§ 3 SokaSiG — SOKA-BAU Urlaubsvergütung 14,25 %

Berechnen Sie Ihren Urlaubsvergütungsanspruch und den Altersvorsorgebeitrag bei SOKA-BAU nach § 3 SokaSiG: 14,25 % der Bruttovergütung fließen ins Urlaubskonto, 18,8 % in die betriebliche Altersvorsorge. Bauarbeiter haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr — anteilig bei weniger als 12 Beschäftigungsmonaten.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 2026-DE

Rechtsgrundlage

SOKA-BAU und das Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe 2026

Das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist ein einzigartiges Sicherungssystem für Bauarbeiter in Deutschland. Die SOKA-BAU(Sozialkassen des Baugewerbes) verwaltet zentral die Urlaubsvergütung und die Altersvorsorge für alle gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe. Rechtliche Grundlage ist das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG), das 2017 die Allgemeinverbindlichkeit der tariflichen Regelungen sichert.

Das Urlaubskassenverfahren nach § 3 SokaSiG

Arbeitgeber im Baugewerbe melden monatlich die geleisteten Bruttolöhne an SOKA-BAU und zahlen Beiträge in Höhe von 14,25 % der Bruttovergütung für die Urlaubsvergütung. Diese Gelder werden auf dem individuellen Urlaubskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben. Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, zahlt SOKA-BAU die Urlaubsvergütung direkt aus — auch bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Baugewerbes.

30 Urlaubstage und anteiliger Anspruch

Gewerbliche Bauarbeiter haben nach dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV-Bau) Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Bei weniger als 12 Beschäftigungsmonaten im Baugewerbe entsteht ein anteiliger Anspruch: pro Monat 2,5 Tage. Die Urlaubsvergütung je Urlaubstag ergibt sich aus dem Urlaubsvergütungskonto geteilt durch die gesamten Urlaubstage.

Altersvorsorgebeitrag (ZVK)

Parallel zur Urlaubskasse verwaltet SOKA-BAU auch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) für die betriebliche Altersvorsorge der Bauarbeiter. Der Beitragssatz beträgt 18,8 % der beitragspflichtigen Bruttovergütung. Dieser Betrag setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen zusammen und wird als Rentenanspruch in der Deutschen Rentenversicherung Bau akkumuliert.

Unterschiede West und Ost

Historisch gab es beim BRTV-Bau Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Diese betreffen vor allem Lohngruppen und Zuschläge. Die Urlaubsvergütungssätze und der Altersvorsorgebeitrag sind bundesweit einheitlich geregelt. Für konkrete Lohngruppeneinstufungen empfiehlt sich die Beratung durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder den Arbeitgeberverband.

Häufige Fragen zu SOKA-BAU und Urlaubskonto

Wer ist bei SOKA-BAU pflichtversichert?

Alle gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe, die unter den Geltungsbereich des BRTV-Bau fallen, sind bei SOKA-BAU pflichtversichert. Dies gilt für Betriebe, die überwiegend Bauleistungen erbringen — unabhängig davon, ob sie einem Arbeitgeberverband angehören oder nicht. Das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) stellt sicher, dass die tariflichen Regelungen allgemeinverbindlich gelten.

Wie hoch ist die Urlaubsvergütung bei SOKA-BAU?

Die Urlaubsvergütung beträgt 14,25 % der im Urlaubsjahr erzielten bruttolohnpflichtigen Vergütung. SOKA-BAU zieht die Beiträge ein und zahlt die Urlaubsvergütung aus, wenn der Arbeitnehmer Urlaub nimmt. Der Arbeitgeber muss monatlich Beiträge melden und abführen.

Wie viele Urlaubstage haben Bauarbeiter?

Gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe haben nach dem BRTV-Bau Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr (Vollzeitbeschäftigung). Bei Teilzeitbeschäftigung oder weniger als 12 Beschäftigungsmonate wird der Anspruch anteilig berechnet.

Was ist der Altersvorsorgebeitrag bei SOKA-BAU?

Neben der Urlaubsvergütung verwaltet SOKA-BAU auch die Zusatzversorgung (Altersvorsorge) für Bauarbeiter. Der Beitrag beträgt 18,8 % der beitragspflichtigen Vergütung. Dieser Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und in die Rentenversicherung eingezahlt.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel im Baugewerbe?

Das Urlaubskonto ist an den Arbeitnehmer gebunden, nicht an den Arbeitgeber. Bei einem Wechsel innerhalb des Baugewerbes werden die angesparten Urlaubsansprüche und -vergütungen vom neuen Arbeitgeber übernommen. SOKA-BAU verwaltet das Konto zentral und zahlt die Urlaubsvergütung direkt aus.

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