§ 1 MiLoG — Mindestlohn 2026: 13,90 €/h

Berechnen Sie die Gesamtkosten eines Mindestlohn-Arbeitsverhältnisses aus Arbeitgebersicht: Bruttogehalt basierend auf dem Mindestlohn 2026 (13,90 €/h) plus Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen — die tatsächlichen Vollkosten pro Monat und Jahr.

Mindestlohn Gesamtkosten Arbeitgeber Rechner 2026

Vollkosten eines Mindestlohn-Arbeitsverhältnisses berechnen

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Letzte Aktualisierung: 22. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Mindestlohn und Arbeitgeberbelastung 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Für Arbeitgeber ist das Bruttogehalt jedoch nur ein Teil der tatsächlichen Personalkosten. Zusätzlich fallen Arbeitgeber-Anteile an der Sozialversicherung und verschiedene Umlagen an, die die Gesamtkosten um rund 20 % erhöhen.

Zusammensetzung der Arbeitgeberkosten

Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers setzen sich aus mehreren Pflichtbeiträgen zusammen:

  • Krankenversicherung (KV): 7,3 % des Bruttogehalts (AG-Anteil des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %). Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der hälftig getragen wird.
  • Pflegeversicherung (PV): 1,7 % AG-Anteil (Gesamtbeitrag 3,4 %, hälftig). Kinderlose Arbeitnehmer über 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 % — dieser geht nicht zu Lasten des AG.
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 % AG-Anteil (Gesamtbeitrag 18,6 %).
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 % AG-Anteil (Gesamtbeitrag 2,6 %).

Umlagen und Unfallversicherung

Neben der Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber weitere Umlagen: Die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) wird vollständig vom Arbeitgeber getragen und variiert je nach Branche und Gefahrenklasse. Dazu kommen die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit), U2 (Mutterschaftsaufwendungen) und U3 (Insolvenzgeldumlage). Zusammen liegen diese Zusatzkosten typischerweise bei 1,0 % bis 3,0 % des Bruttogehalts.

Vollkosten bei Mindestlohn

Bei einer Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) und dem Mindestlohn 2026 von 13,90 €/h ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2.407 €. Mit den Arbeitgeberanteilen steigen die Gesamtkosten auf ca. 2.880 € pro Monat bzw. ca. 34.600 € pro Jahr. Teilzeitkräfte kosten proportional weniger — bei 20 Wochenstunden entsprechend ca. die Hälfte.

Mindestlohn-Entwicklung

Der Mindestlohn wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € und zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € angehoben. Die Mindestlohnkommission schlägt regelmäßig Anpassungen vor, die von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden. Für 2027 wird ein Mindestlohn von voraussichtlich 14,60 € erwartet.

Häufige Fragen zu Mindestlohn-Arbeitgeberkosten

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren (mit wenigen Ausnahmen wie Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten oder Praktikanten unter bestimmten Bedingungen).

Welche Lohnnebenkosten trägt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt seinen Anteil an der Sozialversicherung: Krankenversicherung (7,3 %), Pflegeversicherung (1,7 %), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Dazu kommen Unfallversicherung und Umlagen (U1, U2, U3) — zusammen typischerweise ca. 1,6 %.

Wie berechnen sich die Monatsstunden?

Die durchschnittlichen Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 4,33 (= 52 Wochen / 12 Monate). Bei einer 40-Stunden-Woche sind das ca. 173,2 Monatsstunden.

Was sind die Gesamtkosten eines Mindestlohn-Arbeitnehmers pro Monat?

Bei Vollzeit (40 h/Woche) und Mindestlohn 2026 (13,90 €/h) betragen die Gesamtkosten ca. 2.880 € pro Monat — das Bruttogehalt von ca. 2.407 € plus ca. 473 € AG-Sozialversicherung und Umlagen.

Gilt der Mindestlohn für alle Branchen?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG gilt branchenübergreifend. In einigen Branchen gibt es allerdings höhere Branchenmindestlöhne (z. B. Bau, Pflege, Elektrohandwerk), die durch Tarifverträge oder Rechtsverordnung festgelegt werden und den gesetzlichen Mindestlohn übersteigen.

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