Prüfen Sie, ob eine Beschäftigung als Minijob, Midijob oder sozialversicherungspflichtige Stelle gilt. Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 beträgt 556 €/Monat (§ 8 SGB IV). Arbeitgeber zahlen beim Minijob eine Pauschale von 30 %. Der Midijob-Übergangsbereich reicht von 556,01 € bis 2.000 € monatlich.
Minijob Geringfügigkeitsgrenze Rechner 2026
Minijob oder Midijob? Grenze 556 € monatlich — § 8 SGB IV
Rechtsgrundlage
- § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ↗
Geringfügige Beschäftigung — Minijob-Grenze 556 €/Monat (2026)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 20 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ↗
Midijob-Übergangsbereich: 556,01–2.000 €/Monat
Gültig ab: 1. 10. 2022
Minijob und Geringfügige Beschäftigung 2026
Geringfügige Beschäftigung — umgangssprachlich Minijob — ist in § 8 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt. Eine Beschäftigung gilt als geringfügig, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 556 € monatlich nicht übersteigt (Stand 2026). Minijobber sind grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit — sie zahlen weder Kranken-, Pflege-, Renten- noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Geringfügigkeitsgrenze 2026 — dynamisch an Mindestlohn gekoppelt
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze nicht mehr statisch, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn geknüpft (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Sie berechnet sich als: Mindestlohn × 10 Stunden/Woche × 52 Wochen / 12 Monate. Bei einem Mindestlohn von 12,41 €/h (2026) ergibt sich damit eine Grenze von 556 €/Monat. Steigt der Mindestlohn, erhöht sich automatisch auch die Minijob-Grenze.
Arbeitgeberpauschale beim Minijob
Arbeitgeber zahlen für Minijobber eine pauschale Abgabe von insgesamt 30 %: 13 % für die Krankenversicherung (§ 249b SGB V), 15 % für die Rentenversicherung (§ 172 SGB VI) und 2 % Pauschalsteuer nach § 40a EStG (alternativ Lohnsteuer nach individuellen Merkmalen). Hinzu kommen Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1, U2) sowie die Insolvenzgeldumlage. Die Abgaben werden über die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) abgeführt.
Optionale Rentenversicherung für Minijobber
Arbeitnehmer im Minijob sind rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen. Empfehlenswert ist es jedoch, den Arbeitgeberbeitrag von 15 % auf den regulären Rentenversicherungsbeitrag (18,6 %) aufzustocken. Der eigene Zusatzbeitrag beträgt dann nur 3,6 % des Entgelts, sichert aber volle Rentenansprüche und Zugang zu weiteren Sozialleistungen.
Midijob-Übergangsbereich — reduzierte Beiträge
Wer zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich verdient, befindet sich im Midijob-Übergangsbereich (§ 20 SGB IV). Hier zahlen Arbeitnehmer nur einen reduzierten SV-Beitrag: Bei 556 € sind es ca. 5 %, bei 2.000 € der reguläre Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20,575 %. Der Beitragssatz steigt linear (Gleitzone). Der Arbeitgeber zahlt immer den vollen Arbeitgeberanteil. Das schützt Beschäftigte mit niedrigem Einkommen vor unverhältnismäßig hohen Beitragslasten.
Mehrere Minijobs und Zusammenrechnung
Wer neben einer Hauptbeschäftigung (SV-pflichtig) einen Minijob ausübt, bleibt mit diesem Minijob sozialversicherungsfrei — unabhängig von der Zahl. Wer hingegen mehrere Minijobs nebeneinander hat (ohne Hauptbeschäftigung), muss aufpassen: Die Entgelte werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 556 €, werden alle Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. Der erste Minijob bleibt dabei ausgenommen — nur der zweite und weitere werden addiert.
Häufig gestellte Fragen zum Minijob 2026
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV beträgt 2026 monatlich 556 €. Sie ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn 12,41 €/h × 10 Stunden/Woche × 52 Wochen / 12 Monate. Bei einer Mindestlohnerhöhung steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt eine Gesamtpauschale von 30 %: 13 % für die Krankenversicherung (§ 249b SGB V), 15 % für die Rentenversicherung (§ 172 SGB VI) und 2 % Pauschalsteuer (§ 40a EStG). Der Arbeitnehmer selbst zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge — außer er stockt den Rentenversicherungsbeitrag freiwillig auf den vollen Beitragssatz auf (empfohlen für spätere Rentenansprüche).
Was ist ein Midijob (Übergangsbereich)?
Der Übergangsbereich (§ 20 SGB IV) liegt 2026 zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich. Arbeitnehmer im Midijob zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge — der AN-Beitragssatz steigt gleitend von ca. 5 % bei 556 € auf den regulären Satz von ca. 20,575 % bei 2.000 €. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Arbeitgeberanteil. Dadurch werden niedrige Einkommen entlastet, ohne den Sprung in die volle SV zu erzwingen.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere Minijobs nebeneinander werden hingegen zusammengerechnet: Übersteigt die Summe die Geringfügigkeitsgrenze von 556 €, werden alle Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: der zuerst aufgenommene Minijob bleibt frei, alle weiteren werden addiert.
Wie ändert sich die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn?
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn geknüpft (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Sie entspricht dem Monatsentgelt bei 10 Stunden Wochenarbeitszeit zum aktuellen Mindestlohn. Bei einer Erhöhung des Mindestlohns steigt die Grenze automatisch mit — ohne eigene gesetzliche Änderung. Für 2026 gilt der Mindestlohn von 12,41 €/h → Grenze 556 €.