zuschläge herangezogen. Der übersteigende Lohnanteil bleibt regulär steuerpflichtig.
Wie wird der Feiertagszuschlag berechnet?
Der Feiertagszuschlag nach EStG § 3b Abs. 1 Nr. 3 beträgt 125% des Grundlohns für alle Stunden an gesetzlichen Feiertagen. Dies ist der höchste Zuschlag im Rahmen der steuerfreien Zuschläge. Auch hier gilt: Der Grundlohn darf 50€/h nicht übersteigen, sonst wird der Anteil darüber regulär besteuert.