Pruefen Sie die Einhaltung der gesetzlichen Mindestruhezeit von 11 Stunden. Der Rechner zeigt, wie viele Stunden zwischen dem Ende Ihrer Schicht und dem Beginn der naechsten verbleiben.
Rechtsgrundlage
- § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ↗
Mindestruhezeit — mindestens 11 zusammenhängende Stunden
Gültig ab: 1. 7. 2005
Kurz zum Thema
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt in § 5 eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitszeiten vor. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Beschaeftigte genuegend Zeit fuer Erholung und Regeneration haben. Die Ruhezeit beginnt nach dem Ende der taeglichen Arbeitszeit und endet mit dem Beginn der naechsten Schicht.
Berechnung der Ruhezeit
Die Ruhezeit berechnet sich als Differenz zwischen 24 Stunden und der effektiven taeglichen Arbeitszeit. Die effektive Arbeitszeit ergibt sich aus der Brutto-Schichtdauer abzueglich aller Ruhepausen. Ein Arbeitnehmer mit einer 8-stuendigen Schicht und 30 Minuten Pause hat eine effektive Arbeitszeit von 7,5 Stunden — damit verbleiben 16,5 Stunden Ruhezeit.
Ausnahmen und Verkuerzungsmöglichkeiten
Das ArbZG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkuerzung der Ruhezeit auf 10 Stunden. Dies ist jedoch nur moeglich, wenn die verkuerzte Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats durch eine verlaengerte Ruhezeit ausgeglichen wird. Ausserdem gelten fuer bestimmte Berufsgruppen und Taetigkeitsbereiche sonderregelungen, die von den 11 Stunden abweichen koennen.
Schichtarbeit und Nachtarbeit
Bei Schichtarbeit mit Uebergang ueber Mitternacht berechnet der Rechner die Schichtdauer automatisch korrekt. Auch bei unregelmaessigen Schicht- mustern undlangen Nachtschichten bleibt die Pruefung der Mindestruhezeit zuverlaessig. Die Berechnung beruecksichtigt dabei alle eingegebenen Pausen.
Haeufig gestellte Fragen zum ArbZG Ruhezeit-Rechner
Was bedeutet die Mindestruhezeit von 11 Stunden?
Nach ArbZG § 5 Abs. 1 muessen Arbeitgeber ihren Beschaeftigten zwischen dem Ende einer taeglichen Arbeitszeit und dem Beginn der naechsten taeglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewaehren. Diese Ruhezeit dient der Erholung und dem Gesundheitsschutz.
Gilt die 11-Stunden-Ruhezeit auch fuer Schichtarbeit?
Ja, die Mindestruhezeit gilt auch bei Schichtarbeitern. Allerdings sieht ArbZG § 5 Abs. 2 eine Verkuerzungsmöglichkeit auf 10 Stunden vor, wenn die verkuerzte Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats durch eine verlaengerte Ruhezeit ausgeglichen wird. Der Rechner zeigt die Standardvorgabe von 11 Stunden an.
Werden Pausen auf die Ruhezeit angerechnet?
Nein, die waehrend der Arbeitszeit gewaehrten Ruhepausen zaehlen nicht zur Ruhezeit im Sinne des ArbZG § 5. Die Ruhezeit beginnt nach dem Ende der letzten Pausenzeit und endet mit dem Beginn der naechsten Schicht. Nur die effektive Arbeitszeit (Bruttozeit minus Pausen) mindert die verfuegbare Ruhezeit.
Was passiert bei einer Nachtschicht von 22 Uhr bis 6 Uhr?
Der Rechner beruecksichtigt automatisch den Uebergang ueber Mitternacht. Eine Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 umfasst 8 Stunden. Daraus ergeben sich 16 Stunden Ruhezeit — mehr als die erforderlichen 11 Stunden. Die Mindestruhezeit ist damit eingehalten.
Gibt es Ausnahmen fuer bestimmte Branchen?
Ja, das ArbZG sieht fuer bestimmte Taetigkeitsbereiche Verkuerzungsmöglichkeiten vor. Fuer Beschaeftigte in Kraftfahr-, Schiffs- oder Bootsfuehrung gelten andere Ruhezeitregelungen. Ausserdem kann die Ruhezeit in Notfaellen und bei außergewoehnlichen Umstaenden verlaengert werden.
Wie wird die Ruhezeit bei Teilzeit berechnet?
Bei Teilzeitbeschaeftigten mit kurzer Arbeitszeit steht entsprechend mehr Ruhezeit zur Verfuegung. Ein Arbeitnehmer mit 4 Stunden taeglicher Arbeitszeit hat 20 Stunden Ruhezeit — weit mehr als die vorgeschriebenen 11 Stunden. Die Berechnung erfolgt unabhaengig vom Beschaeftigungsumfang.