§ 3b EStG

Wie viel bleibt von 500 € Überstunden-Brutto tatsächlich netto übrig? Weniger als Sie denken — Überstunden werden zum Grenzsteuersatz besteuert, nicht zum günstigeren Durchschnittssatz. Nur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind nach § 3b EStG teilweise steuerfrei.

Überstunden-Rechner 2026

Wie viel bleibt netto von Ihrer Mehrarbeit übrig?

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Überstunden und Steuer — was Sie wissen müssen

Überstunden und die Steuerfalle

Viele Arbeitnehmer erleben eine unangenehme Überraschung: Sie leisten 500 € Überstunden brutto, bekommen aber nur 250–280 € netto ausgezahlt. Der Grund liegt im deutschen Steuerrecht — genauer gesagt im progressiven Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Überstunden werden nicht mit dem durchschnittlichen, sondern mit dem Grenzsteuersatz besteuert, denn sie kommen auf das bereits bestehende Einkommen obendrauf.

Wie funktioniert der Grenzsteuersatz?

Stellen Sie sich vor, Sie verdienen 3.000 € brutto monatlich. Ihr Jahreseinkommen liegt bei 36.000 €, und nach Abzug von Grundfreibetrag (12.348 €) und Werbungskostenpauschale (1.230 €) liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen bei ca. 22.422 €. In dieser Einkommenszone beträgt der Grenzsteuersatz bereits rund 28–30 %. Zzgl. Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen (~20,45 %) ergibt sich eine Gesamtbelastung von über 45 % auf jeden Überstunden-Euro.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Eine wichtige Ausnahme gilt für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge. Diese sind nach § 3b EStG innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei — vorausgesetzt, der Grundlohn übersteigt nicht 50 € pro Stunde. Konkret:

  • Sonntagszuschläge: bis 50 % des Grundlohns steuerfrei
  • Feiertagszuschläge: bis 125 % (an Weihnachten und 1. Mai bis 150 %)
  • Nachtzuschläge: bis 25 % (20–6 Uhr) bzw. bis 40 % (0–4 Uhr)

Achtung: Dies gilt nur für die Zuschläge, nicht für die Grundvergütung der geleisteten Stunden selbst.

Arbeitszeitgesetz und Grenzen der Mehrarbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 3) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden. Ausnahmsweise kann sie auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf 8 Stunden im Durchschnitt stattfindet. Überstunden müssen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sein — eine pauschale Pflicht dazu gibt es nicht.

Freizeitausgleich vs. Auszahlung

Aus steuerlicher Sicht ist Freizeitausgleich oft günstiger als Auszahlung: Es fließt kein Geld, also entstehen keine Abzüge. Die „steuerliche Rendite" eines Freizeitausgleichs entspricht exakt dem Grenzabzug, den Sie bei Auszahlung gehabt hätten. Bei einem kombinierten Abzug von 45 % bedeutet eine Stunde Freizeitausgleich dasselbe wie 1 Stunde Bruttovergütung mit 45 % Verlust. Welche Option Sie wählen, hängt von Ihrer persönlichen Liquiditätssituation ab.

Berechnungsmethodik dieses Rechners

Der Rechner verwendet eine vereinfachte Netto-Berechnung nach § 32a EStG-Tarif 2026 (Steuerklasse I, ledig, keine Kirchensteuer, SV-Beitragssatz ~20,45 %). Er zeigt Ihnen die Netto-Differenz zwischen Ihrem normalen Monatsgehalt und dem um die Überstunden erhöhten Gehalt — das ist der tatsächliche Netto-Mehrertrag Ihrer Mehrarbeit.

Häufige Fragen zu Überstunden und Steuer

Warum bleibt von Überstunden weniger netto übrig als erwartet?

Überstunden werden zum sogenannten Grenzsteuersatz besteuert — also dem Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt. Dieser ist bei einem progressiven Steuersystem deutlich höher als der Durchschnittssteuersatz. Zusätzlich fallen auf jeden Bruttoeuro Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20,45 % Arbeitnehmeranteil) an. Wer monatlich 3.000 € brutto verdient, zahlt auf zusätzliche Überstundenvergütung einen kombinierten Abzug von rund 45–50 %.

Sind Überstunden steuerfrei?

Nein — die reine Überstundenvergütung ist nicht steuerfrei. Lediglich bestimmte Zuschläge sind nach § 3b EStG steuerfrei: Sonntagszuschläge (bis 50 % des Grundlohns), Feiertagszuschläge (bis 125 % bzw. 150 % an bestimmten Feiertagen) und Nachtzuschläge (bis 25 % zwischen 20 Uhr und 6 Uhr). Voraussetzung ist, dass ein Grundlohn von maximal 50 € pro Stunde zugrunde liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das Gesamteinkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den nächsten zusätzlich verdienten Euro. Bei progressiver Besteuerung ist der Grenzsteuersatz immer höher als der Durchschnittssteuersatz. Überstunden werden zum Grenzsteuersatz besteuert, weil sie auf das bestehende Einkommen obendrauf kommen.

Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Grundsätzlich nur, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist. Das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden (ausnahmsweise 10 Stunden). Überstunden müssen in der Regel ausgeglichen werden — entweder durch Freizeitausgleich oder Vergütung. Eine generelle Pflicht zur Überstundenleistung besteht ohne entsprechende Vereinbarung nicht.

Wie werden Überstunden sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Überstundenvergütungen sind reguläres Arbeitsentgelt im Sinne des Sozialversicherungsrechts und damit vollständig beitragspflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 zusammen ca. 20,45 % (je nach Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gilt dies für jeden Euro Überstundenvergütung.

Lohnt sich ein Freizeitausgleich statt Auszahlung?

Steuerlich gesehen ja: Freizeitausgleich ist nicht steuerpflichtig, da keine Zahlung fließt. Die „Rendite" entspricht dem Grenzsteuersatz plus SV-Beitrag — also dem Betrag, den Sie bei Auszahlung als Abzug hätten. Bei einem Grenzabzug von 45 % bedeutet 1 Stunde Freizeitausgleich dasselbe wie 1 Stunde Vergütung minus 45 % Abzüge. Welche Option besser ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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