§ 14 BRKG i.V.m. ARV — Auslandstagegelder 2026

Berechnen Sie Auslandstagegelder für Bundesbeamte nach § 14 Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Verbindung mit der Auslandsreisekostenverordnung (ARV). Wählen Sie das Reiseland und geben Sie die Anzahl der vollen und halben Reisetage ein — der Rechner ermittelt das erstattungsfähige Gesamttagesgeld.

Auslandstagegelder Bundesbeamte (§ 14 BRKG)

ARV-Tagessätze für Auslandsdienstreisen berechnen

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Letzte Aktualisierung: 24. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Auslandstagegelder nach § 14 BRKG 2026 — Alles Wichtige

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt die Reisekostenerstattung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte auf Dienstreisen. § 14 BRKG verweist für Auslandsdienstreisen auf die Auslandsreisekostenverordnung (ARV), die für jedes Land eigene Tagessätze festlegt. Diese Pauschalen decken den Verpflegungsmehraufwand (Mahlzeiten, Trinkgelder) ab.

Länderspezifische Tagessätze der ARV

Die ARV legt für über 180 Länder und Territorien eigene Tagessätze fest. Diese variieren erheblich je nach lokalem Preisniveau: Während für Polen 42 € pro Tag angesetzt werden, beträgt der Satz für Japan 74 € und für die Schweiz 83 € täglich. Die Sätze werden regelmäßig durch das Bundesministerium des Innern angepasst, zuletzt wurden verschiedene Länder für 2026 aktualisiert.

Volle und halbe Tagegelder

Ein volles Tagegeld wird gewährt, wenn die Abwesenheit vom Wohnort oder der Dienststätte mehr als 8 Stunden beträgt. Bei einer Abwesenheit zwischen 4 und 8 Stunden wird das halbe Tagegeld (50 % des Tagessatzes) gezahlt. Bei weniger als 4 Stunden Abwesenheit besteht kein Anspruch auf Tagegeld. An- und Abreisetag werden nach der tatsächlichen Abwesenheitsdauer bewertet.

Kürzungen bei unentgeltlicher Verpflegung

Wird dem Beamten während der Dienstreise eine Mahlzeit unentgeltlich gestellt (z. B. durch den Veranstalter einer Tagung), ist das Tagegeld zu kürzen: Frühstück − 20 %, Mittagessen − 40 %, Abendessen − 40 % des Tagessatzes. Diese Kürzungen sind im Rechner nicht erfasst und müssen bei der Reisekostenabrechnung manuell berücksichtigt werden.

Steuerliche Behandlung

Auslandstagegelder, die auf Basis der ARV-Sätze gezahlt werden, sind für Bundesbeamte grundsätzlich einkommensteuerfreie Reisekostenerstattungen. Das Steuerrecht kennt für Arbeitnehmer allgemein steuerliche Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen (BMF-Schreiben zu Auslandsreisekosten), die sich ebenfalls an den ARV-Sätzen orientieren.

Abgrenzung von anderen Reisekosten

Das Tagegeld deckt ausschließlich Verpflegungsmehraufwendungen ab. Fahrtkosten (Flug, Bahn, Mietwagen) werden nach § 4 BRKG erstattet. Übernachtungskosten werden nach § 12 BRKG gesondert gegen Nachweis oder nach Übernachtungspauschale abgerechnet. Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Gepäckbeförderung) werden nach § 10 BRKG gegen Nachweis erstattet.

Häufige Fragen zu Auslandstagegeldern (§ 14 BRKG)

Wer hat Anspruch auf Auslandstagegelder nach § 14 BRKG?

Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen, die im Rahmen einer Dienstreise ins Ausland reisen, haben nach § 14 BRKG Anspruch auf Auslandstagegelder. Die konkreten Tagessätze für jedes Land sind in der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) festgelegt, auf die § 14 BRKG verweist.

Was ist der Unterschied zwischen vollem und halbem Tagegeld?

Ein volles Tagegeld wird gewährt, wenn die Abwesenheit vom Wohnort mehr als 8 Stunden beträgt. Bei einer Abwesenheit von 4 bis 8 Stunden wird nur die Hälfte des Tagessatzes gewährt. Bei weniger als 4 Stunden besteht kein Anspruch auf Tagegeld. Diese Regelung gilt für An- und Abreisetage sowie für Tage mit kürzerer Abwesenheit.

Sind Auslandstagegelder steuerpflichtig?

Auslandstagegelder, die auf Basis der gesetzlichen Sätze nach BRKG und ARV gezahlt werden, sind für Bundesbeamte grundsätzlich steuerfrei, soweit sie die steuerlichen Pauschalen nach § 4 Abs. 5 EStG i.V.m. den BMF-Ländergruppen nicht überschreiten. Bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber sind die jeweiligen steuerlichen Freigrenzen maßgeblich.

Gelten die BRKG-Sätze auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?

Das BRKG gilt direkt nur für Bundesbeamte. Für Tarifbeschäftigte des Bundes (TVöD) und der Länder gelten eigene tarifvertragliche Regelungen, die sich aber oft an den BRKG-Sätzen orientieren. Privatwirtschaftliche Arbeitnehmer richten sich nach den allgemeinen steuerlichen Auslandstagessätzen des BMF.

Werden Übernachtungskosten separat erstattet?

Ja, Übernachtungskosten werden nach § 12 BRKG grundsätzlich gegen Nachweis erstattet. Alternativ kann eine Übernachtungspauschale nach der ARV angesetzt werden. Das Auslandstagegeld nach § 14 BRKG deckt nur die Verpflegungsmehraufwendungen ab — Unterkunft und Fahrtkosten werden gesondert abgerechnet.

Wie wird das Tagegeld bei mehrtägigen Dienstreisen berechnet?

Bei mehrtägigen Dienstreisen wird für jeden vollen Reisetag mit Abwesenheit über 8 Stunden der volle Tagessatz gewährt. Der An- und Abreisetag werden nach der tatsächlichen Abwesenheitsdauer berechnet (≥8h = voll, 4-8h = halb). Für jeden Tag im Ausland gilt der Tagessatz des Landes, in dem die Nacht verbracht wird.

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