Berechnen Sie den Mindestlohn-Monatsverdienst für 2025, 2026 oder 2027 und prüfen Sie, ob Ihr aktueller Stundenlohn dem gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 MiLoG entspricht. Der Rechner zeigt Monatslohn, Jahresverdienst und die Differenz zu Ihrem tatsächlichen Gehalt.
Mindestlohn Rechner Deutschland 2026
Mindestlohn-Monatsverdienst berechnen und Ihr Gehalt prüfen
Rechtsgrundlage
- § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Mindestlohn 2026: 13,90 €/h
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Fälligkeit des Mindestlohns
Gültig ab: 1. 1. 2026
Mindestlohn in Deutschland: Rechtsgrundlage und Berechnung
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt und gilt seit dem 1. Januar 2015. Er sichert eine Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer und wird regelmäßig durch die Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Seit 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde.
Berechnung des Monatslohns
Da der Mindestlohn als Stundenlohn definiert ist, muss er für die monatliche Gehaltsabrechnung umgerechnet werden. Die durchschnittlichen Monatsstunden ergeben sich aus den vereinbarten Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 4,33 (52 Kalenderwochen geteilt durch 12 Monate). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden sind das ca. 173,2 Monatsstunden, was einem Bruttomonatsgehalt von ca. 2.407 € entspricht.
Mindestlohn-Entwicklung 2024–2027
Der Mindestlohn wurde in den letzten Jahren deutlich angehoben: Von 12,41 € (2024) über 12,82 € (2025) auf 13,90 € (2026). Für 2027 wird auf Vorschlag der Mindestlohnkommission ein Satz von voraussichtlich 14,60 €/h erwartet. Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung der Bundesregierung auf Empfehlung der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission.
Geltungsbereich und Ausnahmen
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Nationalität. Ausnahmen bestehen für Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktikanten (Orientierungspraktikum oder Pflichtpraktikum unter 3 Monaten) und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
Branchenmindestlöhne
In einigen Branchen gelten höhere Mindestlöhne, die durch allgemeinverbindliche Tarifverträge oder Rechtsverordnungen festgelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Pflegebranche (bis zu 20,50 €/h für Fachkräfte), das Bauhauptgewerbe, das Elektrohandwerk und die Gebäudereinigung. Diese Branchenmindestlöhne gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor.
Kontrolle und Sanktionen
Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überwacht. Arbeitgebern, die den Mindestlohn unterschreiten, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 €. Arbeitnehmer haben zudem einen zivilrechtlichen Anspruch auf Nachzahlung des Differenzbetrags für die vergangenen drei Jahre.
Häufige Fragen zum Mindestlohn
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde (§ 1 MiLoG). Er gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, unabhängig von der Branche.
Wie berechne ich meinen Monatslohn beim Mindestlohn?
Der Monatslohn ergibt sich aus den Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat) × dem Mindestlohn pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden und 13,90 €/h sind das ca. 2.407 € brutto im Monat.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, der Mindestlohn gilt auch für Minijobber (geringfügig Beschäftigte). Bei der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze von 556 € pro Monat (2026) und dem Mindestlohn von 13,90 €/h dürfen Minijobber maximal ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Ausnahmen vom Mindestlohn bestehen für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung), Praktikanten bei Pflichtpraktikum oder Orientierungspraktikum unter 3 Monaten, sowie Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung.
Wie hat sich der Mindestlohn entwickelt?
Der Mindestlohn wurde schrittweise erhöht: 2024 betrug er 12,41 €/h, 2025 stieg er auf 12,82 €/h und 2026 auf 13,90 €/h. Für 2027 wird ein Mindestlohn von voraussichtlich 14,60 €/h erwartet. Die Anpassung erfolgt auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.